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Einfach Leben retten

ARAG Experten informieren, warum Blutspenden jederzeit sinnvoll und nötig ist

Einfach Leben retten

Er hatte am 14. Juni Geburtstag und gilt als Entdecker der Blutgruppen – Karl Landsteiner. Damit hat er entscheidend dazu beigetragen, dass Patienten, die ein Blutprodukt erhalten, sicher sind. Gleichzeitig wird dieser Tag als Aufruf genutzt, Blut zu spenden. Denn gerade in den Sommermonaten gehen die Blutspenden jedes Jahr urlaubsbedingt zurück. Dabei werden nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Deutschland täglich rund 15.000 Blutspenden benötigt. Jeden Tag. Auch im Sommer.

Blutkonserven werden knapper
Nach Angaben der BZgA liegt das Durchschnittsalter der Spender in vielen Einrichtungen bei über 50 Jahren. Das kann laut ARAG Experten zum Problem werden. Denn die Bevölkerungsentwicklung und die geringe Haltbarkeit von Blutkonserven führt regelmäßig zu Kapazitätsengpässen.

Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes zum 1. April 2023 wurden die bisherigen Altersobergrenzen aufgehoben. Bisher lagen diese laut „Richtlinie Hämotherapie“ (https://www.bundesaerztekammer.de/themen/medizin-und-ethik/wissenschaftlicher-beirat/stellungnahmen-richtlinien-jahresberichte/haemotherapie-transfusionsmedizin/richtlinie-zur-gewinnung-von-blut-und-blutbestandteilen-und-zur-anwendung-von-blutprodukten-richtlinie-haemotherapie) für Erstspender bei 60, bei Wiederholungsspendern bei 68 Jahren. Künftig soll laut ARAG Experten nur noch die von einem Arzt attestierte, individuelle Spendetauglichkeit für eine Blutspende entscheidend sein.

Zudem erlaubt die Novelle schwulen und bisexuellen Männern sowie transgeschlechtlichen Menschen, ohne Einschränkungen Blut zu spenden. Lediglich das individuelle Sexualverhalten des potenziellen Blutspenders darf ein Ausschluss- oder Rückstellungskriterium sein, aber nicht mehr seine sexuelle Orientierung.

Wer darf wie oft Blut spenden?
In Deutschland darf nach Auskunft der ARAG Experten grundsätzlich jeder Blut spenden, der 18 Jahre alt und gesund ist. Zudem müssen Blutspender mindestens 50 Kilogramm schwer sein. Die Richtlinie schreibt auch vor, dass eine erneute Blutspende in der Regel erst nach zwölf Wochen, frühestens aber nach acht Wochen möglich ist. Innerhalb eines Jahres dürfen bei Frauen zwei Liter Blut entnommen werden; bei Männern sind es drei Liter.

Wer ist als Spender ausgeschlossen?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Schwangere kein Blut spenden dürfen, um eine körperliche Belastung auszuschließen. Zudem sind Menschen mit Herz- und Gefäßerkrankungen, mit schweren Erkrankungen des zentralen Nervensystems oder bestimmten Blutgerinnungsstörungen dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen.

Wer genau wissen möchte, ob er als Spender in Frage kommt, kann vor einem entscheidenden Arztgespräch in einem Online-Spende-Check (https://www.blutspende.de/blutspende/spende-check) selbst seine Spendetauglichkeit testen.

Blutspendetermine in der Nähe und Informationen zur Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz findet man laut ARAG Experten unter: www.drk-blutspende.de/blutspendetermine/ (https://www.drk-blutspende.de/blutspendetermine/).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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www.ARAG.de

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www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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