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Europäischer Verbraucherschutz: erhebliche Zunahme von Folgemaßnahmen zu Warnmeldungen über gefährliche Produkte im Jahr 2019

Europäischer Verbraucherschutz: erhebliche Zunahme von Folgemaßnahmen zu Warnmeldungen über gefährliche Produkte im Jahr 2019

Die Europäische Kommission hat heute ihren jüngsten Bericht über das sogenannte „Schnellwarnsystem“ veröffentlicht, mit dem die Kommission den Verkauf gefährlicher Produkte auf dem Markt verhindern bzw. einschränken will. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Zahl der aufgrund einer Warnmeldung ergriffenen behördlichen Maßnahmen von Jahr zu Jahr zunimmt. So lag die Zahl der im Jahr 2019 getätigten Warnmeldungen bei 4477 gegenüber 4050 Warnmeldungen im Jahr 2018.
Didier Reynders, Kommissar für Justiz, erklärte hierzu: „Das Schnellwarnsystem steht 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung, wodurch ein kontinuierlicher Informationsfluss und die Sicherheit unseres Binnenmarkts gewährleistet bleibt. Wie aus dem Bericht von 2019 hervorgeht, wird rekordverdächtige Arbeit geleistet, um die Verbraucher vor gefährlichen Produkten und potenziellen Schäden zu schützen. Darüber arbeitet die Kommission mit den Mitgliedstaaten verstärkt an der Prüfung von Produkten. Dies hat dazu geführt, dass seit Ende letzten Jahres weitere 75 Produkte in unserem Schnellwarnsystem erfasst wurden.“

Die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts

Im Jahr 2019 tauschten Behörden aus 31 am Schnellwarnsystem teilnehmenden Ländern (EU-Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich, Norwegen, Island und Liechtenstein) über das System 2243 Warnmeldungen zu gefährlichen Produkten aus, was zu 4477 Folgemaßnahmen führte. Dies entspricht einem Anstieg um 10 % gegenüber dem Vorjahr und um 63 % seit 2015. Die ergriffenen Maßnahmen reichen von der Rücknahme oder Vernichtung von Produkten durch Händler und Einzelhändler, noch bevor sie überhaupt die Verbraucher erreichen, bis hin zum Rückruf unsicherer Produkte.
Dem heutigen Bericht zufolge war Spielzeug die Produktkategorie mit den meisten Warnmeldungen (29 % aller Meldungen), gefolgt von Kraftfahrzeugen (23 %) und Elektrogeräten und -zubehör (8 %). Kosmetika, Bekleidung, Textilien und Modeartikel sowie Babyartikel und Bedarf für Kinder wiesen ebenfalls eine hohe Zahl von Warnmeldungen auf.
Die am häufigsten gemeldeten Risiken standen im Zusammenhang mit Produkten, von denen eine Verletzungsgefahr (beispielsweise Brüche oder Gehirnerschütterungen) ausgeht (27 %), gefolgt von chemischen Bestandteilen in Produkten (23 %) sowie Erstickungsgefahr für Kinder (13 %).
Wenngleich sie nicht Gegenstand des Berichts von 2019 sind, wurden seit Beginn des Coronavirus-Ausbruchs mehrere neue Warnmeldungen registriert. Bis zum 1. Juli gab es 63 Warnmeldungen zu Gesichtsmasken, 3 Warnmeldungen zu Schutzanzügen, 3 Warnmeldungen zu Handdesinfektionsmitteln und 3 Warnmeldungen zu UV-Lampen („tragbare UV-Sterilisatoren“). Zwischen dem 1. März und dem 1. Juli wurden 10 Folgemaßnahmen in Bezug auf Gesichtsmasken sowie eine Folgemaßnahme zu einem Handdesinfektionsmittel ergriffen, was zu einer weiteren Harmonisierung der Maßnahmen gegen solche Produkte und damit zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in ganz Europa geführt hat.

Koordinierte Produktprüfung

Die Kommission hat heute auch die Ergebnisse der koordinierten Maßnahmen zur Produktsicherheit (CASP) veröffentlicht. In diesem Rahmen waren 652 von den Mitgliedstaaten ausgewählte Produkte gemeinsam von der Europäischen Kommission und europäischen Behörden auf ihre Sicherheit getestet worden. Zu den Produkten, die von den Mitgliedstaaten für die Tests ausgewählt wurden, zählten persönliche Beförderungsmittel, Kuscheltiere, Ladegeräte, Batterien, Fahrradsitze für Kinder und Wabbelmasse. 38 % aller geprüften Produkte verstießen gegen bestimmte Aspekte der EU-Sicherheitsvorschriften. Bei 11 % der Produkte (75 Produkte) wurde festgestellt, dass sie ein ernstes Risiko für die Verbraucher darstellen. Während beispielsweise alle geprüften Fahrradsitze ein gewisses Risiko aufwiesen, ging nur von 8 % eine ernste Gefahr aus. Nach Kategorien aufgeschlüsselt wiesen Kuscheltiere mit 68 % die meisten ernsten Risiken auf, während Batterien mit 1 % die geringsten ernsten Risiken verzeichneten. Wird beim Testen ein ernstes Risiko festgestellt, so wird das Produkt im Schnellwarnsystem gemeldet, um die Ausbreitung gefährlicher Produkte auf dem Markt zu verhindern.

Nächste Schritte

Die Kommission wird das Instrumentarium des Schnellwarnsystems weiter modernisieren, um die Verbraucher dazu anzuhalten, die Warnmeldungsdatenbank abzufragen und sichere Kaufentscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch die Aktualisierung der Website für Verbraucher und Unternehmen sowie des speziellen Instruments, das von den Mitgliedstaaten für die Übermittlung von Warnmeldungen verwendet wird.
Die koordinierten Maßnahmen zur Produktsicherheit werden jedes Jahr organisiert. Die diesjährigen Maßnahmen (CASP2020) setzten zu Jahresbeginn ein. Sie umfassen die Prüfung von Produkten (wie Spielzeug, Schmuck, Outdoor-Spielgeräte, Kabel, kleine Küchenheizgeräte, Babynester und Autokindersitze), Risikobewertung, Online-Marktüberwachung, Zusammenarbeit mit dem Zoll, Erhebung von Verletzungs- und Unfalldaten und Kommunikationskampagnen. Vor dem Hintergrund des Coronavirus-Ausbruchs leitet die Kommission auch eine spezifische Prüfung von virusbezogenen Produkten ein. Die gemeinsamen Maßnahmen, die mit Maßnahmen zu Produkten vergleichbar sind, die keinen Bezug zum Coronavirus aufweisen, erstrecken sich auf Halbmasken, Handdesinfektionsmittel und Handschuhe und sollen vor Mitte Juli 2020 beginnen. Die Prioritäten für die nächstjährigen koordinierten Maßnahmen zur Produktsicherheit (CASP2021) werden derzeit festgelegt.

Hintergrund

Über das Schnellwarnsystem können seit 2003 Informationen über gefährliche Non-food-Erzeugnisse, die in Europa vom Markt genommen bzw. zurückgerufen wurden, schnell zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission ausgetauscht werden. Auf diese Weise können in der gesamten EU geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden.
Für das Schnellwarnsystem wurde eigens die Website „Safety Gate“ eingerichtet, auf der die Warnmeldungen der am System beteiligten nationalen Behörden wöchentlich aktualisiert werden. Dank der Modernisierung des Systems können spezifische Warnmeldungen sofort bei ihrem Eintreffen priorisiert und verarbeitet werden (so geschehen z. B. bei Warnmeldungen zu unsicheren Schutzmasken im April 2020).
Unternehmen können auch über das Business Gateway den nationalen Behörden schnell und effizient ein Produkt melden, das sie selbst auf den Markt gebracht haben und das möglicherweise nicht sicher ist.
Eine weitere verbraucherschutzbezogene Maßnahme ist die Verpflichtungserklärung für mehr Produktsicherheit (Product Safety Pledge), in der spezifische freiwillige Maßnahmen dargelegt werden, die über das hinausgehen, was bereits in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehen ist. Sieben Online-Marktplätze haben die entsprechende Vereinbarung bereits unterzeichnet, um in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gefährliche Produkte von ihren Websites zu entfernen. Das Unternehmen Wish.com hat sich vor Kurzem der Initiative angeschlossen.

Weitergehendes Material, inklusive Grafiken und Videos, finden Sie hier: https://bit.ly/38DH6I7

Über das Schnellwarnsystem können seit 2003 Informationen über gefährliche Non-food-Erzeugnisse, die in Europa vom Markt genommen bzw. zurückgerufen wurden, schnell zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission ausgetauscht werden. Auf diese Weise können in der gesamten EU geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden.
Für das Schnellwarnsystem wurde eigens die Website „Safety Gate“ eingerichtet, auf der die Warnmeldungen der am System beteiligten nationalen Behörden wöchentlich aktualisiert werden. Dank der Modernisierung des Systems können spezifische Warnmeldungen sofort bei ihrem Eintreffen priorisiert und verarbeitet werden (so geschehen z. B. bei Warnmeldungen zu unsicheren Schutzmasken im April 2020).
Unternehmen können auch über das Business Gateway den nationalen Behörden schnell und effizient ein Produkt melden, das sie selbst auf den Markt gebracht haben und das möglicherweise nicht sicher ist.
Eine weitere verbraucherschutzbezogene Maßnahme ist die Verpflichtungserklärung für mehr Produktsicherheit (Product Safety Pledge), in der spezifische freiwillige Maßnahmen dargelegt werden, die über das hinausgehen, was bereits in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehen ist. Sieben Online-Marktplätze haben die entsprechende Vereinbarung bereits unterzeichnet, um in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gefährliche Produkte von ihren Websites zu entfernen. Das Unternehmen Wish.com hat sich vor Kurzem der Initiative angeschlossen.

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Patrick Lefèbvre
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CASP
Markus Wild
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81929 München
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Markus_Wild@hbi.de
https://www.hbi.de/

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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