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Elektrofahrzeuge brandgefährlich?

ARAG Experten informieren über Elektroautos und ihr Gefahrenpotenzial

Elektrofahrzeuge brandgefährlich?

Mehr als 1,5 Millionen zugelassene Elektroautos und Hybridfahrzeuge fahren laut Statista auf deutschen Straßen. Und auch wenn die staatliche Förderung für E-Autos seit Januar gesunken ist, liegen elektrische Fahrzeuge im Trend. Für die ARAG Experten ein Anlass, Fahrzeuge und Markt einmal unter die Lupe zu nehmen.

Elektroautos in Zahlen
Am 1. Oktober 2022 gab es 840.600 (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/265995/umfrage/anzahl-der-elektroautos-in-deutschland/) zugelassene Elektroautos, die ausschließlich mit elektrischer Energie fahren, sowie rund 745.000 Plug-In-Hybrid-Pkw, deren Akku über den Verbrennungsmotor und über das Stromnetz geladen werden kann. Und obwohl E-Fahrzeuge laut ARAG Experten seit Januar nur noch eingeschränkt staatlich gefördert werden, wächst ihre Anzahl laut Prognose (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1202904/umfrage/anteil-der-elektroautos-am-pkw-bestand-in-deutschland/) bis 2030 auf über elf Millionen Fahrzeuge, was einem Anteil von über 24 Prozent entspricht. Derzeit liegt der Anteil von E-Autos am Pkw-Bestand bei etwa 1,2 Prozent.

Sind E-Autos gefährlicher?
Egal, ob mit Kraftstoff, Gas oder Batterie betrieben: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass alle zugelassenen Fahrzeuge gesetzliche Anforderungen erfüllen müssen, so dass Autofahrer sicher sind. Tritt bei Elektroautos – beispielsweise in Folge eines Unfalls – ein Defekt auf, wird der Stromfluss der Batterie sofort automatisch unterbunden. Daher geht laut Deutschem Feuerwehrverband von zertifizierten Elektrofahrzeugen keine größere Brandgefahr (https://www.feuerwehrverband.de/keine-erhoehte-brandgefahr-durch-in-tiefgaragen-abgestellte-elektrofahrzeuge/) als von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor aus. Auch zertifizierte und fachmännisch installierte Ladeeinrichtungen können bedenkenlos – selbst in Tiefgaragen – betrieben werden. So kann die Nutzung einer Tiefgarage durch Elektroautos von einer Eigentümerversammlung auch nicht generell untersagt werden (Amtsgericht Wiesbaden, Az.: 92 C 2541/21).

Brennendes Elektrofahrzeug länger gefährlich
Auch wenn die Brandgefahr von E-Autos nicht komplexer oder gefährlicher ist als der Brand herkömmlich betriebener Kraftfahrzeuge, ist es nach Information der ARAG Experten doch etwas schwieriger, ein brennendes Elektrofahrzeug zu löschen. Grundsätzlich können zwar auch E-Fahrzeuge von den Einsatzkräften der Feuerwehr gelöscht werden, aber es wir mehr Wasser über einen längeren Zeitraum benötigt, bis das betroffene Elektro- oder Hybridfahrzeug keine Gefahr mehr darstellt. Der Grund ist die Möglichkeit einer sogenannten Rückzündung, bei der sich die Lithium-Ionen-Batterie über Tage oder sogar Wochen erneut entzünden kann. Daher sollte es in Abschleppunternehmen immer auch eine Fachkraft im Bereich der Hochvoltsysteme (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/3982/qualifizierung-fuer-arbeiten-an-fahrzeugen-mit-hochvoltsystemen) geben.

Die Rettungskarte als lebensrettender Wegweiser
Um Verletzte bei einem Unfall möglichst schnell in Sicherheit zu bringen, müssen die Rettungskräfte mit der richtigen Technik und dem passenden Werkzeug möglichst an der optimalen Stelle ansetzen, um Personen aus dem verunfallten Fahrzeug zu bergen. Bei Elektrofahrzeugen ist zudem wichtig, wie Hochvoltsysteme zuverlässig deaktiviert werden. Eine Rettungskarte (https://www.dekra.de/de/download-rettungskarte/) enthält alle benötigten Informationen, individuell für jede Fahrzeug-Marke. Sie zeigt Rettungskräften auf einen Blick, wie sie am schnellsten und sichersten für alle Beteiligten ins Fahrzeug gelangen. Die ARAG Experten empfehlen allen Autofahrern, sich den passenden Leitfaden für ihr Automodell herunterzuladen und hinter die Sonnenblende zu heften oder im Handschuhfach zu deponieren.

Förderung für Elektroautos seit Januar eingeschränkt
Seit 1. Januar 2023 werden nur noch elektrische Kraftfahrzeuge gefördert, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Laut ARAG Experten gibt es daher seit 2023 für Plug-In-Hybridfahrzeuge keinen Umweltbonus mehr. Zudem ist die Höhe der Fördersummen zum Jahreswechsel gesunken: Fahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro erhalten nur noch maximal 4.500 Euro (statt bisher 6.000 Euro) vom Staat. Der Herstelleranteil sank von 3.000 auf 2.250 Euro. Kostet das E-Auto zwischen 40.000 und 65.000 Euro, beträgt der Umweltbonus nur noch 3.000 statt 5.000 Euro. Auch vom Hersteller gibt es nur noch 1.500 statt 2.500 Euro. Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt bis September 2023 gleich. Danach sollen nur noch Privatpersonen und evtl. gemeinnützige Organisationen (https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Elektromobilitaet/20220728_anpassung_foederung_umweltbonus.html) den Zuschuss erhalten. Entscheidend für die Förderung ist das Datum der Fahrzeugzulassung.

Ladesäulen und Wallboxen: Infos für Mieter und Vermieter
Jeder Mieter hat einen Anspruch auf den Einbau einer Ladestation an seinem Stellplatz. Vermieter können die Erlaubnis nur noch in wenigen Ausnahmefällen verweigern. Als Mieter muss man den Vermieter auf jeden Fall fragen, weil der Einbau einer Wandladestation, der so genannten Wallbox, eine bauliche Veränderung ist. Ausnahme: Im Mietvertrag ist die Ausführung bestimmter baulicher Maßnahmen gestattet.

Wer in einem Mehrfamilienhaus mit gemeinsam genutztem Parkraum oder Tiefgarage wohnt, könnte sich eine Wallbox mit anderen Mietern teilen. Dann sollten mit dem Vermieter jedoch vorher einige Fragen geklärt werden: Z. B. wer die Kosten für den Einbau übernimmt, wer den Elektriker beauftragt oder mit welcher technischen Lösung entnommene Strommengen auf verschiedene Nutzer aufgesplittet werden können. Nach Auskunft der ARAG Experten lohnt sich auch die Nachfrage beim Stromversorger, weil viele Unternehmen bereits günstige Autostromtarife anbieten. Zudem sollte die Frage geklärt werden, was mit der Wallbox geschieht, wenn man umzieht.

Wohnungseigentümer können verlangen, dass die Eigentümerversammlung den Einbau durch Beschluss gestattet. Für die Beschlussfassung reicht eine einfache Mehrheit aus. Die Kosten trägt der Eigentümer, der den Einbau verlangt. Die Miteigentümer dürfen über die Ausführung mitentscheiden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG SE
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ARAG Platz 1
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www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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