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Dr. Steinhübel Rechtsanwälte: Fairvesta setzt auf Anlegerschutz

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte: Fairvesta setzt auf Anlegerschutz

Rechtsanwalt Dr. Steinhübel

04.02.2014 – Da die fairvesta-Gruppe heftig angegangen worden war, beauftragte sie die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte mit der Prüfung der Geschäftsvorfälle bei einzelnen fairvesta-Immobilienfonds. Zur Verbesserung der Transparenz wurde das Prüfungsergebnis auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am 11.12.2013 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Prüfung ergab, dass das fairvesta-Geschäftsmodell plausibel erscheint.

Anlass der Prüfung
Die fairvesta-Gruppe, die sich auf den Handel mit Immobilien spezialisiert hat, war in den letzten beiden Jahren heftigen Vorwürfen ausgesetzt. So wurde z.B. zum einen gemutmaßt, dass die fairvesta-Gruppe die im Bestand befindlichen Immobilien zu hoch bewerten würde. Zum anderen, dass Anleger durch konzerninterne Verschiebungen von Immobilien geschädigt wären. Um den ruf- und geschäftsschädigenden Vorwürfen zu begegnen, beauftragte die fairvesta-Gruppe Ende Oktober 2013 die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte mit der Prüfung der jeweiligen Geschäftsvorfälle bei einzelnen Immobilienfonds.

Gegenstand der Prüfung
Die fairvesta-Gruppe besteht aus zwei Konzernstrukturen: Einerseits die fairvesta Holding AG, andererseits die fairvesta Group AG. Bei der fairvesta Holding AG umfasste die Prüfung die Gesellschaften fairvesta I bis VI, während bei der fairvesta Group AG die Fonds Mercatus VII bis X geprüft wurden.
Nicht geprüft wurden die Fonds fairvesta Lumis I und Chronos I. Außen vor blieb auch fairvesta Private Placement, dessen institutioneller Eigentümer einer Prüfung nicht zugestimmt hat.

Verlauf der Prüfung
Die Prüfungstätigkeiten in den fairvesta-Räumlichkeiten erstreckten sich von Ende Oktober bis Anfang Dezember 2013. Auf entsprechende, gezielte Nachfragen erhielt die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte alle prüfungsrelevanten Unterlagen vorgelegt. Folgende Dokumente wurden demgemäß eingesehen: Sämtliche Fondsobjekt-Ordner, Immobilienwertgutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, notarielle Kaufverträge hinsichtlich der Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge, Grundbuchauszüge der einzelnen Immobilienobjekte, Gesellschaftsverträge der geprüften fairvesta-Fonds, Emissionsprospekte, jährliche Geschäftsberichte der Fondsgesellschaften, Jahresabschlüsse (erstellt durch Steuerberatungsgesellschaften), Prüfberichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kurz-Expose für den Anlegerbeirat mit den jeweiligen kalkulatorischen Kerndaten, Kaufempfehlungen des Anlegerbeirats, Fairvesta-Übersichten über den jeweiligen Vermietungsstand.

Prüfungsergebnis
Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte kam zu folgendem Ergebnis: In allen Fällen wurden die von der fairvesta-Gruppe angegebenen Immobilienwerte durch entsprechende Sachverständigengutachten belegt. Ein konzerninterner Erwerbs- und Veräußerungsvorgang konnte nur in einem einzigen Fall festgestellt werden. Hierbei handelt es sich um den Verkauf eines Wohn- und Geschäftshauses, welches 2009 von der fairvesta IV an die Chronos I verkauft wurde. Durch diesen Verkauf erzielte fairvesta IV nach weniger als einem Jahr einen beträchtlichen Gewinn. Mithin kann von konzerninternen Verschiebungen nicht die Rede sein.

Fazit
Zusammenfassend kann die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte folgendes Gesamtergebnis festhalten: In allen Fällen liegen die Kaufpreise der Immobilien deutlich unter den gutachterlich festgestellten Verkehrswerten. Bei allen abgeschlossenen Immobilienerwerben sind die fairvesta-Fonds als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, ansonsten bestehen Auflassungsvormerkungen. Bis auf eine Ausnahme, bei welcher im Zuge des Erwerbs eine bestehende Finanzierung übernommen wurde, weisen die Grundbücher in Abteilung III bei allen abgeschlossenen Erwerbsvorgängen keine Belastungen auf. Im Falle von Immobilienveräußerungen übersteigen die Verkaufspreise die Einkaufspreise deutlich. Im Durchschnitt liegen die Einkaufspreise der Fonds-Immobilien innerhalb der vorgegebenen Investitionsrichtlinien. Abschließend lässt sich damit sagen, dass das fairvesta-Geschäftsmodell plausibel erscheint und die erhobenen Vorwürfe als widerlegt anzusehen sind.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
www.kapitalmarktrecht.de , kanzlei@kapitalmarktrecht.de

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.
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Kontakt:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Dr. Heinz O. Steinhübel
Konrad-Adenauer-Str. 9
72072 Tübingen
07071-975800
kanzlei@kapitalmarktrecht.de
http://www.kapitalmarktrecht.de

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