Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
November 12, 2025

Seniorenassistenz-Ausbildung in Berlin

IT, NewMedia, Software
November 12, 2025

KI-Browser: Komfort oder kritischer Sicherheitsblindfleck?

IT, NewMedia, Software
November 12, 2025

RTI präsentiert Connext Drive 4.0

Garten, Bauen, Wohnen
November 12, 2025

Moderner Klassiker im Industrial-Design: Trapezform trifft auf feine Konturen

IT, NewMedia, Software
November 12, 2025

Silprotec erhält VdS-Zertifizierung für innovative Lösung zur Flächenüberwachung

Umwelt, Energie
November 12, 2025

Energiewende mit Spaßfaktor

Logistik, Transport
November 12, 2025

Exotec mit kununu Top Company-Siegel 2026 ausgezeichnet

Immobilien
November 12, 2025

REBA IMMOBILIEN AG stattet REBA Gewerbepark Hann. Münden – Hedemünden in Niedersachsen mit Solaranlagen aus

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 12, 2025

Weiterbildungspflicht: BVI fordert nach Kabinettsbeschluss zur Abschaffung Korrektur durch den Deutschen Bundestag

Computer, Information, Telekommunikation
November 12, 2025

Brückentechnologie Agentic AI: historisch gewachsene IT-Systeme modernisieren

Immobilien
November 12, 2025

BVI begrüßt Fortsetzung der Förderung des Heizungstauschs

IT, NewMedia, Software
November 12, 2025

Hitachi Vantara bringt No-Code-Plattform für industrielle KI-Agenten

Medizin, Gesundheit, Wellness
November 12, 2025

Wie Vitamin B12 unser Gehirn vor Alzheimer schützen könnte

IT, NewMedia, Software
November 12, 2025

Verlässlicher Betrieb von IT-Systemen: Best Practices für Netzwerk-Monitoring und Alarmierung

EuGH zu immateriellen Schadenersatz nach Verstoß gegen DSGVO

EuGH zu immateriellen Schadenersatz nach Verstoß gegen DSGVO

EuGH zu immateriellen Schadenersatz nach Verstoß gegen DSGVO

Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die DSGVO bestehen nur dann, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Das hat der EuGH mit Urteil vom 4. Mai 2023 entschieden (Az. C-300/21).

Unternehmen verwalten große Mengen an sensiblen personenbezogenen Daten. Das stellt hohe Anforderungen an den Datenschutz und Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können zu hohen Bußgeldern und Schadenersatzforderungen führen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die ihre Mandantschaft auch im IT-Recht und Datenschutz berät.

Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass Schadenersatzansprüche wegen Verstößen gegen die DSGVO erst dann bestehen, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Die Richter in Luxemburg legten die Messlatte für einen Schadenseintritt allerdings nicht allzu hoch. Eine Erheblichkeit des Schadens ist keine Voraussetzung.

Vor dem EuGH ging es um einen Fall aus Österreich. Hier hatte ein Mann auf immateriellen Schadenersatz gegen die österreichische Post geklagt. Grund war, dass die Post mit Hilfe eines Algorithmus und zu Grunde liegender sozialer und demografischer Merkmale Informationen zu Parteipräferenzen gesammelt hat. Diese Daten wurden nicht veröffentlicht, waren aber für Wahlwerbezwecke der Parteien gedacht. Für den Mann ergab sich dadurch eine Affinität zu einer bestimmten Partei. Das gefiel dem Mann nicht. Er klagte gemäß Art. 82 DSGVO auf immateriellen Schadenersatz.

Der österreichische oberste Gerichtshof legte den Fall dem EuGH vor und der entschied, dass ein bloßer Verstoß gegen die DSGVO noch keinen Schadenersatzanspruch begründe. Der Anspruch auf Schadenersatz sei an drei Voraussetzungen geknüpft: Zunächst müsse ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegen. Zudem müsse ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden und der Verstoß gegen die DSGVO dafür ursächlich sein. Somit führe nicht jeder Verstoß gegen die DSGVO automatisch zu Schadenersatzansprüchen.

Allerdings bestehe der immaterielle Schadenersatzanspruch nicht erst bei einer gewissen Erheblichkeit. Bagatellfälle gebe es nicht. Kriterien für die Bemessung des Schadens lege die DSGVO nicht fest, dies sei Sache der EU-Mitgliedsstaaten. Diese müssten aber beachten, dass ein vollständiger und wirksamer Schadenersatz für den erlittenen Schaden sichergestellt wird, so der EuGH.

Beim Umgang mit personenbezogenen Daten ist nach dem EU-Urteil hohe Sorgfalt erforderlich. Im IT-Recht erfahrene Anwälte beraten bei MTR Legal Rechtanwälte in Fragen des Datenschutzes.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/it-recht/datenschutz-dsgvo.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
https://www.mtrlegal.com

(Visited 10 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert