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Ferienhaus oder -wohnung

ARAG Experten geben wertvolle Tipps zum Traum vom eigenen Feriendomizil

Viele träumen vom eigenen Heim im Urlaubsland! Etwa eine Million Deutsche besitzen schon Wohneigentum im Ausland. Ob die eigene Immobilie für den Urlaub wirklich sinnvoll ist und worauf Sie gegebenenfalls achten sollten, klären ARAG Experten.

Kaufen oder Mieten?
Diese Frage stellen sich immer mehr Deutschen nicht nur, wenn es um den eigentlichen Wohnraum geht. Günstige Zinsangebote werfen immer öfter auch die Frauge auf, ob ein eigenes Feriendomizil – Häuschen oder Wohnung – sich nicht rechnet. Doch Vorsicht: In vielen Urlaubsgebieten ließen sich zuletzt starke Preisanstiege bei Wohnimmobilien verzeichnen. An anderen Orten kosten Ferienhäuschen und Wohnungen dagegen noch vergleichsweise wenig! Trotzdem raten ARAG Experten, nichts zu übereilen! Gerade in Spanien, Italien und Frankreich schwanken die Preise für Standardhäuser und -wohnungen. Abwarten und den Markt beobachten kannn sich bezahlt machen. Ob sich der Kauf einer Immobilie wirklich lohnt, müssen Sie aber immer selbst entscheiden. Wichtig sind dabei Ihre Finanzen, Ihre zukünftige Urlaubsplanung und die Gegebenheiten vor Ort. Sind die Finanzen knapp, ist es eventuell vonnöten, die Immobilie zu vermieten, wenn sie nicht selbst genutzt wird. Viele Käufer von Immobilien an Urlaubsorten machen sich von den Möglichkeiten der lukrativen Vermietung aber viel zu übertriebene Vorstellungen. Meist empfiehlt es sich, eine Ferienvermietungsagentur vor Ort einzuschalten, die auch die Werbung für die Vermietung übernimmt – dann allerdings dafür eine Provision erhält.

Ist Time-Sharing eine gute Alternative?
Time-Sharing birgt laut ARAG Experten erhebliche finanzielle Risiken und Nachteile. Es kann daher nicht grundsätzlich als günstige Alternative zur eigenen Urlaubsimmobilie oder anderen Urlaubsformen angesehen werden. Einerseits sind die verlangten Preise pro gekaufter Woche in vielen Fällen zu hoch. Selbst wenn der Verkäufer um einige tausend Euro heruntergeht und von einem „einmaligen Angebot“ spricht, ist Time-Sharing immer noch sehr teuer. Zudem müssen Urlauber – anders als bei sonstigen Urlaubsformen wie etwa einer Pauschalreise – das Wohnrecht für Jahre im Voraus bezahlen. Die Zinsverluste, falls man das Geld anlegt, sind bei derzeitigen Minizinsen vielleicht noch zu verschmerzen. Wenn man einen Urlaub aber einmal ausfallen lassen muss, ist das Geld trotzdem futsch. Die leere Immobilie kann dann nicht weiter vermietet werden. Und viele Time-Sharing-Angebote sind ganz einfach Abzocke! Den Quadratmeterpreis eines Appartements in einer Time-Sharing-Anlage genauer zu betrachten, verdeutlicht oft das Missverhältnis von Kosten und Nutzen. In einem eklatanten Fall errechnete ein Landgericht seinerzeit für ein Time-Sharing-Bungalow-Appartement auf Gran Canaria einen Quadratmeterpreis von circa 10.000 Euro. Vergleichbare Eigentumswohnungen kosteten damals auf Gran Canaria zwischen 750 Euro und 1.000 Euro pro Quadratmeter. Die Urlauber hatten Glück: Der Vertrag wurde unter anderem aufgrund dieses exorbitanten Quadratmeterpreises für sittenwidrig und daher nichtig erklärt (LG Duisburg, Az. 8 O 129/93).

Worauf Sie beim Immobilienkauf unbedingt achten sollten
Wenn Sie sich für den Erwerb einer Immobilie an einem schönen Ferienort entschieden haben, sollten Sie dringend ein paar Tipps beachten:
– Keine Unterschrift vor der Besichtigung! Oft gelten auch schon formlose Vorverträge (z. B. ein Schmierzettel) als bindend.
– Der Verkäufer muss sein Eigentumsrecht nachweisen (z. B. aktueller Register-/ Grundbucheintrag)!
– Bestehen Sie Ihrerseits auf Eintragung ins Grundbuch!
– Mehrere Objekte vergleichen! Klären Sie Bebauungs- und Umbaurechte, Zuzugs- und Nutzungsbeschränkungen mit der Gemeinde.
– Nebenkosten beachten! Je nach Land sind fünf bis zwölf Prozent fällig, in Ausnahmen auch mehr. So beträgt allein die Grunderwerbssteuer in Spanien z. B. je nach Region meist sieben bis zehn Prozent. Dazu kommen gegebenenfalls Kosten für Rechtsanwalt, Notar und Gutachter.
– Keine Anzahlung bei halbfertigen Projekten leisten – Baumängel drohen. Bei Insolvenz des Bauunternehmens verlieren Sie gegebenenfalls Ihr Geld.

Besonders warnen ARAG Experten aber vor Verkaufsreisen, bei denen man von aufdringlichen Maklern vor Ort belagert wird. Reisekosten, die man nach dem überstürzten Kauf zurückbekommt, sind dann im Kaufpreis versteckt. Und noch eine Warnung: Zwielichtige Anbieter verkaufen immer wieder Grundstücke, die ihnen nicht gehören. In Urlaubslaune weitreichende Verträge abzuschließen, kann also schnell aus dem Traum vom Ferienhäuschen einen Albtraum machen.

Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

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