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Drohnen im Einsatz bei Immobilienbewertung und -verkauf ?

Drohnen im Einsatz bei Immobilienbewertung und -verkauf ?

Klingt spannend – und das ist es auch. Als vor einigen Jahren mit Google-Earth die ersten, frei zugänglichen Satellitenbilder im Internet sichtbar wurden, war dies eine echte Revolution. Irgendwann kam auch Google hinzu, die mit futuristisch wirkenden Autos durch die Straßen kreuzten und dann das Format „Street View“ schufen.

Nur nützt dies ausschließlich dem privaten Bereich, denn die Daten und Bilder sind i.d.R. urheberrechtlich geschützt und können nicht professionell genutzt werden. Hinzu kommt, dass nur einige Großstädte durch Street View erfasst wurden. Und Google Earth ist auch nicht gerade aktuell, die Bilder meist schon einige Jahre alt – und so manche Luftaufnahme wird auch mal von einer Wolke verdeckt.

Was vor ein paar Jahren noch illusorisch erschien, wird immer mehr Wirklichkeit: heute sind Drohnen (im Fachjargon auch „Quadrokopter“ genannt) vielfach im Einsatz. Neben der militärischen Nutzung haben sich in den vergangenen Jahren auch zivile Nutzungsmöglichkeiten weiter entwickelt.

Sicher gibt es eine Reihe von eher phantasievoll anmutenden Ideen, z.B. die Paketzustellung per Drohne. Bis zur Praxisreife wird dies noch ein sehr langer Weg werden. Im Gegensatz dazu sind bereits heute attraktive Aufnahmen aus der Luft keine Phantasie mehr – wenn man das richtige Equipment und Know-how dazu hat.

Bis zu 5 kg „Startgewicht“ und einer Flughöhe von 100 Metern sind Drohnen weitgehend genehmigungsfrei. Nur der Flug „auf Sicht“ ist erlaubt, eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht für den Fall, dass dennoch mal etwas schief geht.

Was man nicht darf:
So verlockend es für den ein oder anderen sein mag: das Ausspionieren von Personen mittels Drohne ist natürlich illegal. Ebenso gibt es Beschränkungen im Flugverkehr, z.B. Verbotszonen rund um Flughäfen im Radius von 1,5 km. Einige Städte knüpfen den Aufstieg von Drohnen an bestimmte Genehmigungen, wie z.B. Berlin innerhalb des S-Bahn-Rings.

Ansonsten gilt: alles, was man von öffentlichem Grund aus sehen kann, darf man auch fotografieren. Und das eben auch aus der Luft, wobei man selbstverständlich (wie beim Foto) Persönlichkeitsrechte zu achten hat.

Wenn man all dies beachtet, lassen sich phantastische Aufnahmen machen, sowohl Fotos als auch Videos. In der Praxis wird die Drohne für Luftbilder von Immobilien als auch zur optischen Prüfung z.B. von Photovoltaikanlagen auf Dächern eingesetzt. Wind & Wetter sind heute kaum noch ein Problem, ein moderner Quadrokopter stabilisiert sich per GPS.

Große Grundstücke und Immobilien lassen sich aus der Luft besonders gut darstellen, was mit dem normalen Foto oftmals nicht gelingt. Die Aufnahmen sind für Gutachten und Markteinschätzungen wie auch Immobilienpräsentationen hervorragend geeignet.

Vielleicht sind Sie neugierig auf einen „Probeflug“ ?

Die GBS Grundstücksbörse & Service GmbH (www.gbs-service.de) erfüllt als gewerblicher Partner und Tochtergesellschaft des Ing.-Büro Heinz Jasken (www.buero-jasken.de) alle im gewerblichen Bereich angesiedelten Aufgaben. Ein Schwerpunkt der Arbeit bildet die Bearbeitung von Aufgaben in der Projektentwicklung, Steuerung, Marketing und Verkauf von Immobilien.

Auftraggeber sind überwiegend Banken und Unternehmen sowie auch Privatleute und Institutionen, Grundstücksgesellschaften des Bundes und der Länder. Regional ist die GBS GmbH neben der Bundeshauptstadt Berlin auch in allen anderen Bundesländern tätig.

Kontakt
GBS Grundstücksbörse & Service GmbH
Heinz Jasken
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http://www.gbs-service.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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