Erste Hilfe bei Verbrennungen in der Adventszeit – Aktueller Tipp der DKV

Experten der ERGO Group informieren

Eltern sollten ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt in die Nähe von echten Kerzen lassen. (Bildquelle: ERGO Group)

Solveig Haw, Gesundheitsexpertin bei der DKV Deutsche Krankenversicherung:

Glühwein, Kerzen, Fondue und Raclette gehören für viele zur Weihnachtszeit dazu. Wer mit offenen Flammen, erhitzten Flüssigkeiten oder heißen Geräten arbeitet, sollte aber vorsichtig sein: Sonst drohen Verbrennungen durch trockene Hitze oder Verbrühungen, durch heiße Flüssigkeiten oder Dampf. Die Erste-Hilfe-Maßnahmen für den Notfall unterscheiden sich jedoch nicht: Kleinere Verletzungen wie Brandblasen oder Hautrötungen so schnell wie möglich zum Kühlen zehn bis 15 Minuten unter handwarmes Wasser halten. Sehr kaltes Wasser oder Eispacks dabei besser vermeiden, denn diese reizen die geschädigte Haut nur zusätzlich. Bei Bedarf die Wunde anschließend mit einem Brandwundenverband abdecken. Andere Materialien eignen sich hierfür nicht, da sie mit der Wunde verkleben können. Größere und offene Verletzungen sollten Betroffene nicht selbst behandeln und auf keinen Fall kühlen, da sonst eine Unterkühlung droht. Dann heißt es: Den Notarzt rufen oder schnell einen Arzt aufsuchen. Das gilt auch bei Verletzungen im Gesichtsbereich oder wenn Kinder betroffen sind. Damit solche Unfälle gar nicht erst passieren: Echte Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen, Kabel von Raclette und Co. sicher verlegen, kleine Kinder von heißen Geräten fernhalten sowie heiße Getränke nicht zu nah an die Tischkante stellen.
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