Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 22, 2026

Darda GmbH präsentiert neuen Imagefilm

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 22, 2026

Digitale Immobilienplattform erweitert Analyseangebot

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

NOVARION und TAROX vereinbaren strategische Partnerschaft für IT-Infrastruktur und Agentic AI

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

EuGH: Rote Schuhsohlen können als Marke geschützt werden

EuGH: Rote Schuhsohlen können als Marke geschützt werden

EuGH: Rote Schuhsohlen können als Marke geschützt werden

Rote Schuhsohlen können als Marke eingetragen werden. Das hat der EuGH mit Urteil vom 12. Juni 2018 entschieden (Az.: C-163/16). Sie fallen nicht unter das Verbot der Eintragung von Formen.

Der Eintragung einer Marke können verschiedene Hindernisse entgegenstehen. Nach einer EU-Richtlinie können u.a. Zeichen, die nur aus der Form der Ware bestehen, die durch die Ware selbst bedingt oder zum Erreichen einer technischen Wirkung erforderlich ist, nicht markenrechtlich geschützt werden. Gleiches gilt für die Form, die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

In dem Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof ging es nun darum, ob Schuhe mit roten Sohlen als Erkennungsmerkmal markenrechtlich geschützt sein können. Der EuGH bejaht diese Frage.

Ein Modeschöpfer kreiert hochhackige Damenschuhe mit der auffälligen Besonderheit, dass die Sohle stets die Farbe Rot hat. Im Jahr 2010 ließ er diese Marke in den Benelux-Ländern für die Klasse Schuhe eintragen und ab 2013 für die Klasse hochhackige Schuhe. Die Kontur des Schuhs ist ausdrücklich nicht von der Marke erfasst. Im Jahr 2012 brachte ein niederländisches Unternehmen ebenfalls Schuhe mit roten Sohlen auf den Markt – allerdings zu einem deutlich günstigeren Preis. Der Modeschöpfer sah sein Markenrecht verletzt. Das niederländische Unternehmen führte an, dass die eingetragene Marke ungültig sei, da Zeichen, die ausschließlich aus der Form bestehen, die der Ware einen Wert verleiht, nicht eintragungsfähig seien.

Der EuGH führte aus, dass der Begriff der Form in der Richtlinie nicht definiert ist und daher nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen sei. Aus dem üblichen Wortsinn ergebe sich nicht, dass eine Farbe als solche ohne räumliche Begrenzung eine Form darstellen kann, so der EuGH. In dem vorliegenden Fall beziehe sich die Marke nicht auf eine bestimmte Form der Sohle, da die Kontur des Schuhs ausdrücklich nicht von der Marke erfasst ist. Hauptgegenstand der Marke sei die Farbe und nicht die Form.

Im Gewerblichen Rechtsschutz erfahrene Rechtsanwälte sind kompetente Ansprechpartner, wenn es darum geht, eine Marke eintragen zu lassen, sie zu schützen oder Ansprüche wegen Markenrechtsverletzungen geltend zu machen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 32 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert