Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
Oktober 17, 2025

Neue Angebote für deutsche Reisende: Chinas Greater Bay Area entdecken

Tourismus, Reisen
Oktober 17, 2025

Bad Hindelang in weltweitem Tourismus-Wettbewerb geehrt

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 17, 2025

Herausforderndes Marktumfeld bremst Umsatz im 9-Monatszeitraum

Internet, Ecommerce
Oktober 17, 2025

ReturnRadar.de zeigt Retourenbedingungen deutscher Shops

IT, NewMedia, Software
Oktober 17, 2025

Server-Virtualisierung & Hochverfügbarkeit

IT, NewMedia, Software
Oktober 17, 2025

Extreme Networks positioniert sich als Leader im IDC MarketScape: Worldwide Enterprise Wireless LAN 2025 Vendor Assessment

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 17, 2025

Werner-Schulz-Preis 2026: Einsendeschluss rückt näher

Auto, Verkehr
Oktober 17, 2025

ARAG, stimmt das?

Sport, Events
Oktober 17, 2025

Erlebnisgeschenk: Tandemspringen über Bayern

Mode, Trends, Lifestyle
Oktober 17, 2025

Frizz stylen statt zähmen: Die AIRvive-Revolution von Remington macht’s möglich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 17, 2025

Philomaxcap AG wird zu Path2 Hydrogen AG. Alle Beschlüsse der Hauptversammlung umgesetzt.

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 17, 2025

Strategisches erstes Halbjahr 2025 – Fokus auf Beteiligungsentwicklung und US-Uplisting

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 17, 2025

Gesetz zur Schwarzarbeitsbekämpfung: Bundesregierung verlängert Aufbewahrungsfristen auf zehn Jahre

Kunst, Kultur
Oktober 17, 2025

Ausstellung: ULRICH BARNICKEL | DURCH-BLICK

Europäischer Tag des Notrufs: Wie reagieren bei Blaulicht?

ARAG Experten zum richtigen Verhalten bei Polizei- und Feuerwehreinsätzen

Am 11. Februar 2021 ist der Tag des europäischen Notrufs 112. Grund genug, daran zu erinnern, wie man sich verhalten soll, wenn plötzlich Rettungsdienste, Feuerwehr oder Polizei mit Blaulicht und Martinshorn über die Straße donnern! Denn immer wieder wissen Autofahrer nicht wohin oder bleiben in einer Art Schockstarre mitten auf der Fahrbahn stehen. Andere geraten sogar in Panik. Das oberste Gebot lautet aber: Ruhe bewahren und sich orientieren, woher die Signale kommen, in welche Richtung sie sich bewegen und wie viele Fahrzeuge im Einsatz sind. Weitere Verhaltensregeln nennen ARAG Experten.

Blinker setzen und Ausweichrichtung anzeigen
Wer den Blinker setzt, um die Ausweichrichtung anzuzeigen, gibt anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit, es ihm gleichzutun bzw. ihr Verhalten anzupassen. Dabei sollte man selbst natürlich auch auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer achten. Zeigt eine Ampel Rotlicht, sollte man immer nach rechts ausweichen und gegebenenfalls vorsichtig die Haltelinie überfahren, wenn es der Verkehr zulässt.

Rechts ran oder Rettungsgasse
Auf einspurigen Straßen sollten Autofahrer beim Herannahen der Rettungskräfte das Tempo drosseln, nach rechts an den Fahrbahnrand ausweichen und wenn nötig anhalten. Auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden – und zwar seit einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2017 immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen! Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf allen anderen Fahrstreifen möglichst weit nach rechts. Das Bilden einer Rettungsgasse ist auch dann schon Pflicht, sobald der Verkehr ins Stocken gerät. Bei Verstößen drohen ein Bußgeld von mindestens 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Für Schlaumeier, die direkt nach dem Blaulichtfahrer durch die Gasse preschen, wird es noch teurer: Hier werden mindestens 240 Euro und zwei Punkte fällig. Außerdem drohen den Verkehrssündern Fahrverbote.

Einsatzwagen haben Wegerecht
Nur Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen laut Straßenverkehrsordnung das Wegerecht; das heißt, andere Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen. Das Wegerecht darf nur in Anspruch genommen werden, um beispielsweise Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden oder flüchtige Personen zu verfolgen, so ARAG Experten. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen. Für die Fahrer von Rettungs- und Einsatzwagen gibt es spezielle Fahrsicherheitstrainings. Dort lernen die Teilnehmer neben dem Umgang mit den meist besonderen Fahrzeugtypen auch kritische Situationen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Wenn es trotzdem mit einem Einsatzwagen zum Crash kommt, entscheidet der Einzelfall. Es kann für den Autofahrer aber sehr teuer werden, da er ja verpflichtet ist, einem Einsatzfahrzeug sofort Platz zu machen.

Interessante Gerichtsurteile zum Thema:

Kein Blaulicht fürs Ordnungsamt
Das Ordnungsamt der Stadt Wuppertal scheiterte mit seinem Antrag auf Blaulicht und Martinshorn für seine Einsatzwagen. Die Polizei hat hier den Vorzug, denn sie ist gerade dann für die Gefahrenabwehr zuständig, wenn andere Behörden nicht rechtzeitig tätig werden können. Ziel der Behörden ist es außerdem, die Zahl der mit Blaulicht ausgestatteten Fahrzeuge möglichst gering zu halten, um die bei einem Blaulichteinsatz entstehende Gefahrenlage soweit wie möglich zu begrenzen (OVG Nordrhein-Westfalen, Az.: 8 A 1531/09).

Mitschuld für Einsatzfahrer
Lenker von Feuerwehr- oder Polizeiautos dürfen sich nicht auf ihr Wegerecht verlassen und ohne Rücksicht auf eine Kreuzung fahren, erklären ARAG Experten. Demgemäß bekam zwar eine Dame, die aufgrund verspäteter Wahrnehmung des Signals mit einem Feuerwehrauto zusammenstieß, die Hauptschuld an dem Unfall zugesprochen, der Einsatzwagenfahrer aber auch eine Mitschuld von 20 Prozent (OLG Jena, Az.: 4 U 259/05).

Blaulicht allein reicht nicht
In einem Einsatz war ein Polizeiwagen nur mit Blaulicht bei Rot in eine Kreuzung eingefahren. Ein Autofahrer aus dem Querverkehr, der ganz regelkonform bei Grün losgefahren war, konnte gerade noch bremsen, als er das Polizeifahrzeug sah. Doch für seinen Hintermann kam die Vollbremsung zu plötzlich und er krachte ihm ins Heck. Da das Polizeifahrzeug nur mit Blaulicht und ohne Martinshorn unterwegs war, klagte der Angefahrene und bekam zum Teil Recht. Auch wenn sich der Polizist auf einem Einsatz befunden habe, müsse er das Martinshorn einschalten, wenn er von seinem Wegerecht Gebrauch machen wolle. Beide Parteien hafteten zu jeweils 50 Prozent (KG Berlin, Az.: 12 U 50/04).

Zusammenstoß mit Einsatzfahrzeug
Eine Autofahrerin hatte nachts auf der Suche nach einem Parkplatz ihr Fahrzeug gewendet und war mit einem sich mit hoher Geschwindigkeit nähernden Polizeiwagen kollidiert. Sie war bei dem Vorfall verletzt worden. Vor Gericht ging sie von einer Mitschuld der Polizisten aus, da diese fast ungebremst mit ihr zusammengestoßen waren. Die Richter waren jedoch anderer Ansicht. Bei einem Wendemanöver sei eine besondere Sorgfaltspflicht gegeben, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer müsse dabei ausgeschlossen werden. Eine Mithaftung der Beklagten schied aus, da die Klägerin nicht beweisen konnte, dass sie vor dem Wenden den linken Blinker gesetzt hatte. Auch die überhöhte Geschwindigkeit des Einsatzfahrzeuges führte nicht zu einer Mitschuld, denn es war in Erfüllung hoheitlicher Aufgaben von den Vorschriften der StVO befreit (KG Berlin, Az.: 12 U 206/08).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211 963 25 60
brigitta.mehring@arag.de
http://www.arag.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
043 49 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.arag.de

(Visited 29 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert