Neuigkeiten Timeline

Handel, Dienstleistungen
Juni 10, 2026

Registrierkassenpflicht ab 2027: Wie sich Einzelhändler jetzt günstig vorbereiten

Immobilien
Juni 10, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar baut Baumhaus-Bereich zu Wellness- und Spa-Retreat um

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 10, 2026

Die beste Ernährung für deine Schilddrüse

Auto, Verkehr
Juni 10, 2026

Neuer Online-Auftritt: BBM entwickelt digitale Wissens- und Serviceplattform konsequent weiter

Immobilien
Juni 10, 2026

Pächtervermittlung für Hotels mit der Hotel Investments AG

Logistik, Transport
Juni 10, 2026

Jonas Glöckler wird neuer Country General Manager von CHEP für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 10, 2026

„Kommunikation als Effizienzhebel im Gesundheitswesen“

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 10, 2026

Mit Controlware zur erfolgreichen TISAX-Aktualisierung

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 10, 2026

Kann ein Roboter Mitgefühl lernen – oder nur Muster erkennen?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 10, 2026

Finanzwissen-lernen.de: Kostenlos Finanzen verstehen

Kunst, Kultur
Juni 10, 2026

Josephine Rais gestaltet exklusives Design für Russell Hobbs und Aktion gegen den Hunger

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 10, 2026

Die neuen Lebensadern der Menschheit – warum Seltene Erden über Fortschritt, Wohlstand und Frieden entscheiden

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 10, 2026

Flow360.io schützt PureSec vor Wissensverlust und senkt Reklamationsquote um 35 Prozent

Immobilien
Juni 10, 2026

Pächterwechsel für Hotels mit der Hotel Investments AG

Die Schwarzgeldabrede und der Anspruch auf Werklohn – Arbeitsrecht

Die Schwarzgeldabrede und der Anspruch auf Werklohn – Arbeitsrecht

Die Schwarzgeldabrede und der Anspruch auf Werklohn - Arbeitsrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/arbeitsrecht.html Das Oberlandesgericht Schleswig entschied mit Urteil vom 13.08.2013 (Az.: 1 U 24/13), dass einem „Schwarzarbeiter“ keine Ansprüche gegen seinen vermeintlichen Vertragspartner auf Werklohn oder aus der „Sonderabrede“ zustehen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Vorliegend wurde auf die Entrichtung des Restbetrages des vereinbarten Werklohnes geklagt. Die Beklagten bauten vier Reihenhäuser. Im Rahmen dessen wurde die Klägerin mit den Elektroinstallationsarbeiten durch Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung der Klägerin mit einem Pauschalbetrag für die dort aufgeführten Arbeiten durch eine der Beklagten beauftragt. Außerdem enthielt die Auftragsbestätigung den Zusatz „5.000 Euro Abrechnung gemäß Absprache“. Infolgedessen zahlte die betreffende Beklagte an die Klägerin auch einen Teil des Werklohns.

Nach Beendigung der Arbeiten stellte die Klägerin den Beklagten zwei Rechnungen. Die Beklagten erklärten daraufhin gegenüber der Klägerin die Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Mängeln. Die Klägerin führte aus, es sei neben dem Pauschalwerklohn die Zahlung von 5.000 Euro in bar ohne Rechnung vereinbart worden, insbesondere sei die unterzeichnende Beklagte bevollmächtigt gewesen.

Die Widerklage wurde vom Landgericht abgewiesen, die Klage nur teilweise. Das Landgericht sprach der Klägerin den Werklohn aus der Auftragsbestätigung zu. Bei den Beklagten handele es sich um Gesamtschuldner. Es liege ein Fall der Rechtsscheinvollmacht vor.

Die nicht unterzeichnende Beklagte legte gegen das Urteil des Landgerichts Berufung ein. Sie führte aus, sie sei nicht Vertragspartner geworden, es bestünde kein Rechtsschein. Sie habe mit dem Bau nichts zu tun gehabt, insbesondere habe keine Vollmacht bestanden und durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung habe die andere Beklagte lediglich den Empfang bestätigen wollen.

Das OLG führte aus, es sei kein wirksamer Werkvertrag zustande gekommen und es bestehe kein Anspruch auf Werklohn. Die nicht unterzeichnende Beklagte sei mangels bestehender Vollmacht und mangels Rechtsschein schon nicht Vertragspartner geworden.

Der Werkvertag sei außerdem nichtig, da er gegen ein gesetzliches Verbot verstoße, nämlich gegen Vorschriften des Schwarzarbeitsgesetzes. Die Parteien hätten eine Schwarzgeldabrede getroffen. Dass es sich bei der Unterschrift unter der Auftragsbestätigung lediglich um eine Empfangsbekenntnis handele, hielt das OLG nicht für plausibel. Vielmehr sollte die Barzahlung zur Hinterziehung der Umsatzsteuer erfolgen.

Es bestehe klägerseits auch kein Anspruch auf Aufwendungsersatz oder ein Bereicherungsanspruch.

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, bei der Ausgestaltung von Verträgen einen versierten und im Vertragsrecht erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

http://www.grprainer.com/arbeitsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 24 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert