Neuigkeiten Timeline

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 6, 2026

AGT Professional Elektrischer Akku-Kartonschneider

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Warum es immer mehr Menschen in die Arktis und Antarktis zieht von Nikolas Kitzki / CEO Ikarus Tours

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotelbetreiberwechsel mit der Hotel Investments AG

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 5, 2026

Warum kommt die nächste Robotik-Revolution aus der Biologie und nicht aus dem Code

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotel in Berlin zur Übernahme

Medien, Kommunikation
Juni 5, 2026

„Aus Fremden werden Freunde“ steigt in die Spiegel-Bestsellerliste ein

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

eventbook.com und eventlocations.com erneut als „Deutschlands Beste Online-Portale 2026“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

Frank Hoffmann Immobilien erweitert Standortnetz um neue Filiale in Pinneberg

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 5, 2026

Software-Neuheit: Wie Fertigung und Digital Twins zusammenwachsen

Umwelt, Energie
Juni 5, 2026

Neue Marktübersicht für digitale Tools der kommunalen Wärmewende veröffentlicht

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 5, 2026

NextMedia 360 und Vollblutconsulting kooperieren

IT, NewMedia, Software
Juni 5, 2026

Reply und das Europäische Institut für Onkologie (IEO) entwickeln spezialisierte KI-Sprachmodelle für die Krebsmedizin

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Wechsel an der Spitze: SHK-Großhändler REISSER setzt auf fünfte Generation

Sport, Events
Juni 5, 2026

WM schauen in den USA – aber richtig günstig

Einladung zum Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Einladung zum Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

Fachanwalt Bredereck

Von Arbeitnehmern kommt immer wieder die Frage, ob der Arbeitgeber auch während der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu einem Personalgespräch einladen kann. Aktuell fragte ein Zuschauer auf YouTube, ob dies zulässig sei, um einen Mitarbeiter, den man im Verdacht hat, seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht zu haben, zu überführen. Zum Thema Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil Stellung bezogen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.11.2016 – 10 AZR 596/15).

In der Regel keine Erscheinungspflicht für Arbeitnehmer: In dem konkreten Fall ging es um einen Krankenpfleger, der über längere Zeit krankgeschrieben war. Der Arbeitgeber hatte ihn dann während der Zeit seiner Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch gebeten, um seine zukünftigen Einsatzmöglichkeiten zu besprechen nach seiner Rückkehr. Nachdem der Arbeitnehmer dem nicht nachgekommen war, hatte er eine Abmahnung vom Arbeitgeber kassiert. Gegen die wehrte er sich vor Gericht – mit Erfolg, wie das Bundesarbeitsgericht entschied. Er musste der Einladung des Arbeitgebers nicht folgen.

Nur in Ausnahmefällen Anwesenheitspflicht: Die Verpflichtung des Arbeitnehmers, trotz nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch zu erscheinen, sei auf besondere Ausnahmefälle beschränkt, in denen dringende betriebliche Gründe vorliegen. Der Arbeitgeber dürfe zudem keinen zusätzlichen Nachweis darüber verlangen, dass der Arbeitnehmer auch zum Erscheinen bei einem Personalgespräch nicht in der Lage sei. Die „normale“ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei dafür ein hinreichendes Indiz. Das Anliegen des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit zu überführen, dürfte kaum unter einen entsprechenden dringenden betrieblichen Anlass fallen und einer entsprechenden Einladung müsste der Mitarbeiter deshalb nicht folgen.

Das Bundesarbeitsgericht: Während der Dauer einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur dann anweisen, zu einem Personalgespräch in den Betrieb zu kommen, wenn hierfür ein dringender betrieblicher Anlass besteht, der einen Aufschub der Weisung auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit nicht gestattet, und die persönliche Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb dringend erforderlich ist und ihm zugemutet werden kann (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.11.2016 – 10 AZR 596/15).

Sonderfall betriebliches Eingliederungsmanagement: Ein Sonderfall stellt in diesem Zusammenhang das sog. betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) dar. Das muss der Arbeitgeber durchführen, wenn ein Beschäftigter im Laufe der vergangenen zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war. Ziel ist es, damit die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des Betroffenen zu erhalten. Daran muss der Arbeitnehmer zwar nicht teilnehmen. Lehnt er die Mitwirkung ab, kann dies allerdings in einem etwaigen folgenden Kündigungsschutzprozess wegen einer krankheitsbedingten Kündigung nachteilig für ihn auswirken.

02.11.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 47 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert