Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Mai 2, 2024

LokSpace: Volles Haus bei Kursstart in Siegburg

Umwelt, Energie
Mai 2, 2024

Verteilnetzbetreiber Ostdeutschlands veröffentlichen gemeinsame Netzausbauplanung

Politik, Recht, Gesellschaft
Mai 2, 2024

„Mit dir! Durch uns! Für alle“ lautet das Motto der Partei des Fortschritts zur Europawahl!

Allgemein
Mai 2, 2024

Christian Robin Weiß gewinnt den Speaker Slam Award

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Mai 2, 2024

Medigene AG erweitert Patentportfolio durch Erteilung des Europäischen Patents für den T-Zell-Rezeptor gegen NY-ESO-1

Umwelt, Energie
Mai 2, 2024

B2Biene: Rechtzeitig zum Weltbienentag 2024 gibt“s die Bienenretter Box nun auch gebrandet als Corporate Gift

Garten, Bauen, Wohnen
Mai 2, 2024

PU-Asphalt: Die befahrbare Alternative zu Steinteppichen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Mai 2, 2024

Faktoora: Einzigartiger Anbieter in Deutschland stellt Buchhaltungssoftware kostenlos zur Verfügung – zeitlich unbegrenzt

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Mai 2, 2024

Kodak Alaris und veritree unterstützen gemeinsam die Wiederaufforstung von Wäldern in Ruanda

IT, NewMedia, Software
Mai 2, 2024

Cybereason reagiert auf steigende mobile Bedrohungen mit neuer Threat Defense

Kunst, Kultur
Mai 2, 2024

ALEXA wird zur Bühne für Stars des Soulfestival Berlin

Essen, Trinken
Mai 2, 2024

Semptec Urban Survival Technology 12-teiliges Edelstahl-Campinggeschirr

Handel, Dienstleistungen
Mai 2, 2024

Zukunft der Energie für Flurförderzeuge: Die HK Handels GmbH bietet nachhaltige Lösungen für Staplerbatterien

Tourismus, Reisen
Mai 2, 2024

Fahrradträger für Kastenwagen: die größte Marktübersicht

Eigenbedarfskündigung eines befristeten Mietverhältnis

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin

Eigenbedarfskündigung trotz Unwirksamkeit einer Befristung für den Zeitraum der ursprünglich vorgesehenen Befristung ausgeschlossen. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 – VIII ZR 388/12 -, juris.

Ausgangslage:

Bei der Begutachtung der Frage, ob der Vermieter sich mit einer Eigenbedarfskündigung vom Mieter trennen kann, ist zunächst einmal der Mietvertrag heranzuziehen. Enthält dieser einen wirksamen Ausschluss der Eigenbedarfskündigung, hat der Vermieter keine Chance den Mieter loszuwerden. Im vorliegenden Fall enthielt der Wohnungsmietvertrag eine mehrfache Befristung. Die Befristung war allerdings unwirksam. Die Frage war nun, ob während der unwirksamen Befristung die Eigenbedarfskündigung des Vermieters ausgeschlossen ist. Der Vermieter hatte zunächst damit argumentiert, dass das unwirksam befristete Mietverhältnis wie ein unbefristetes Mietverhältnis zu behandeln sei und daher die Eigenbedarfskündigung problemlos möglich wäre. Vor dem Landgericht hatte er damit auch Recht bekommen. Der Bundesgerichtshof sah die Sache anders.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine planwidrige Regelungslücke unter Berücksichtigung dessen zu schließen, was die Parteien redlicherweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der vereinbarten Vertragsbestimmung bekannt gewesen wäre (Senatsurteile vom 12. Juli 1989 – VIII ZR 297/88, NJW 1990, 115 unter III 1 c, sowie vom 14. März 2012 – VIII ZR 113/11, BGHZ 192, 372 Rn. 24). Danach ist die Lücke hier dahin zu schließen, dass an die Stelle der unwirksamen Befristung ein beiderseitiger Kündigungsverzicht in der Weise tritt, dass eine Kündigung frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit (beziehungsweise bei Ausübung der Option zum Ablauf des entsprechenden zusätzlichen Zeitraums) möglich ist. Auf diese Weise wird das von beiden Parteien erstrebte Ziel der langfristigen Bindung erreicht.
(BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 – VIII ZR 388/12 -, juris)

Bewertung:

Wie bereits die anders lautende Entscheidung des Landgerichts zeigte, kann man die Frage auch anders bewerten. Ob die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit der Befristung wirklich einen beiderseitigen Kündigungsverzicht erklärt hätten, erscheint äußerst fraglich. Häufig wird allein deshalb befristet, weil der Vermieter meint, er könne nach Ablauf der Befristung die Mietsache für sich nutzen. Die wirksame Befristung von Wohnraummietverhältnissen ist äußerst kompliziert und geht gerade von Laien praktiziert häufig daneben. Anzunehmen, der Vermieter hätte einen Kündigungsausschluss gewollt, obwohl er eigentlich eine erleichterte Beendigung des Mietverhältnisses anstrebte, ist zwar mieterfreundlich, aber auch etwas konstruiert.

Fachanwaltstipp Vermieter:

Die vorliegende Entscheidung zeigt erneut, wie wichtig es ist bei der Befristung von Wohnraummietverhältnissen sorgfältig vorzugehen. Andernfalls wird in der Praxis oft das Gegenteil erreicht. Aber auch bei der Prüfung der Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung ist Vorsicht geboten. Insbesondere, wer den Erwerb von Eigentum beabsichtigt um es später selbst nutzen zu können, sollte sich hier über die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten einer Eigenbedarfskündigung vorab genau unterrichten. Dafür ist es unbedingt erforderlich den (vollständigen) Mietvertrag und etwaige Nebenabreden dazu zu kennen. Andernfalls gibt es später böse Überraschungen.

Fachanwaltstipp Mieter:

Manchmal kann auch eine unwirksame Regelung von großem Nutzen sein. Hier hat Sie dem Mieter die Wohnung gerettet. Nichtsdestotrotz sollte man sich darauf nicht ohne weiteres verlassen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Befristung eines Wohnraummietvertrages wirksam.

21.8.2013

Weitere Informationen zur Eigenbedarfskündigung finden Sie hier: http://www.mietrechtler-in.de

Unser Angebot für Vermieter:

Wir beraten und vertreten Sie zu allen Fragen rund um den Immobilienkauf, den Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung, die wirksame Befristung von Mietverhältnissen und bei Problemen im Zusammenhang mit der späteren Nutzung, bzw. Vermietung Ihrer Immobilien.

Die Begleitung und Betreuung im Zusammenhang mit der Prüfung und dem Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung ist auch online möglich. Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage an: Berlin@recht-bw.de

Unser Angebot für Mieter:

Wir beraten und vertreten Sie zu allen Fragen rund um das Mietobjekt. Haben Sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten? Dann ist Eile geboten. Wichtige Verteidigungsmöglichkeiten sind fristgebunden.

Die Begleitung und Betreuung im Zusammenhang mit der Prüfung der Erfolgsaussichten der Abwehr einer Eigenbedarfskündigung ist auch online möglich. Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage an: Berlin@recht-bw.de

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@mietrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 2 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert