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Effiziente Zahnprophylaxe wird von der Krankenkasse nur selten bezahlt

Um die eigenen Zähne gesund und langfristig zu erhalten, empfehlen viele Zahnärzte jährlich eine professionelle Zahnreinigung. Allerdings übernimmt nur eine Zahnzusatzversicherung die erforderlichen Kosten.

Effiziente Zahnprophylaxe wird von der Krankenkasse nur selten bezahlt

Zahnprophylaxe wird empfohlen.

Professionelle Zahnreinigung für gesunde und strahlend schöne Zähne

In den Zahnarztpraxen gewinnt der Bereich der professionellen Zahnreinigung zunehmend an Bedeutung. Insbesondere für Personen mit sensiblem Zahnfleisch stellt die Zahnprophylaxe zumeist die ideale Lösung für einen beschwerdefreien Zahnbestand dar. Ferner lassen sich selbst durch penibles Zähneputzen nicht alle Ablagerungen in den Zahnzwischenräumen entfernen. In der Folge entstehen Zahnbelag und Zahnstein, die ihrerseits zu Parodontitis, Karies, Zahnfleisch-Entzündungen und Mundgeruch führen. Färben sich die Zähne dabei bräunlich, wirkt das eigene Gebiss sehr unästhetisch.

Experten raten deshalb dazu, sich die Zähne ein-oder zweimal im Jahr von einem Profi reinigen zu lassen.
Eine professionelle Zahnreinigung beginnt zumeist mit einem Beratungsgespräch, bei dem der Patient über die einzelnen Schritte der Zahnreinigung aufgeklärt wird. Anschließend werden Zähne und Zahnfleisch untersucht und die Tiefe der Zahnfleischtaschen ausgemessen. Die darauffolgende Reinigung wird unter Zuhilfenahme diverser Instrumente wie etwa Scaler, Küretten, Mini-Sandstrahler und Ultraschall-Geräten vorgenommen. Anschließend erhalten die Zähne noch eine Politur. Zum Abschluss werden die Zähne noch mit Fluorid-Gel bestrichen, um so den Zahnschmelz zu stärken. Es gibt allerdings nicht nur eine einzige Methode die professionelle Zahnreinigung durchzuführen. Vielmehr bieten die Praxen hier diverse Leistungen an, die unterschiedlich hoch abgerechnet werden können und in der Regel von einer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.

Weitere Informationen gibt es auf www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com.

Krankenkassen beteiligen sich fast nie an den Behandlungskosten. Obwohl eine professionelle Zahnreinigung eine essentielle Vorsorgemaßnahme darstellt, werden die Kosten dieser Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht übernommen. Sofern der Patient nicht über eine Zahnzusatzversicherung verfügt, müssen die Kosten für diese Maßnahme aus eigener Tasche bezahlt werden.

Ohne Zahnzusatzversicherung kann das richtig teuer werden. Je nach Gebisszustand und Arbeitsaufwand kann der Zahnarzt für den anspruchsvollen Zahnputzzwischen 50 und 150 EUR verlangen. Nicht jeder Zahnarzt bietet dabei dieselben Leistungen an. Wer keine Zahnzusatzversicherung besitzt, wird sich über den geringen Zuschuss der Krankenkasse ärgern. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert ohnehin lediglich die Entfernung des harten, sichtbaren Zahnsteins. Diese Mindestbehandlung wird allerdings der Mundhygiene nicht gerecht. Zudem erstattet die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten hierfür nur einmal im Jahr.

Eine Zahnzusatzversicherung leistet mehr als nur für eine Grundversorgung. So übernimmt die Zahnzusatzversicherung auch die Kosten für die Entfernung weicher Beläge und für eine Hochglanzpolitur. Auch die Kosten für das Entfernen von Zahnstein und Plaque aus den Zahnfleischtaschen werden von einer Zahnzusatzversicherung übernommen. Allerdings leistet nicht jede Zahnzusatzversicherung für eine solche Behandlung. Der Vergleich auf www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com zeigt zudem, dass einen eventuelle Kostenübernahme teilweise auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt ist. Eine professionelle Zahnreinigung eignet sich für jeden, der auf eine wirkungsvolle Prävention großen Wert legt. Durch die anspruchsvolle Entfernung von Zahnbelägen, Verschmutzungen und Verfärbungen erstrahlen die Zähne in neuem Glanz. Wer die Kosten jedoch nicht selbst tragen möchte, sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Über continoa
Die continoa GmbH mit Sitz in Neusäß betreibt derzeit zwei Vergleichsportale für Versicherungen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com. Dabei geht die continoa GmbH einen ganz neuen Weg: um bestmögliche Verbraucher-Orientierung zu bieten, wurden die beiden Portale speziell aus der Verbraucher-Perspektive entwickelt. Für jede Portal-Entwicklung und den laufenden Betrieb stellt die continoa GmbH exklusiv Experten bereit, die Praxis Know-How und Expertise einbringen.
Eine weiterer Schritt in der Verbraucher-Optimierung stellt die Entwicklung der „Verbraucher-Schutz-Plakette®“ dar, die eine maximale Transparenz und Orientierung bietet. Diese Plakette wird exklusiv nur auf den Portalen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com vergeben.

Kontakt:
continoa GmbH
Helge Fétz
Am Eichenwald 6a
86356 Neusäß
+49 (0) 821-2527878
marketing@continoa.de
http://www.continoa.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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