Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotelbetreiberwechsel mit der Hotel Investments AG

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 5, 2026

Warum kommt die nächste Robotik-Revolution aus der Biologie und nicht aus dem Code

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotel in Berlin zur Übernahme

Medien, Kommunikation
Juni 5, 2026

„Aus Fremden werden Freunde“ steigt in die Spiegel-Bestsellerliste ein

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

eventbook.com und eventlocations.com erneut als „Deutschlands Beste Online-Portale 2026“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

Frank Hoffmann Immobilien erweitert Standortnetz um neue Filiale in Pinneberg

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 5, 2026

Software-Neuheit: Wie Fertigung und Digital Twins zusammenwachsen

Umwelt, Energie
Juni 5, 2026

Neue Marktübersicht für digitale Tools der kommunalen Wärmewende veröffentlicht

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 5, 2026

NextMedia 360 und Vollblutconsulting kooperieren

IT, NewMedia, Software
Juni 5, 2026

Reply und das Europäische Institut für Onkologie (IEO) entwickeln spezialisierte KI-Sprachmodelle für die Krebsmedizin

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Wechsel an der Spitze: SHK-Großhändler REISSER setzt auf fünfte Generation

Sport, Events
Juni 5, 2026

WM schauen in den USA – aber richtig günstig

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 5, 2026

Überkreuz-Nierenspende: Neue Chancen für Betroffene

Allgemein
Juni 5, 2026

„Ohne Abzocke zum Erfolg“: Online-Kongress setzt auf echt statt laut

Doppelte Provision begründet Aufklärungspflicht seitens Banken – Kapitalmarktrecht

Doppelte Provision begründet Aufklärungspflicht seitens Banken – Kapitalmarktrecht

Doppelte Provision begründet Aufklärungspflicht seitens Banken - Kapitalmarktrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Banken müssen Kunden informieren, wenn sie für ein empfohlenes Produkt sowohl vom Käufer als auch vom Emittenten eine Vertriebsvergütung erhalten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor (Az.: XI ZR 204/12). Vorliegend hatte eine Bank im Rahmen einer Anlageberatung einer Anlegerin den Kauf von Zertifikaten empfohlen. Im Rahmen des Geschäfts wurde das Bankinstitut als Kaufkommissionärin tätig und verlangte hierfür von der Kundin eine Gebühr in Höhe von 0,7%. Weiterhin bekam die Bank auch vom Emittenten eine Vergütung in Höhe von 3,0%. Jedoch erwähnte sie diese Provision gegenüber der Anlegerin nicht. Aufgrund schlechter Kursentwicklungen verkaufte die Kundin die Wertpapiere nach einiger Zeit mit Verlust.

Die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis wollte die Klägerin nun als Schadensersatz von der Bank ersetzt bekommen. Während die Klage vom Landgericht abgewiesen wurde, gab das Oberlandesgericht der Klage statt. Der BGH ging in der Revision auf die besonderen Aufklärungspflichten von Banken während Beratungsgesprächen ein. Demnach müsse eine Bank, wenn sie bei einem Kommissionsgeschäft von beiden Parteien, also sowohl vom Käufer als auch vom Emittenten, eine Vertriebsprovision erhalte, ihren Kunden hierüber informieren.

Diese Aufklärungspflicht ergebe sich aus dem bestehenden Interessenskonflikt. Der Anleger könne in diesen Fällen nicht erkennen, welche Interessen die Bank bei der Vermittlung der Anlage verfolge. Insbesondere sei nicht auszuschließen, dass das Institut bei der Anlageempfehlung auch eigene wirtschaftliche Interessen verfolge. Der Kunde muss daher seitens der Bank über die Vergütung aufgeklärt werden.

Grundsätzlich sind Banken und Anlageberater gegenüber ihren Kunden verpflichtet eine anleger- und objektgerechte Beratung vorzunehmen. Das heißt, dass der potenzielle Anleger über alle entscheidungsrelevanten Umstände zu informieren ist und die individuellen Anlageziele und Vorkenntnisse berücksichtigt werden müssen. Bei einem Verstoß gegen die Informations- und Aufklärungspflichten können den Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen.

Betroffene sollten sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt wenden. Er prüft, ob die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches vorliegen und hilft bei der Durchsetzung dieser Ansprüche. Anleger sollten sich aber nicht zu viel Zeit lassen, da unter Umstände eine Verjährung der Ansprüche droht.

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 18 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert