Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 10, 2026

Warum hat die Meinung anderer so viel Macht über dich?

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 9, 2026

Kaltwintergärten nach Maß: Qualität, Design und echtes Handwerk

IT, NewMedia, Software
Oktober 9, 2026

„The Fracture“ von Jacopo Reale gewinnt Preis für beste Regie beim Astana AI Film Festival 2026

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 9, 2026

Mental health matters!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2026

Kontinuität und neue Impulse beim BDS Rheinland-Pfalz & Saarland

Medien, Kommunikation
Oktober 9, 2026

PR-Agentur Berlin: PR-Agentur PR4YOU

Handel, Dienstleistungen
Oktober 9, 2026

Digitale Ladenplanung: Filialen modernisieren, Sortimente präsentieren

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Erste gemeinsame Com.vention der Gamma Gruppe: 700 Besucher feiern mit STARFACE, estos und Gamma

Immobilien
Oktober 9, 2026

Immobilie privat verkaufen: Kostenfreier Infoabend am 20. Oktober in Koblenz zeigt, wo die teuren Fehler lauern

Handel, Dienstleistungen
Oktober 9, 2026

Imaging World 2026: Wir ziehen eine positive Bilanz

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Jetzt entscheidet sich die Zukunft Ihrer Druckumgebung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2026

German Tech Holding GmbH & Co. KGaA: Öffentliches Angebot zum Bezug eigener Aktien

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Asahi Kasei Microdevices würdigt IEEE-Milestone für die Kommerzialisierung von Dünnschicht-Hall-Elementen mit Gedenkfeier in Nobeoka

Umwelt, Energie
Oktober 9, 2026

Studie: 37 Prozent der Mittelständler kennen keine Förderprogramme für die eigene Energieversorgung

Entsendung eines Mitarbeiters ins Ausland

Was müssen Arbeitgeber beachten?

Entsendung eines Mitarbeiters ins Ausland

D.A.S. Rechtsschutzversicherung – Entsendung eines Mitarbeiters ins Ausland

Globalisierung, Erschließung neuer Absatzmärkte, Know-how-Transfer – für den deutschen Mittelstand sind dies keine Fremdwörter. Bereits 2010 unterhielten 50 Prozent der mittelständischen Unternehmen ausländische Geschäftsbeziehungen. Produkte „Made in Germany“ sind im Ausland sehr gefragt. Mit der Lieferung eines Erzeugnisses oder einer Dienstleistung ist es jedoch nicht immer getan: Oft ist die Kompetenz des Unternehmens beim Kunden selbst erforderlich, etwa für Geräteinstallationen und Schulungen neuer Arbeitsabläufe. Meist schickt daher der exportierende Betrieb einen Mitarbeiter für einen befristeten Zeitraum zum Einsatz vor Ort – die sogenannte „Entsendung“. Was Arbeitgeber dabei aus Sicht des Arbeitsrechts und des Sozialversicherungsrechts beachten sollten, fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammen.

Was ist eine Entsendung?
Schickt ein deutsches Unternehmen Mitarbeiter für einen befristeten Zeitraum ins Ausland, um beispielweise den Einbau einer neuen Maschine sowie deren nahtlose Integration in die bestehende Infrastruktur des Kunden zu gewährleisten, spricht man von einer „Entsendung“. „Während dieser Entsendung besteht oft das deutsche Arbeitsverhältnis weiter, der Mitarbeiter kehrt dann nach seinem Auslandseinsatz in den heimischen Betrieb zurück“, ergänzt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Somit bleibt der Arbeitnehmer gegenüber seinem deutschen Chef weisungsgebunden – selbst über Ländergrenzen hinweg! Auch sein Gehalt zahlt weiterhin das entsendende Unternehmen.

Arbeitsrechtliche Aspekte
In vielen Fällen bleibt der Arbeitsvertrag zwischen dem deutschen Unternehmen und seinem ins Ausland entsandten Mitarbeiter von dem grenzüberschreitenden Einsatz unangetastet. Dennoch rät die D.A.S. Rechtsexpertin, einen ergänzenden Entsendevertrag über Rechte und Pflichten während des Auslandseinsatzes sowie über die Zeit danach abzuschließen. Dieser sollte unter anderem die Frage der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ansprechen sowie eine Rückkehrklausel enthalten. Ein weiterer wichtiger Punkt kann die Beteiligung des Unternehmens an Reise-, Umzugs- und ggf. auch Schul- und Kindergartenkosten sein.

Verbleib im deutschen Sozialversicherungssystem
„Das deutsche Recht über Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung gilt für die Entsendung eines Mitarbeiters einer in Deutschland beheimateten Firma nicht automatisch weiter“, betont die D.A.S. Juristin. Innerhalb der EU bleiben die deutschen Regelungen dann anwendbar, wenn die voraussichtliche Dauer der Auslandstätigkeit nicht über 24 Monate hinausgeht und der Arbeitnehmer keinen anderen Entsendeten ablöst. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, verbleibt der entsandte Mitarbeiter im deutschen Sozialversicherungssystem (Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Krankenversicherung). Abweichende Regelungen gibt es für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Wichtig: Der Betroffene ist gesetzlich verpflichtet, den zuständigen Träger, etwa die Krankenkasse, frühzeitig über den Auslandseinsatz zu informieren! Denn in manchen Fällen sind spezielle Bescheinigungen erforderlich, mit denen der Arbeitnehmer im Ausland nachweisen kann, dass er versichert ist (etwa die „A1-Bescheinigung“ der gesetzlichen Krankenkasse). Dazu kommt: Werden Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt, drohen gemäß dem deutschen Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (OWiG) Bußgelder durch den Zoll sowie Nachforderungen der Sozialversicherungsträger. Trotzdem kann es vorkommen, dass Sozialversicherungsbeiträge in zwei Staaten zu zahlen sind. Um dies zu vermeiden, gibt es zahlreiche über- oder zwischenstaatliche Abkommen, etwa mit den EU-Ländern sowie den USA und China. Diese beziehen sich jedoch nicht immer auf alle Zweige der Sozialversicherung.

Ende der Entsendung
Der internationale Personaleinsatz des Arbeitnehmers ist beendet, wenn der im Entsendevertrag vereinbarte Zeitraum abgelaufen ist oder der Mitarbeiter das Unternehmen wechselt. Nicht selten gefällt es dem Entsandten am Einsatzort so gut, dass er beschließt, dort zu bleiben. „Auch dann ist die Entsendung beendet. Die bisher befristete Entsendung wird zu einer unbefristeten Auslandsbeschäftigung; in der Regel wird ein neuer Arbeitsvertrag mit dem ausländischen Unternehmen abgeschlossen“, erklärt die D.A.S. Rechtsexpertin. Dann gelten für das Arbeitsverhältnis die gesetzlichen Regelungen des Wohnsitzstaates.

Mit guter Planung zum Erfolg
Eine Entsendung kann viele Vorteile bieten, beispielsweise eine Intensivierung der Kundenbindung, detailliertere Einblicke in die Anforderungen vor Ort und ein Wissens-Transfer in beide Richtungen. Zu berücksichtigen ist aber auch, wie die Aufgaben des Mitarbeiters während dessen Entsendung verteilt werden und wie er nach seinem Auslandsaufenthalt wieder in seine alte Position integriert werden kann.
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.971

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die „D.A.S. Rechtsschutzversicherung“ als Quelle an – vielen Dank!

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

Kontakt:
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613
das@hartzkom.de
http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 37 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert