Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 17, 2026

NETZWERKEN IST TOT. UND LINKEDIN WIRD UNS AUCH NICHT RETTEN.

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Neues Institut für Vorsorge und Nachlassmanagement

Medien, Kommunikation
Juli 17, 2026

Online-PR im Sommer: Tipps für mehr Aufmerksamkeit in der nachrichtenarmen Zeit

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Lesesommer: Wissen zum halben Preis

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

PROFI AG und Kommunale IT-Union treiben Digitalisierung der Kommunen voran

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

BTN Solutions mit neuer Website und neuem Markenauftritt

Ein Tag mehr Zeit für die Zustellung des Steuerbescheids

Ein Tag mehr Zeit für die Zustellung des Steuerbescheids

Die neue 4-Tages-Frist (Bildquelle: K.zenon/stock.adobe.com)

Versendet eine Behörde einen Brief, zum Beispiel einen Steuerbescheid, erfolgt das in der Regel über den Postweg. Da normale Briefe keine Sendungsverfolgung ermöglichen, ist es schwierig zu überprüfen, wann der Brief dem Steuerpflichtigen zugestellt wurde. Daher gilt für die Verwaltung eine gesetzliche Vermutungsregel, wann der Brief beim Empfänger eingegangen ist. Diese sogenannte Zustellungsfiktion hat sich mit Jahresbeginn 2025 von drei auf vier Tage erhöht. Damit wurde den längeren Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz vom Sommer 2024 steuerrechtlich Rechnung getragen. Für Steuerzahler gilt in der Folge eine veränderte Einspruchsfrist, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern.

Wann gilt ein Steuerbescheid als zugestellt?

Bisher musste die Deutsche Post inländische Briefsendungen zu 95 Prozent am zweiten Werktag nach der Einlieferung zugestellt haben. Seit diesem Jahr gilt diese Quote erst für den dritten Werktag nach der Einlieferung. Damit hat die Deutsche Post einen Tag mehr Zeit für die Briefzustellung. Aufgrund dieser Vorgabe wurde die gesetzliche Vermutungsregel für den Eingang von Verwaltungsakten zugunsten der Empfänger ebenfalls um einen Tag verlängert.

Zudem sind Wochenenden und gesetzliche Feiertage im jeweiligen Bundesland von der Zustellungsfiktion ausgeschlossen. Für den Posteingang wird der nächste Werktag herangezogen. Trifft ein Brief in der Praxis früher ein, wird dennoch mit dieser Frist für den Ablauf der Einspruchsfrist eines Steuerbescheids gerechnet. Kommt ein Brief verzögert an, ändert sich an der Einspruchsfrist üblicherweise nichts, da der Empfänger den späteren Eingang schwer erklären kann.

Beispiele: Das Finanzamt versendet den Steuerbescheid am Montag, dem 3. März 2025. Am vierten Tag nach der Einlieferung gilt der Brief als zugestellt. Dies ist Freitag, der 7. März 2025. Hätte das Finanzamt den Brief am Dienstag, dem 4. März, abgeschickt, würde der vierte Tag auf den Samstag fallen. Somit gilt der Brief am Montag, dem 10. März, als zugegangen. Wäre der Brief am Mittwoch, dem 12. März, eingeliefert worden, fällt der fiktive Tag des Posteingangs ebenfalls auf Montag, den 10. März 2025.

Wann endet die Einspruchsfrist beim Finanzamt?

Wer mit seinem Steuerbescheid nicht einverstanden ist und Einspruch einlegen möchte, muss sich an die gesetzlich vorgegebene Frist halten. Mit der neuen 4-Tage-Regelung gilt der Steuerbescheid nun einen Tag später als bekannt. Somit endet die Einspruchsfrist ebenfalls einen Tag später. Die Zustellungsfiktion gilt auch für elektronisch abrufbare Steuerbescheide im Elster-Portal, darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Zwischen digitalem und postalischem Versand wird rechtlich kein Unterschied gemacht.

Die Einspruchsfrist beginnt nach Ablauf des vierten Tages, gerechnet ab dem Datum des Poststempels, und beträgt einen ganzen Monat. Wenn der Monat kürzer als 31 Tage ist, bleibt weniger Zeit! Würde die Einspruchsfrist rein rechnerisch am 31. Februar enden, verkürzt sie sich de facto auf den 28. Februar, also den letzten Tag des Monats. Beispiel: Gilt ein Steuerbescheid am 10. April 2025 als zugestellt, so endet die Einspruchsfrist einen Monat später am 10. Mai 2025. Da dies Samstag ist, kann der Einspruch letztmalig am Montag, dem 12. Mai, persönlich abgegeben werden. Auch hier tritt die Wochenend- und Feiertagsregelung ein.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Tobias Gerauer
Riesstr. 17
80992 München
089 27813178
www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 5040147
www.lohi.de

(Visited 22 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert