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EU-Compendium „E-Invoicing & Retention“ vorgestellt

Verband elektronische Rechnung (VeR) präsentiert einmalige Sammlung von Umsatzsteuerregelungen für E-Rechnungen in 19 europäischen Länder

Mit dem EU-Compendium E-Invoicing & Retention (http://www.verband-e-rechnung.org/de/e-rechnung/wissen/dokumente/508-eu-compendium-e-invoicing-retention) präsentiert der Verband elektronische Rechnung (VeR) erstmalig eine umfassende Übersicht mit Fragen und Antworten zu den umsatzsteuerlichen Mindestanforderungen an Rechnungen, zum Verarbeitungsprozess beim elektronischen Rechnungsversand sowie zur Speicherung und Aufbewahrung von Rechnungen in den 19 wichtigsten Ländern Europas.

Das neue Nachschlagewerk schließt damit eine wichtige Lücke auf dem Weg zum barrierefreien internationalen Rechnungsaustausch, denn: „Rechnungen zwischen Unternehmen sind ein zentrales und wiederkehrendes Motiv in der Umsatzsteuer, und das nicht nur hierzulande, sondern grenzübergreifend“, bestätigt Philipp Matheis, Steuerberater und Partner bei der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner in München. „Vieles hängt von ihnen ab, so etwa der mögliche Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers oder eine eventuelle Steuerfreiheit der Leistung des Rechnungsausstellers.“ Sind die umsatzsteuerlichen Mindestanforderungen an Rechnungen und an den unternehmerischen Rechnungsverarbeitungsprozess nicht erfüllt, kann das unangenehme Folgen sowohl für Rechnungsaussteller als auch Rechnungsempfänger haben.

„Zwar könnte der elektronische Rechnungsaustausch hier für Abhilfe sorgen“, meint Steuerberater und VeR-Vorsitzender Stefan Groß. Schließlich ließen sich viele Aufgaben schon auf dem derzeitigen Stand der Technik automatisiert bewältigen. „Doch während die meisten Unternehmen zumindest mit den jeweils nationalen Vorgaben zum elektronischen Rechnungsaustausch vertraut sind, war es in der Vergangenheit oft mehr als schwierig, sich einen Überblick über die Rechtslage in anderen europäischen Ländern zu verschaffen.“

Auf Anregung des Verbands elektronische Rechnung (VeR) und unter Federführung der Münchner Kanzlei Peters, Schönberger & Partner haben sich deshalb mehrere renommierte Steuer- und Wirtschaftskanzleien aus ganz Europa entschlossen, die regelmäßig wiederkehrenden Fragen und Antworten zu den umsatzsteuerlichen Mindestanforderungen an Rechnungen, zum Verarbeitungsprozess beim elektronischen Rechnungsversand sowie zur Speicherung und Aufbewahrung von Rechnungen in einem „EU-Compendium E-Invoicing & Retention“ auf internationaler Ebene übersichtlich zusammenzufassen.

Das bis dato sowohl in Art als auch Umfang einmalige Nachschlagewerk bietet allen Interessierten erstmals die Möglichkeit, sich einen schnellen Überblick über die Rechtslage in den wichtigsten 19 europäischen Ländern zu verschaffen.

Hier gelangen Sie zum kostenlosen PDF-Download (123 Seiten, 2,6 MB) (http://www.verband-e-rechnung.org/de/component/attachments/download/182) des EU-Compendiums (EN).

Der 2009 gegründete Verband elektronische Rechnung (VeR) mit Sitz in München vertritt die Interessen von Dienstleistern im Bereich der elektronischen Rechnungs- und Dokumentenverarbeitung und diesen nahestehenden Unternehmen. Der Verband versteht sich damit als Sprachrohr der gesamten E-Invoicing-Wirtschaft. Im Auftrag seiner über 50 Mitglieder verfolgt der VeR das Ziel, E-Invoicing als Standard zu etablieren, sodass Unternehmen aller Größen einfach und sicher am elektronischen Rechnungsaustausch teilnehmen können. Mehr unter www.verband-e-rechnung.org

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Verband elektronische Rechnung (VeR)
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80539 München
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