Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juni 8, 2026

Client-Server-Modernisierung: Der Schlüssel, um IT-Systeme zukunftssicher zu gestalten

Tourismus, Reisen
Juni 8, 2026

Leckere Wanderung: Texels kulinarische Vielfalt im Schritttempo entdecken

Garten, Bauen, Wohnen
Juni 8, 2026

Hygienisches Warmwasser und maximale Energieeffizienz für die Wärmewende im Eigenheim

Handel, Dienstleistungen
Juni 8, 2026

Vintage-Gitarren halten Musikgeschichte lebendig

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 8, 2026

Norddeutsches Unternehmen entwickelt patentierte Stratosphärenplattform für Höhen über 30 Kilometer – erste Tests bereits erfolgreich durchgeführt

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 8, 2026

ILA Berlin 2026 – Die Automatisierungslücke in der Ultraschallprüfung schließen

Immobilien
Juni 8, 2026

Betreiberwechsel für Hotels mit der Hotel Investments AG

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 8, 2026

E-Bike: Vom Diebstahl bis zum Akkubrand – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 8, 2026

KI-Skills bringen Karrierevorteile

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 8, 2026

Ferienjob: Welche Regeln für Jugendliche gelten

Kunst, Kultur
Juni 8, 2026

„Midsommar meets Fête de la Musique“: Das Forum Steglitz feiert den längsten Tag des Jahres mit einem Open-Air-Fest an der Schloßstraße

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 8, 2026

Korian und Verbund Pflegehilfe digitalisieren den Aufnahmeprozess von 218 Einrichtungen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 8, 2026

PEARL Faltbare Magnetgreifzange aus Aluminium,

Handel, Dienstleistungen
Juni 8, 2026

Warum immer mehr Mittelständler auf Factoring setzen

EuG: Keine Eintragung als Marke wegen zu großer Ähnlichkeit mit bestehender Marke

EuG: Keine Eintragung als Marke wegen zu großer Ähnlichkeit mit bestehender Marke

EuG: Keine Eintragung als Marke wegen zu großer Ähnlichkeit mit bestehender Marke

Ist die Ähnlichkeit zwischen zwei Marken zu groß, kann die Eintragung einer Marke abgelehnt werden. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des EU-Gerichts vom 1. März 2018 (Az.: T-85/16 und T-629/16).

Damit ein Unternehmenskennzeichen als Marke angemeldet werden kann, muss es u.a. die nötige Unterscheidungskraft zu Produkten und Dienstleistungen anderer Marken aufweisen. Vor der Anmeldung muss geprüft werden, ob der Eintragung ein sog. absolutes Schutzhindernis entgegensteht. Zudem dürfen nicht die Rechte bereits bestehender Marken verletzt werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Ist die Ähnlichkeit eines Zeichens zu einer bereits bestehenden älteren eingetragenen Marke zu groß, kann dies einer Eintragung im Weg stehen. Das zeigt auch ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 1. März 2018. Das EU-Gericht hatte in einem Markenrechtsstreit zwischen einem deutschen und einem belgischen Unternehmen zu entscheiden. Letzteres beantragte beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Eintragung von zwei Unionsmarken für Schuhe bzw. Sicherheitsschuhe mit zwei parallel angeordneten Streifen. Das deutsche Unternehmen widersprach der Eintragung und verwies auf seine bereits bestehende ältere Marke mit drei Streifen. Das EUIPO gab dem Widerspruch statt und lehnte die Eintragung der Marken ab.

Dies begründete das Amt damit, dass zwischen den beiden Marken eine gewisse Ähnlichkeit bestehe, die dazu führen könnte, dass die Verbraucher die beiden Marken miteinander in Verbindung brächten. Zudem genieße die ältere Marke des deutschen Herstellers eine hohe Wertschätzung. Es bestehe die Gefahr, dass diese Wertschätzung in unlauterer Weise ausgenutzt werde.

Das belgische Unternehmen klagte gegen diese Entscheidung und scheiterte jetzt vor dem EuG. Das Gericht bestätigte, dass die Gefahr bestehe, dass das Ansehen der älteren Marke in unlauterer Weise ausgenutzt werde. Es gebe keinen Grund, der die Eintragung der Marke rechtfertige.

Im Gewerblichen Rechtsschutz erfahrene Rechtsanwälte sind kompetente Ansprechpartner, wenn es darum geht, eine Marke eintragen zu lassen, sie zu schützen und Ansprüche wegen Markenrechtsverletzungen geltend zu machen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 32 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert