Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juli 22, 2026

Hotel Investments AG: Hotelinvestoren & diskrete Off-Market-Hotelimmobilien-Transaktionen in Deutschland, Österreich, Schweiz

Umwelt, Energie
Juli 22, 2026

Bedeutung der TA Luft für Industrieanlagen

Auto, Verkehr
Juli 22, 2026

Studie: E-Bikes schaffen real oft nur die Hälfte der beworbenen Reichweite – auch teure Premium-Marken

Immobilien
Juli 22, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotelimmobilien: Ankauf, Verkauf & Hotelverpachtung in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Immobilien
Juli 22, 2026

Hansch Immobilien: Digitaler Neustart

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

„Jedermann“ 2026 in Weimar: VIP Meet & Greet im Amalienhof

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Softengine und Step Ahead formieren sich zum vertikalen ERP-Powerhouse für den Mittelstand

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 22, 2026

Aagon beruft Sven Häckel zum Head of Sales

Handel, Dienstleistungen
Juli 22, 2026

50 Jahre dm Österreich – allcop Fotobox in Lustenau

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Hong Kong Tourism Board startet globale Kampagne „Only in Hong Kong“

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Box stellt neue Kontrollfunktionen für KI-Agenten mit Zugriff auf Unternehmensinhalte vor

Allgemein
Juli 22, 2026

Mehr als eine Tragehilfe: Wie Papiertragetaschen Handel, Gastronomie und Markenauftritt verbinden

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Extreme Networks begleitet Bond Almand auf seiner Solo-Radtour zu allen NFL-Stadien

Immobilien
Juli 22, 2026

Kurzfristige Verkaufsentscheidungen: Professionelle Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Familienheim ist nur bei unverzüglicher Nutzung von der Erbschaftssteuer befreit

Familienheim ist nur bei unverzüglicher Nutzung von der Erbschaftssteuer befreit

Familienheim ist nur bei unverzüglicher Nutzung von der Erbschaftssteuer befreit

Ein Familienheim kann von der Erbschaftssteuer befreit sein, wenn der Erbe es weiter als Familienheim nutzt. Die Nutzung muss unverzüglich sein, wie ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg zeigt.

Ein Familienheim kann steuerfrei an Ehepartner oder Kinder vererbt werden. Allerdings hat der Gesetzgeber Bedingungen an die Befreiung von der Erbschaftssteuer geknüpft. So muss der Erblasser die Immobilie bis zu seinem Tod selbst bewohnt haben und die Erben die Immobilie unverzüglich weiter als Familienheim nutzen. Die Befreiung von der Erbschaftssteuer ist in Fällen besonders attraktiv, in denen ansonsten die geltenden Steuerfreibeträge bereits erschöpft sind, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Zuviel Zeit dürfen die Erben nicht verstreifen lassen, wenn sie das Familienheim weiter nutzen und von der Erbschaftssteuer befreit werden möchten. Das zeigt ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 4. April 2018 (Az.: 4 K 476/16). In dem Fall verstarb der Erblasser im Mai 2009 und hatte seine Tochter testamentarisch zur Alleinerbin eingesetzt. Zum Nachlass gehörte ein Einfamilienhaus, das der Erblasser bewohnt hatte. Die Tochter ließ das Haus aufwändig sanieren und zog im März 2011 mit ihrer Familie dort ein. Das Finanzamt gewährte keine Befreiung von der Erbschaftssteuer.

Die Klage der Tochter gegen den Steuerbescheid blieb erfolglos. Das Finanzgericht Nürnberg entschied, dass die Selbstnutzung der sanierten Immobilie nicht „unverzüglich“ erfolgt sei. Für die Befreiung von der Erbschaftssteuer müsse das Familienheim unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Unverzüglich bedeute im Regelfall innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, wobei die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind, so das FG Nürnberg. Auch nach Ablauf der sechs Monate könne noch eine unverzügliche Selbstnutzung vorliegen. Allerdings müsse der Erbe dann glaubhaft darlegen, wann er sich für die Nutzung des Familienheims zu eigenen Wohnzwecken entschlossen hat und warum der Einzug nicht früher möglich war. Im konkreten Fall wurde das Familienheim erst 23 Monate nach dem Erbfall zur Selbstnutzung bezogen. Die Klägerin konnte auch nicht darlegen, dass der Beschluss zur Selbstnutzung innerhalb der Sechs-Monats-Frist gefasst wurde. Dies sei nicht unverzüglich im Sinne des ErbStG.

Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können in Fragen der Erbschaftssteuer beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.html

GRP Rainer Rechtsanwälte www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Private Clients. GRP Rainer Rechtsanwälte befinden sich in Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Firmenkontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 47 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert