Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 25, 2026

Dot-Domains: Wenn der Punkt selbst zur Domain wird

Tourismus, Reisen
September 25, 2026

360 Grad Berlin auf dem Berliner Fernsehturm:

Politik, Recht, Gesellschaft
September 25, 2026

4. internationaler ARAG Day stärkt Zugang zum Recht

Garten, Bauen, Wohnen
September 25, 2026

Immobilienmarkt 2026: Hohe Bauzinsen verändern die Spielregeln

IT, NewMedia, Software
September 25, 2026

KODAK N2000 Serie – die neuen netzwerkfähigen Scanner von Kodak Alaris

Sport, Events
September 25, 2026

Pickleball boomt bei sportspaß: Zweiter Kurs im Oktober

Vereine, Verbände
September 25, 2026

Gegen Einsamkeit hilft ein Kartentisch

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 25, 2026

Polizei Berlin setzt am Kottbusser Tor auf KI-Videoschutz von Staige One

Garten, Bauen, Wohnen
September 25, 2026

Sichler Heizkörper-Ventilator mit USB-Stromversorgung

Garten, Bauen, Wohnen
September 25, 2026

Risiko Wohnungsbrand durch Lampen-Seilsysteme

IT, NewMedia, Software
September 25, 2026

SySS stellt Erebus Strike vor: Neue Methodik für schnelles AI-Pentesting mit technischen Guardrails und menschlicher Kontrolle

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 25, 2026

Rockstone News – Tocvan vor dem nächsten großen Schritt: 82% Goldgewinnung und erste kommerzielle Käufer klopfen bereits an

IT, NewMedia, Software
September 25, 2026

Datadobi führt Data Access Governance auf seiner StorageMAP-Plattform ein, um Unternehmen bessere Kontrolle über den Datenzugriff zu geben

Immobilien
September 25, 2026

Schließanlagen und Sicherheitstechnik: Durchdachte Zutrittslösungen für Immobilien in Nürnberg

Dienstwagen: Ein-Prozent-Regelung bleibt!

ARAG Verbraucher-Information
Düsseldorf, 04.04.2013

Es bleibt auch zukünftig bei der sog. „Ein-Prozent-Regelung“ für die Besteuerung von Dienstwagen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem eindeutigen Urteil. Aus Sicht der obersten Finanzrichter ist die bestehende Regelung verfassungsrechtlich unbedenklich erklären ARAG Experten.

Der Fall
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekam. Bei dem Wagen handelte es sich um ein drei Jahre altes Gebrauchtfahrzeug, das der Arbeitgeber geleast hatte. Zu Beginn der Leasingzeit hatte der Wagen einen Wert von 32.000 Euro. Das Finanzamt setzte beim Kläger in Anwendung der „Ein-Prozent-Regelung“ monatlich 814 Euro als geldwerten Vorteil an, weil sich der Bruttolistenpreis des Wagens auf 81.400 Euro belief. Das sah der Kläger nicht ein. Er meinte, das Finanzamt müsse statt des Neupreises den Gebrauchtwagenwert zugrundlegen.

Das Urteil
Der BFH wies seine Klage ab. Der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers liegt laut Aussage der Richter nicht nur darin, dass ihm ein Dienstwagen überlassen wird, sondern auch in der Übernahme sämtlicher Reparatur- und Benzinkosten, Versicherungsprämien und Steuern. Alle diese Anwendungen seien ohnehin nicht im Bruttolistenpreis abgebildet. Deshalb sei es gerechtfertigt, dass die „Ein-Prozent-Regelung“ als typisierende und pauschalierende Regelung individuelle Besonderheiten außer Acht lässt, so der BFH. Wolle der Arbeitnehmer das vermeiden, stehe ihm die Möglichkeit offen, die privat verursachten Kosten über ein Fahrtenbuch abzurechnen, ergänzen ARAG Experten (BFH, Az.: VI R 51/11).

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.

Kontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 26 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert