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FBDi Umweltticker: RoHS Richtlinie – 16 Einträge geändert

Zum Jahresanfang wurden 16 „delegierte Richtlinien‘ zu Änderungen der RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) im EU-Amtsblatt L4 veröffentlicht.

Bad Birnbach, 11. Juni 2014 – Zum Jahresanfang wurden 16 ‚delegierte Richtlinien‘ zu Änderungen der RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) im EU-Amtsblatt L4 veröffentlicht. Diese neuen, verwendungsspezifischen Ausnahmen von den Stoffverwendungsverboten in speziellen Elektro- und Elektronikgeräten ergänzen die Anhänge der europäischen RoHS-Richtlinie. Sie sind primär für Hersteller und Importeure – und damit lt. FBDi auch für Distributoren – von medizinischen Geräten und von Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie für deren Zulieferer von Bedeutung. Jede Richtlinie enthält eine kurze Begründung, den Wortlauf der neuen Ziffer (2014/../EU) sowie ein Befristungsdatum. Sie traten mit 29.Januar 2014 in Kraft. Nun haben die Mitgliedsstaaten bis 31. Juli 2014 Zeit diese Änderungen in nationales Recht (Elektroaltgeräteverordnung) umzusetzen.
Handlungsempfehlungen für die Distribution sind Gegenstand des FBDi Arbeitskreises. Eine konkrete Hilfestellung bietet der FBDi-Kompass als Leitfaden im Umgang mit EU-Direktiven und als Hilfestellung für die Warenwirtschaft.

Die RoHS-Richtlinie regelt die Verwendung von Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertigem Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierten Diphenylether in Elektro- und Elektronikgeräten. Ausnahmen sind in Anhang 3 (allgemeine Verwendungen) und Anhang 4 (spezielle Verwendungen) enthalten. Mit der CE-Kennzeichnung der Elektro- und Elektronikgeräte erklärt der Hersteller die Einhaltung der Vorgaben betreffend Stoffverbote. Im Zuge der Neufassung der RoHS in 2011 wurden die bisherigen acht, den Stoffverwendungsverboten unterliegenden Gerätekategorien um folgende erweitert:
– Ab 22.7.2014: Medizinische Geräte im Sinne der RoHS
– Ab 22.7.2014: Überwachungs- und Kontrollinstrumente (sofern nicht für industrielle Zwecke)
– Ab 22.7.2016: In-Vitro-Diagnostika
– Ab 22.7.2017: industriell genutzte Überwachungs- und Kontrollinstrumente
– Ab 22.7.2019: Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten 10 Kategorien zuzuordnen sind.
Bildquelle: 

Über den FBDi e. V. (www.fbdi.de ):
Der Fachverband der Bauelemente Distribution e.V. (FBDi e.V.) mit Sitz in Neufahrn bei Freising ist seit 2004 eine etablierte Größe in der deutschen Verbandsgemeinschaft und repräsentiert einen Großteil der in Deutschland vertretenen Distributionsunternehmen elektronischer Komponenten.
Neben der informativen Aufbereitung und Weiterentwicklung von Zahlenmaterial und Statistiken zum deutschen Distributionsmarkt für elektronische Bauelemente bildet das Engagement in Arbeitskreisen und die Stellungnahme zu wichtigen Industriethemen (u.a. Ausbildung, Haftung & Recht, Umweltthemen) eine essenzielle Säule der FBDi Verbandsarbeit. Zu den aktuellen Schlüsselthemen zählen u.a. die marktgerechte Umsetzung von RoHS, WEEE und REACH.

Die Mitgliedsunternehmen (Stand Januar 2014):
Acal BFi Germany, Arrow Central Europe, Avnet EM EMEA (EBV, Avnet Abacus, Silica, Avnet Memec), Beck Elektronische Bauelemente, CODICO, Conrad Electronic SE, Ecomal Deutschland, Endrich Bauelemente, Farnell, Future Electronics Deutschland, Hy-Line Holding, JIT electronic, Kruse Electronic Components, MB Electronic, Memphis Electronic, MEV Elektronik Service, Mouser Electronics, MSC Gleichmann, RS Components, Rutronik Elektronische Bauelemente, Schukat electronic, Distrelec Schuricht, setron, SHC, TTI Europe.
Fördermitglieder: Bourns, EPCOS, FCI Electronics.

FBDI e. V.
Wolfram Ziehfuss
Mayrweg 5
84364 Bad Birnbach
+49 (0) 8563 / 9788 908
w.ziehfuss@fbdi.de
http://www.fbdi.de

Agentur Lorenzoni GmbH, Public Relations
Beate Lorenzoni-Felber
Landshuter Straße 29
85435 Erding
+49 8122 55917-0
beate@lorenzoni.de
http://www.lorenzoni.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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