Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Oktober 1, 2026

BlackLine im Herbst 2026 mit vollem Event-Kalender

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Oktober 1, 2026

TrockenBARF vergleichen: 10 Kriterien für gutes Hundefutter

Umwelt, Energie
Oktober 1, 2026

Der Nextpower Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2026: SBTi bestätigt Klimaziele, Scope-3-Emissionsintensität um 12 % gesenkt

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 1, 2026

Internationaler Tag der älteren Generation

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 1, 2026

Outplacement-Kosten im Umbruch: Preise neu bewerten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 1, 2026

SOLIT ernennt Konstantin Kavvadias zum Chief Financial Officer

Allgemein
Oktober 1, 2026

Copywriting-ki.de startet: „Eine KI, die tickt wie ein Werbetexter“

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 1, 2026

Warum suchst du dir immer wieder den falschen Partner aus?

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 1, 2026

European Cyber Security Month: Sicheres Videomanagement und Cloudnutzung für die öffentliche Verwaltung

Umwelt, Energie
Oktober 1, 2026

Engagierte für den Klimaschutz: Europäischer Klimapakt sucht neue Botschafterinnen und Botschafter

Wissenschaft, Forschung, Technik
Oktober 1, 2026

Vier Perspektiven. Vier Gespräche.

Medien, Kommunikation
Oktober 1, 2026

Der gefährlichste Satz im Business: Ich kenne schon genug Leute

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 1, 2026

Wechsel an der Spitze: August Ilg wird neuer Vorstandsvorsitzender der ANDHERI HILFE

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 1, 2026

AGON PRO präsentiert E-Sport-Monitor AGP257FT mit oxidbasiertem Fast-IPS-Panel und 1.000 Hz (nativ)

Erbvertrag entwickelt hohe Bindungswirkung

Erbvertrag entwickelt hohe Bindungswirkung

Erbvertrag entwickelt hohe Bindungswirkung

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/erbvertrag.html
Wer seinen Nachlass in einem Erbvertrag regeln möchte, sollte beachten, dass ein Erbvertrag eine hohe Bindungswirkung entfalten kann. Das zeigt ein Beschluss des OLG München (31 Wx 280/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer nicht möchte, dass die gesetzliche Erbfolge greift, kann seinen Nachlass in einem Testament oder Erbvertrag (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/erbvertrag.html)regeln. Besonders beim Erbvertrag ist aber zu beachten, dass die getroffenen Verfügungen eine hohe Bindungswirkung entfalten können. Wie aus einem Beschluss des OLG München hervorgeht, kann bei einem Erbvertrag der überlebende Vertragspartner im Einzelfall auch an die Erbeinsetzung eines seiner eigenen Kinder gebunden sein, das mehrere Jahre im gemeinsamen Haushalt mit dem verstorbenen Vertragspartner gelebt und ihm besonders nah gestanden hat.

Im konkreten Fall hatte die Erblasserin vier Töchter. Nachdem ihr Ehemann verstorben war, lebte sie einige Jahre später mit ihrem neuen nichtehelichen Partner zusammen. 1980 schloss sie mit ihrem Lebenspartner einen Erbvertrag. Darin setzten sie sich gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Als Schlusserbin setzten sie die jüngste Tochter ein, die gemeinsam mit ihnen im gleichen Haushalt gelebt hatte. Außerdem wurde dem Längerlebenden in dem Erbvertrag das Recht eingeräumt, hinsichtlich des Nachlasses Teilanordnungen zu treffen und die Erbteile der Erben verschieden groß zu bestimmen.

Nach dem Tod des Lebenspartners erstellte die Frau verschiedene Testamente, in denen sie ihre anderen Töchter als Erben und schließlich als Alleinerben einsetzte. Nachdem die Frau verstorben war, kam es unter den Töchtern zum Streit um das Erbe. Das OLG München erkannte, dass die jüngste Tochter im Erbvertrag bindend zur Alleinerbin eingesetzt worden sei. Die weiteren Testamente seien nicht wirksam. Laut Erbvertrag hätte die Frau nur Teilanordnungen neu treffen, nicht aber neue Erben einsetzen dürfen. Nach Ansicht der OLG sprechen auch die persönlichen Verhältnisse dafür, dass der vorverstorbene Lebenspartner ein Interesse an der Erbeinsetzung der jüngsten Tochter, für die er viele Jahre eine „Vaterstelle“ eingenommen hatte, als Schlusserbin gewollt habe. Daher sei die Frau an die Erbeinsetzung ihres eigenen Kindes gebunden.

In Fragen rund um den Nachlass können im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte beraten.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/erbrecht/erbvertrag.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 35 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert