Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
September 25, 2026

Wenn du anderen zu viel Macht über dich gibst

Tourismus, Reisen
September 25, 2026

Weissenhäuser Strand: Premiere der Sauna Nights im Dünenbad

Allgemein
September 25, 2026

ChatGPT geht bei Kaufempfehlungen eigene Wege (Studie 2026)

Politik, Recht, Gesellschaft
September 25, 2026

Die AfD im Höhenrausch – Die Parteien der demokratischen Mitte in Schockstarre

Kunst, Kultur
September 25, 2026

SING 4 LIFE 2026: Country, R&B & Soul für den guten Zweck

Logistik, Transport
September 25, 2026

Deutsche Bahn setzt Data-Catalog-Projekt mit b.telligent fort

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 25, 2026

Revolution in der Perinatalmedizin: Neue Stammzelltherapien für Frühgeborene und Frauen mit Kinderwunsch im Fokus internationaler Experten

Umwelt, Energie
September 25, 2026

Technologie

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 25, 2026

Ivalua im IDC MarketScape ein Marktführer im Bereich weltweiter KI-gestützter Lösungen für Direktausgaben

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 25, 2026

Dot-Domains: Wenn der Punkt selbst zur Domain wird

Tourismus, Reisen
September 25, 2026

360 Grad Berlin auf dem Berliner Fernsehturm:

Politik, Recht, Gesellschaft
September 25, 2026

4. internationaler ARAG Day stärkt Zugang zum Recht

Garten, Bauen, Wohnen
September 25, 2026

Immobilienmarkt 2026: Hohe Bauzinsen verändern die Spielregeln

IT, NewMedia, Software
September 25, 2026

KODAK N2000 Serie – die neuen netzwerkfähigen Scanner von Kodak Alaris

Einführung der Kurzarbeit

Einführung der Kurzarbeit

Kurzarbeit wurde eingeführt, um in Unternehmen die Personalkosten zu senken. Dabei wird die Arbeitszeit der Arbeitnehmer abgesenkt und der Lohn entsprechend gekürzt wird.

Auf einzelne Arbeitnehmer kann sich die Kurzarbeit schon seit Anfang 2009 erstrecken.

Um Kurzarbeit einzuführen bedarf es einer Rechtsgrundlage.
Wenn in einem Betrieb ein Betriebsrat existiert, kann der Arbeitgeber nur mit dessen Zustimmung Kurzarbeit einführen – ohne Betriebsrat nur, wenn dies (wirksam!) im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder der Arbeitnehmer zustimmt. Nur in Ausnahmen kommt Kurzarbeit durch Vereinbarung im Tarifvertrag in Betracht.

Wenn es keine Rechtsgrundlage für die Kurzarbeit gibt und sich der Arbeitnehmer weigert, kann der Arbeitgeber grundsätzlich auch eine (außer-) ordentliche Änderungskündigung aussprechen.

Diesbezüglich (ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Kündigung wirksam ist) gibt es noch keine höchstrichterliche Entscheidung.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber auch während der Kurzarbeitsperiode berechtigt, Kündigungen auszusprechen.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 38 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert