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Ebay- und ähnliche Verkäufe

Die Steuer und die privaten Veräußerungsgeschäfte – Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber

Ebay- und ähnliche Verkäufe

Steuerberater Roland Franz

Essen – Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Düsseldorf, Essen und Velbert, informiert darüber, dass zum Ende des Jahres 2022 in Deutschland ein Gesetz mit dem sperrigen Namen „Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 (sog. DAC 7) zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts“ in Kraft getreten ist.

Dies hat Folgen für private Anbieter.

Das Gesetz führt eine Pflicht für Betreiber digitaler Plattformen ein, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt werden. Die Informationen werden automatisch mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Mitgliedstaaten) ausgetauscht, in denen die Anbieter nach dem Gesetz als ansässig gelten. Die Meldung erfasst sowohl im In- als auch im Ausland ansässige Anbieter.

Steuerberater Roland Franz konkretisiert dies so: „Plattformbetreiber wie Ebay, Amazon, Facebook Marketplace oder Etsy, aber auch die Zimmervermietungsplattform Airbnb, sind ab jetzt verpflichtet, private Dienstleistungs- und Veräußerungsgeschäfte an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, sobald die Menge der pro Jahr verkauften Artikel über 30 liegt und damit mehr als 2.000 Euro eingenommen werden. Der Finanzverwaltung werden neben dem Namen und dem Geburtsdatum des Anbieters auch die Steueridentifikationsnummer, die Anschrift, die Bankverbindung und die relevanten Transaktionen wie Verkaufserlös und Gebühren übermittelt.“

Durch den auf diese Weise ermöglichten besseren Zugang zu Informationen werden die wirtschaftlichen Aktivitäten der Anbieter auf digitalen Plattformen für die Steuerbehörden transparent. Dies soll die Finanzverwaltung, so das Ministerium, in die Lage versetzen, mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen.

Steuerberater Roland Franz rät dazu, dass man – zur Vermeidung von Kollisionen und/oder Unklarheiten mit der Behörde – zukünftig unbedingt Aufzeichnungen über seine diesbezüglichen Aktivitäten führt.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt
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Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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