Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 102 Stena Venture: Anlegerin muss Ausschüttungen nicht zurückzahlen

Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 102 Stena Venture: Anlegerin muss Ausschüttungen nicht zurückzahlen

Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 102 Stena Venture: Anlegerin muss Ausschüttungen nicht zurückzahlen

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Dr-Peters-Schiffsfonds.html Eine Anlegerin des Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 102 MT Stena Venture muss bereits erhaltene Ausschüttungen nicht zurückzahlen. Das entschied jetzt das Landgericht Dortmund (Az. 19 O 6/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Dr. Peters hatte den DS-Fonds Nr. 102 im Jahr 2003 aufgelegt und in den Tanker MT Stena Venture investiert. Als der Fonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, wurde ein Sanierungskonzept erarbeitet, das offenbar auch erfolgreich umgesetzt wurde. Dazu forderte die Fondsgesellschaft u.a. auch bereits geleistete Ausschüttungen wieder zurück. Das LG Dortmund wies nach einem Bericht des „fondstelegramms“ jetzt eine Klage der Fondsgesellschaft auf Rückzahlung der Ausschüttungen ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei wirtschaftlich angeschlagenen Schiffsfonds ist es ein beliebtes Mittel, die Anleger zur Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen aufzufordern. Das ist allerdings nicht so ohne weiteres möglich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits im März 2013 (Az. II ZR 73/11 und II ZR 74/11) entschieden, dass die Rückforderung geleisteter Ausschüttungen nur dann möglich sei, wenn dies im Gesellschaftsvertrag klar und für den Anleger verständlich geregelt ist. Auch bei diesen Urteilen waren Dr. Peters-Fonds betroffen, sie lassen sich aber auch auf Schiffsfonds anderer Emissionshäuser anwenden.

Anleger, die sich mit Rückforderungen von Ausschüttungen durch die Fondsgesellschaft konfrontiert sehen, sollten dieser Forderung nicht ungeprüft nachgeben. Stattdessen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der den Gesellschaftsvertrag auf die Zulässigkeit der Rückforderung entsprechend prüfen kann.

Schiffsfonds wurden Anlegern in vielen Fällen dadurch schmackhaft gemacht, dass Ausschüttungen bereits von Beginn der Laufzeit an geleistet werden. Unabhängig davon, ob bereits Gewinne erwirtschaftet wurden. Gerieten die Fonds dann in die wirtschaftliche Schieflage, wurden die Ausschüttungen oftmals von den Anlegern zurückverlangt. Allerdings war diese Möglichkeit der Rückforderung in vielen Gesellschaftsverträgen nur sehr unklar und für den Anleger nicht in jedem Fall verständlich formuliert. Diese Vorgehensweise beurteilte der BGH als unzulässig.

http://www.grprainer.com/Dr-Peters-Schiffsfonds.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 8 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert