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Eineiige Zwillinge promovieren zusammen mit einer Dissertation

Eineiige Zwillinge promovieren zusammen mit einer Dissertation

Am Mittwoch, den 10. Dezember, erlebt die Universität Maastricht eine einzigartige Promotionsfeier: eine Duo-Promotion eineiiger Zwillinge. Zusammen verteidigen Maurice und Raymond Canisius eine gemeinsame Doktorarbeit mit einer Studie zur persönlichen Haftung von Geschäftsführern für unzulässige Ausschüttungen im revidierten GmbH-Recht, einem aktuellen Thema, über das in der Praxis große Undeutlichkeit herrscht.

Es erstaunt nicht, dass Maurice und Raymond zusammen ihren Doktor machen, da sie nach eigener Aussage seit 25 Jahren ein unzertrennliches Paar sind. Beide Brüder wuchsen gemeinsam auf, absolvierten dieselben Bildungseinrichtungen und haben dieselbe Laufbahn eingeschlagen. Nach der Grundschule und der weiterführenden Schule in Heerlen studierten sie Jura (niederländisches Recht) an der Universität Maastricht. Ihr Studium haben sie mit nahezu denselben Abschlussnoten cum laude abgeschlossen. Während ihrer Studentenzeit wohnten sie im gleichen Haus und arbeiteten sie bei dem gleichen exklusiven Herrenmodegeschäft. Nach ihrem Studium reisten sie mehrere Monate durch Asien und danach erwartete sie die nächste gemeinsame Herausforderung: eine Duo-Promotion am Institute for Corporate Law, Governance and Innovation policies (ICGI) der Universität Maastricht. Die Brüder bezogen zusammen eine Wohnung und neben ihrer Promotion arbeiteten sie Teilzeit bei der gleichen Rechtsanwaltskanzlei, Thuis & Partners advocaten. Sie haben ihre Duo-Promotion in einer Rekordzeit von ungefähr anderthalb Jahren absolviert. Nach ihrer Promotion werden sie weiterhin in der Anwaltschaft im Bereich des Unternehmensrechts tätig sein und darüber hinaus bleiben sie dem ICGI als Postdoktoranden verbunden.

Die Dissertation von Maurice und Raymond beleuchtet die Rolle des Geschäftsführers bei Ausschüttungen an Anteilseigner. Seit der Einführung des niederländischen Gesetzes über die Flexibilisierung und Vereinfachung des GmbH-Rechts gibt es viele Undeutlichkeiten über die Haftungsrisiken von Geschäftsführern einer GmbH. Gesetzlich ist festgelegt, dass bei Ausschüttungen an Anteilseigner ein Ausschüttungstest angewandt werden muss. Wie der Ausschüttungstest durchgeführt werden sollte, erwähnt der Gesetzgeber jedoch nicht. Die Dissertation beantwortet diese Frage: Der Ausschüttungstest in seiner heutigen Form sollte sehr restriktiv interpretiert werden, um Geschäftsführer zu schützen.

Der Ausschüttungstest beinhaltet, dass die Geschäftsführung die Ausschüttung genehmigen muss und die Zustimmung nur verweigern darf, wenn sie weiß oder angemessenerweise davon ausgehen muss, dass die GmbH nach der Ausschüttung die Bezahlung ihrer fälligen Schulden nicht fortsetzen kann. Erteilt die Geschäftsführung der Ausschüttung an Anteilseigner zu Unrecht ihre Genehmigung, führt dies zu einer Haftung jedes einzelnen Geschäftsführers für das gesamte Defizit. Da die GmbH die häufigste Rechtsform in den Niederlanden ist und die Gewinnausschüttung untrennbar mit der GmbH verbunden ist, berührt die Dissertation den Kern des Unternehmensrechts.

Die Dissertation „Ausschüttungen an Anteilseigner im neuen GmbH-Recht. Beschlussfassung, Vertretung und Identifikation“ wird in die renommierte Van der Heijden-Reihe aufgenommen.

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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