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Erbschaftswelle

Erbschaftswelle

Wenns ums Geld geht

Still und heimlich rollt sie auf uns zu. Eine große Flut an Erbschaften. In den nächsten Jahren wird laut jüngster Studien in Deutschland so viel vererbt wie nie zuvor. Besser man ist gut gerüstet und weiß, wie richtige Vorsorge funktioniert. Die Rechtsanwälte Ludger Bornewasser und Bernhard F. Klinger erklären in ihrem Ratgeber „Vorsorge, Testament und Erbfall“ aus der Reihe Beck professionell (Verlag C.H.BECK), worauf geachtet werden muss, wenn der Nachlass auch dem letzten Willen entsprechen soll.

Das Thema Erbschaft ist schwierig. Viele Menschen scheuen sich vor der Auseinandersetzung mit dem Tod. Doch will man Familienstreitigkeiten vermeiden und seinen Vermögen klar aufteilen, kommt man um eine gut strukturierte und rechtssichere Vorsorge nicht herum. „Jeder Bürger kann über sein Vermögen frei verfügen und sollte mit einem Testament oder Erbvertrag zu Lebzeiten regeln, wer zu welchen Teilen was erben soll“, sagt Fachanwalt Ludger Bornewasser, denn andernfalls entstünden beim Eingreifen der gesetzlich geregelten Erbfolge Probleme, Versorgungslücken und oft auch Steuernachteile.

Paare ohne Trauschein. In Deutschland gibt es zwischenzeitlich mehr als 2,5 Millionen nichteheliche Lebensgemeinschaften. Doch wenn es um den Nachlass des Partners im Pflege- oder Todesfall geht, zieht man ohne ein Testament oder einen Erbvertrag den Kürzeren. „Nichteheliche Lebensgefährten haben kein gesetzliches Erb- oder Pflichtteilsrecht beim Tod des Partners“, erklärt Testamentsvollstrecker Klinger. „Von den Gerichten ist lediglich anerkannt, dass der Partner ohne Trauschein für einen Zeitraum von 30 Tagen nach dem Erbfall die mit dem Verstorbenen gemeinsam genutzte Wohnung und den Haushalt weiter nutzen darf.“
Zur wirtschaftlichen Absicherung im Todesfall ist also zwingend eine letztwillige Verfügung zugunsten des Partners notwendig.

Wenn die Steuer das Erbe auffrisst. „Wer sich entschließt Vermögen zu übertragen, sollte dies gut durchdenken“, rät Erbrechtsexperte Klinger. „Die Planung muss sowohl die steuerlichen Gegebenheiten, als auch die Absicherung des Übertragenden berücksichtigen.“ Es gibt jedoch nicht „eine richtige Methode“. Für jeden Einzelfall ist individuell aus den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten die steueroptimalste Lösung zu errechnen.

Beck professionell
Ludger Bornewasser/Bernhard F. Klinger, Vorsorge, Testament und Erbfall, Verlag C.H.BECK, 2. Auflage, 2013, 412 Seiten, kartoniert EUR 24,90, ISBN 978-3-406-65533-3, www.beck-shop.de/12374159.
Das Werk ist auch als eBook erhältlich.

Zum Abdruck frei. Belegexemplare erwünscht.
Gerne vermitteln wir für Interviews den Kontakt zu den Autoren. Für Verlosungsaktionen stellen wir Exemplare des Ratgebers zur Verfügung.

Der Verlag C.H.BECK zählt zu den großen Verlagen in Deutschland. Dafür sprechen über 9.000 lieferbare Werke, rund 70 Fachzeitschriften sowie jährlich bis zu 1.500 Neuerscheinungen und Neuauflagen. Unter ihnen befinden sich renommierte juristische Bücher wie Schönfelder „Deutsche Gesetze“, Palandt „Bürgerliches Gesetzbuch“ sowie die „Neue Juristische Wochenschrift“, aber auch zahlreiche praktische Ratgeber für Verbraucher. Viele der Werke sind zusammen mit umfangreicher Rechtsprechung und mehr als 4.500 Gesetzen digital über beck-online (www.beck-online.de), die mehrfach ausgezeichnete juristische Datenbank des Verlages, abrufbar. Im Web 2.0 ist C.H.Beck unter anderem mit dem beck-blog (www.beck-blog.de) und auf Facebook aktiv. In diesem Jahr feiert C.H.BECK sein 250-jähriges Bestehen.

Kontakt
Verlage C.H.BECK oHG
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Wilhelmstraße 9
80801 München
089/38189-266
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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