Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juli 22, 2026

Hotel Investments AG: Hotelinvestoren & diskrete Off-Market-Hotelimmobilien-Transaktionen in Deutschland, Österreich, Schweiz

Umwelt, Energie
Juli 22, 2026

Bedeutung der TA Luft für Industrieanlagen

Auto, Verkehr
Juli 22, 2026

Studie: E-Bikes schaffen real oft nur die Hälfte der beworbenen Reichweite – auch teure Premium-Marken

Immobilien
Juli 22, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotelimmobilien: Ankauf, Verkauf & Hotelverpachtung in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Immobilien
Juli 22, 2026

Hansch Immobilien: Digitaler Neustart

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

„Jedermann“ 2026 in Weimar: VIP Meet & Greet im Amalienhof

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Softengine und Step Ahead formieren sich zum vertikalen ERP-Powerhouse für den Mittelstand

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 22, 2026

Aagon beruft Sven Häckel zum Head of Sales

Handel, Dienstleistungen
Juli 22, 2026

50 Jahre dm Österreich – allcop Fotobox in Lustenau

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Hong Kong Tourism Board startet globale Kampagne „Only in Hong Kong“

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Box stellt neue Kontrollfunktionen für KI-Agenten mit Zugriff auf Unternehmensinhalte vor

Allgemein
Juli 22, 2026

Mehr als eine Tragehilfe: Wie Papiertragetaschen Handel, Gastronomie und Markenauftritt verbinden

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Extreme Networks begleitet Bond Almand auf seiner Solo-Radtour zu allen NFL-Stadien

Immobilien
Juli 22, 2026

Kurzfristige Verkaufsentscheidungen: Professionelle Unterstützung in besonderen Lebenslagen

EuGH: Vegane Milch ist keine Milch

EuGH: Vegane Milch ist keine Milch

EuGH: Vegane Milch ist keine Milch

Vegane Produkte dürfen grundsätzlich nicht mit Bezeichnungen wie „Käse“, Milch“, „Butter“ oder „Joghurt“ beworben werden. Das hat der EuGH mit Urteil vom 14. Juni 2017 entschieden (Az.: C-422/16).

Viele Verbraucher legen inzwischen Wert auf eine vegetarische oder vegane Ernährung. Die Auswahl an Produkten ist deutlich gestiegen und so finden sich in den Supermarkt-Regalen Lebensmittel auf rein pflanzlicher Basis wie Sojamilch, Tofubutter oder Pflanzenkäse. Allerdings stellt es einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar, diese Produkte unter der Bezeichnung „Milch“, „Butter“, „Käse“, etc. zu vermarkten. Denn diese Bezeichnungen sind nach dem Recht der Europäischen Union ausschließlich Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer.

Dementsprechend urteilte der Europäische Gerichtshof auch, dass Produkte, die nicht tierischen Ursprungs sind, eben auch nicht als Milch oder Käse beworben und vermarktet werden dürfen.

Ein Wettbewerbsverband hatte gegen ein deutsches Unternehmen geklagt, das vegane und vegetarische Lebensmittel herstellt und vertreibt und dabei eben auch Bezeichnungen wie Käse oder Butter verwendet. Der Wettbewerbsverband sah darin unlauteren Wettbewerb und einen Verstoß gegen die Unionsvorschriften über die Bezeichnungen von Milch und Milcherzeugnissen. Das EuGH gab der Unterlassungsklage statt.

Die Richter in Luxemburg stellten fest, dass in Bezug auf Vermarktung und Werbung der Begriff „Milch“ nur für Milch tierischen Ursprungs verwendet werden darf. Bis auf einige Ausnahmen gelte das auch für Milchprodukte wie Butter, Käse, Sahne, Rahm oder Joghurt. Ein rein pflanzliches Produkt dürfe nicht mit diesen Begriffen bezeichnet werden. Daran ändere auch die Verwendung klarstellender oder beschreibender Zusätze wie „Tofu“ oder „Veggie“ nichts. Auch durch diese erklärenden Zusätze sei eine Verwechslungsgefahr beim Verbraucher nicht ausgeschlossen. Damit bestätigte der EuGH ein Urteil des Landgerichts Trier.

Wettbewerbsverstöße – auch unbewusste – können zu ernsthaften Sanktionen wie Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen, Unterlassungsklagen oder Schadensersatzansprüchen führen. Um zeitintensive und kostspielige Auseinandersetzungen zu vermeiden, aber auch um Forderungen durchzusetzen bzw. abzuwehren, können sich Unternehmen an im Wettbewerbsrecht versierte Rechtsanwälte wenden.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 33 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert