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Familienrecht: Fiktives Einkommen bei Insolvenz

Berlin (DAV). Bezieht derjenige, der Unterhalt (http://familienanwaelte-dav.de) zahlen muss, kein Einkommen, wird ein sogenanntes fiktives Einkommen bei der Berechnung des Unterhalts zu Grunde gelegt. Dies gilt auch dann, wenn er behauptet, er sei infolge einer Insolvenz leistungsunfähig. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 15. April 2015 (AZ: 13 WS 59/15).

Der zur Unterhaltszahlung verpflichtete Vater behauptete, er sei leistungsunfähig infolge seiner Insolvenz.

Unterhaltsrecht: Bei Insolvenz wird fiktives Einkommen berechnet
Auch in solchen Fällen wird ein fiktives Einkommen berechnet. Hieraus ergeben sich dann die Unterhaltszahlungen. Bei der Ermittlung des fiktiven Einkommens werden die Ausbildung des Unterhaltspflichtigen, seine Fähigkeiten und seine sonstige persönliche Qualifikation berücksichtigt. Dann wird festgelegt, was für ein Einkommen er erzielen könnte. Ein wichtiges Indiz ist auch das Einkommen, das der Unterhaltspflichtige bis zum Insolvenzantrag tatsächlich erzielt hat.

Die DAV-Familienrechtsanwälte weisen darauf hin, dass bei der Berechnung des fiktiven Einkommens und der Nichtzahlung des Unterhalts eine Unterhaltsschuld entsteht, die der Betroffene zahlen muss. Selbst wenn er zu dem gegebenen Zeitpunkt nicht zahlen kann, entstehen Schulden, die er später zahlen muss.

Bei Unterhaltsfragen sollte man sich generell anwaltlicher Hilfe (http://familienanwaelte-dav.de/anwaltsuche) versichern.

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.

Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
presse@familienanwaelte-dav.de
http://www.familienanwaelte-dav.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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