Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Hamburg: Steht die Hafenwesterweiterung auf der Kippe?

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

Die Zukunftsrente aus der Erde – warum Rohstoffe, Demografie und Kaufkraft neu zusammengedacht werden müssen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Mit umsetzungsorientierter KI-Readiness zum nachhaltigen Erfolg

Immobilien
Juli 21, 2026

Die Online-Plattform Hausverwalter VZ startet am Markt

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Die Vision von König Mohammed VI. triumphiert in Freetown: Die gesamte ECOWAS schließt sich der Afrikanisch-Atlantischen Gaspipeline an

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

20 Jahre NAW Berlin: Zwei Jahrzehnte Ausbildung für den Ernstfall

Sport, Events
Juli 21, 2026

SoFi Stadium vereinheitlicht seine Sicherheitsprozesse mit Genetec

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juli 21, 2026

Ferrari Industrieventilatoren GmbH bietet ErP 2026-ready Ventilatorlösungen für die erweiterten EU-Anforderungen

Entschädigungsanspruch bei Kündigung trotz Schwangerschaft

Entschädigungsanspruch bei Kündigung trotz Schwangerschaft

Entschädigungsanspruch bei Kündigung trotz Schwangerschaft

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Kuendigung.html Mit Urteil vom 12.12.2013 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass die Kündigung einer Schwangeren eine Benachteiligung wegen des Geschlechts darstellt und der Schwangeren ein Anspruch auf Entschädigung zusteht (Az.: 8 AZR 838/12).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im vorliegenden Fall wurde der Schwangeren vom BAG, das eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Sachsen bestätigte, eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro zugesprochen, weil sie durch die Kündigung bei bestehender Schwangerschaft wegen des Geschlechts diskriminiert wurde. Die Kündigung trotz Schwangerschaft stelle nämlich in jedem Fall einen Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz dar.

Die hier gekündigte Schwangere sah sich wegen ihres Geschlechts von ihrem Arbeitgeber diskriminiert. Für sie galt zwar vorliegend nicht das Kündigungsschutzgesetz, da sie im Kleinbetrieb tätig war, aber aufgrund der Schwangerschaft das Mutterschutzgesetz. Die Klägerin erhielt im Juli 2007 ein Beschäftigungsverbot. Ihr Arbeitgeber wollte, dass sie dieses ignoriert, was sie jedoch nicht tat. Kurz darauf wurde festgestellt, dass die Schwangere das Baby verloren hat, woraufhin die Klägerin für den medizinischen Eingriff einer künstlichen Fehlgeburt in das Krankenhaus sollte. Sie unterrichtete ihren Arbeitgeber umgehend von dem Vorfall und teilte ihm mit, nach der Genesung gelte das Beschäftigungsverbot nicht mehr und sie stünde wieder zur Verfügung. Daraufhin sprach ihr Arbeitgeber die Kündigung noch am selben Tag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist aus.

Das BAG ist der Auffassung, es liege eine ungünstigere Behandlung der Klägerin wegen des Geschlechts vor. Der Arbeitgeber habe nicht den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entsprochen. Insbesondere sei ein Verstoß gegen das Mutterschutzgesetz gegeben, welcher für sich allein schon eine ungünstigere Behandlung der Schwangeren darstelle.

Dem stehe es nicht entgegen, dass die Leibesfrucht bereits abgestorben war, denn Mutter und Kind seien zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung noch nicht getrennt gewesen, sodass die Schwangerschaft noch bestanden habe.

Auch liege eine ungünstigere Behandlung der Schwangeren in dem Versuch des Beklagten, die Schwangere zur Umgehung des Beschäftigungsverbotes zu bewegen, ebenso in der Kündigung vor der künstlich einzuleitenden Fehlgeburt.

Jedenfalls sei ein Entschädigungsanspruch nach dem AGG im vorliegenden Fall gegeben, so das BAG.

Das Arbeitsrecht ist eine vielschichtige Materie, in welcher viele verschiedene Vorschriften aus verschiedenen Gesetzen eine entscheidende Rolle spielen können. Dies zeigt sich besonders an oben dargestelltem Fall. Im Zweifel kann es ratsam sein, Rechtsrat einzuholen.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Kuendigung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 28 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert