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Die sauberen Sportler schützen

Reaktionen auf den Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes

Die sauberen Sportler schützen

Stuttgarter Sportrechtler Marius Breucker

Die Bundesregierung macht ernst. Ein zwischen Justiz-, Innen- und Gesundheitsministerium abgestimmter Gesetzentwurf sieht Regelungen gegen Doping erstmals mit einer Strafbarkeit des dopenden Sportlers vor. Bislang hatte man den Anti-Doping-Kampf im Kern den Sportverbänden und -gerichten überlassen. Nur das Umfeld der Athleten, namentlich Ärzte, Trainer, Betreuer und Händler machten sich unter den Voraussetzungen des Arzneimittelgesetzes strafbar. Anknüpfungspunkt war in erster Linie der Schutz der Gesundheit. Dagegen war das landläufig als „Betrug“ bewertete Verhalten dopender Sportler nicht strafbewehrt. Vielmehr vertraute man auf die Mechanismen des Sportrechts durch Sperren, Disqualifikationen und die Aberkennung von Titeln und Prämien.

Nach Ansicht des Stuttgarter Sportrechtlers Marius Breucker müsse es das Ziel eines neuen Gesetzes sein, den Antidopingkampf zu stärken, ohne die Autonomie des Sports zu gefährden. Er hält dies für erreichbar, wenn staatliche und sportrechtliche Verfahren eigenen Regeln folgen, ohne sich zu beeinträchtigen. Insbesondere dürften die sportrechtlichen Verfahren nicht verzögert werden. Der Gesetzentwurf sieht ausdrücklich vor, dass Schiedsvereinbarungen zwischen Athleten und Sportverbänden weiterhin möglich sind. Zudem soll die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) künftig von Staatsanwaltschaften über die Ergebnisse von Ermittlungen informiert werden. Auf diese Weise wird es der NADA und den Sportverbänden erleichtert, Kenntnis von Dopingverstößen zu erlangen. „Zudem erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, einen festgestellten Dopingverstoß zur Überzeugung eines Schiedsgerichts nachzuweisen“, so Anwalt Breucker.

In sportgerichtlichen Verfahren gilt bei Auffinden einer verbotenen Substanz im Körper des Athleten eine Beweislastumkehr: Der Athlet muss nachweisen, wie – wenn nicht durch Doping – die verbotene Substanz in seinen Körper gelangt ist. Dagegen gilt im staatlichen Strafrecht weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung. Demnach muss die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten den Verstoß vollumfänglich nachweisen. „Es kann also weiterhin sein, dass ein Athlet im staatlichen Strafverfahren freigesprochen wird, während er im sportrechtlichen Verfahren verurteilt wird“, erläutert Marius Breucker in einem Bericht der ARD-Tagesthemen. Dies sei aber, so der Stuttgarter Sportrechtler, auch jetzt schon denkbar, wenn parallel zivilrechtliche und strafrechtliche Verfahren laufen – eine Konsequenz der unterschiedlichen Beweismaßstäbe.

Der erfolgreiche Radsportler und engagierte Anti-Dopingkämpfer Marcel Kittel begrüßte in der ARD die Gesetzesinitiative: „Es geht darum, die sauberen Sportler zu schützen und diejenigen zu verfolgen, die den Sport am Ende in ein schlechtes Licht rücken.“ Kittel hat auch nichts dagegen, dass dopende Sportler künftig mit Mitteln des Strafrechts verfolgt werden: „Ein wichtiger Punkt ist auch, klar zu machen, dass Doping Betrug ist und dementsprechend verfolgt werden kann“, so der Thüringer.

Von der Strafbarkeit erhoffen sich Experten eine „erhebliche Abschreckung“, so etwa der Strafrechtsprofessor Dieter Rössner im Deutschlandfunk (http://www.deutschlandfunk.de/anti-doping-gesetz-deutschland-macht-ernst.1346.de.html?dram:article_id=298851). Er setzt sich seit Jahren für eine Strafbarkeit auch des Athleten ein. Den präventiven Effekt betont auch Sportrechtsanwalt Marius Breucker: „Das Gesetz hilft schon allein aufgrund der Abschreckung – Sportler wollen auch nicht ins Gefängnis!“, sagte er der ARD.

Indes bleibt abzuwarten, ob der Entwurf tatsächlich Gesetz wird. Der Deutsche Olympische Sport Bund hat zwischenzeitlich eine Stellungnahme mit zahlreichen Kritikpunkten verfasst.

Weitere Informationen zu Dr. Marius Breucker und zum Thema „Anti-Doping-Gesetz“ sind auf

https://wirtschaftsblog2011.wordpress.com/2014/10/07/anti-doping-gesetz-interview-mit-dem-stuttgarter-sportrechtler-marius-breucker/ (https://wirtschaftsblog2011.wordpress.com/2014/10/07/anti-doping-gesetz-interview-mit-dem-stuttgarter-sportrechtler-marius-breucker/)

und

de.slideshare.net/MariusBreucker (http://de.slideshare.net/MariusBreucker)

zu finden.

Wüterich Breucker zählt zu den ersten Adressen alteingesessener Stuttgarter Kanzleien für Zivil- und Wirtschaftsrecht. Die derzeit sieben Anwälte betreuen unternehmerische und private Mandanten umfassend in allen zivilrechtlichen Fragen. Schwerpunkte sind Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familien- und Erbrecht einschließlich Testamentsvollstreckung, Bank- und Kapitalmarktrecht, Schiedsverfahren sowie Vereins- und Sportrecht. Neben der rechtlichen Beratung und Vertragsgestaltung vertritt die Kanzlei ihre Mandanten bundesweit vor Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Wüterich Breucker gilt als Kanzlei mit ausgewiesener Expertise und Erfahrung in Zivilprozessen und Schiedsverfahren. Die Kanzlei geht auf das Jahr 1924 zurück und verbindet Fleiß und Zuverlässigkeit mit Freude an kreativer juristischer Gestaltung und innovativer Problemlösung. Die Anwälte beteiligen sich als Lehrbeauftragte, Referendarausbilder und Prüfer im Staatsexamen an der Ausbildung junger Juristen und mit zahlreichen Publikationen an der rechtswissenschaftlichen Diskussion.

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