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Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Erneute Prozessschlappe für die Rechtsschutzunion Schaden GmbH (Alte Leipziger) mit Sitz in München gegen medizingeschädigte Versicherungsnehmerin.

Rechtsschutzunion Schaden (Alte Leipziger) zum wiederholten Male vom Landgericht München I abgestraft. Der Versicherungsnehmer erhält vom Gericht Prozesskostenhilfe.

(ddp direct) Aus Schaden wird man gewöhnlich klug, nicht jedoch die Rechtsschutzunion Schaden GmbH mit Sitz in München. Zum wiederholten Male müssen Versicherungsnehmer, so wie im vorliegenden Fall, zunächst gegen die eigene Rechtsschutzversicherung massiv vorgehen und einen Deckungsprozess sowie ein Regressverfahren androhen, um sodann den begehrten Deckungsschutz zu erhalten. Was war passiert:

Gegen eine medizingeschädigte Versicherungsnehmerin des Rechtsschutzunternehmens war in der ersten Instanz in einem Arzthaftungsprozess ein negatives Urteil ergangen. Hiergegen zog sie in Berufung und begehrte für das Berufungsverfahren Deckungsschutzzusage der Rechtsschutzunion. Diese verweigerte die Berufung indes, da diese erfolglos sei und verwies die Prozessvertreter der Geschädigten darauf, einen Stichentscheid zu veranlassen. Nach Erhalt dieses Stichentscheides, teilte die Versicherung mit, dieser sei willkürlich erstellt und nicht rechtens.

Das sah das Landgericht München I, (Az. 25 O 14192/12) wie in zahlreichen Fällen zuvor jedoch anders:

Mit Beschluss vom 18.10.2013 führt das Gericht explizit aus, dass der vom Klägervertreter erstellte Stichentscheid ausreichend ist, um nach § 18 II 2 ARB 2000 eine Bindungswirkung zu entfalten. Der Stichentscheid liesse hinreichend deutlich das Bewußtsein einer schiedsgutachterlichen Tätigkeit erkennen, die Einwendungen der Verklagten (Rechtsschutzunion) werden ausgeführt und insbesondere dargetan, dass die Feststellungen des Sachverständigen mit einem Privatgutachten angegriffen werden sollen. Das sei auch nach der Rechtsprechung des BGH nicht verspätet, so dass der Klägervertreter die Sach- und Rechtslage nicht gröblich verkennt, wie zuvor von der Versicherung fälschlich behauptet.

Mehrere Dutzend Gerichtsverfahren, in denen der Rechtsschutzunion Schaden GmbH vom Gericht aufgezeigt wurde, dass sie seinen Pflichten aus dem Versicherungsvertrag nachzukommen habe, sind gerichtskundig. Ebenso äusserte bereits das Landgericht München in einem Parallelverfahren, dass es gerichtsbekannt sei, dass die Rechtsschutzunion ihr zugegangene Unterlagen als nicht erhalten bezeichnete. Das scheint den Versicherer aber nicht zu tangieren. Derartige unnötige Verfahren belasten die Gerichtsbarkeit und die entstehenden Zusatzkosten die Versichertengemeinschaft. Die Aufsichtsbehörde des Versicherers, die BaFin ist über die unverständliche Regulierungspraxis der Rechtsschutzunion seit langem informiert.

Der Hinterfragung, ob sich das Versicherungsunternehmen in Zahlungsschwierigkeiten befindet, stemmt sich die Versicherung unter Darlegung ihrer Gewinnzahlen vehement mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen entgegen. Man verdiene ausgezeichnet. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

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Rechtsanwälte Ciper & Coll., spezialisiert auf Medizinrecht und Arzthaftungsrecht. Wir sind eine schwerpunktmäßig im Medizinrecht (im Bereich des Arzthaftungsrechtes nur auf Patientenseite) tätige Sozietät. Wir sind bundesweit rechtsberatend tätig.
Als Mitgesellschafter der Europäischen Anwaltskooperation“ EWIV steht uns darüber hinaus ein grenzüberschreitendes internationales Anwaltsnetzwerk zur Verfügung, dem zwischenzeitlich rund 50 Anwaltskanzleien weltweit angeschlossen sind.

Seit Gründung der Kanzlei am Standort Düsseldorf durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. im Jahre 1995 ist ein junges dynamisches Team herangewachsen.

Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt (s. Presse).

Kontakt:
Ciper & Coll. – Rechtsanwälte
Dirk Christoph Ciper
Kurfürstendamm 217
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