Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Die Rentenerhöhung zum 1. Juli und ihre Folgen

Die Rentenerhöhung zum 1. Juli und ihre Folgen

Spürbar mehr Rente ab Juli (Bildquelle: Alessandro Biascioli / stock.adobe.com)

Zum 1. Juli steigt die gesetzliche Rente an. Im Westen kommt es zu einer Rentenerhöhung von 4,39 Prozent und im Osten von 5,86 Prozent. Rund 21 Millionen Rentner können sich freuen. Doch für zehntausende Rentner mit einer überdurchschnittlichen Rente mündet die Erhöhung in eine erstmalige Steuerpflicht. „Die Erhöhung der Bruttorente allein entscheidet zum Glück aber nicht über die Steuerlast“, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Von ihr gehen noch die Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Auch wer dann über dem Grundfreibetrag liegt, kann Steuern vermeiden oder reduzieren, indem mit der Steuererklärung verschiedene Ausgaben in Abzug gebracht werden.

So viel Geld bekommen Rentner ab Juli mehr

Bei einer Bruttorente in Höhe von bisher 500 Euro gibt es ab sofort 521,95 Euro im Westen und 529,30 Euro im Osten. Wurde bis dato eine Bruttorente in Höhe von 1.000 Euro überwiesen, fließen ab Juli 1.043,90 Euro im Westen und 1.058,60 Euro im Osten aufs Konto. Betrug die Bruttorente 1.500 Euro, so sind jetzt 1.565,85 Euro im Westen und 1.587,90 Euro im Osten zu erwarten. Die deutliche Rentenerhöhung ist auf die gute Entwicklung von Löhnen und Gehältern und die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro zurückzuführen. Jedoch zehren die derzeit hohe Inflation und die teuren Energiepreise das Rentenplus wieder auf. Tatsächlich haben Rentner also nicht unbedingt mehr als zuvor von ihrem Geld übrig.

Wo beginnt die Steuerpflicht für Rentner?

Für den Fiskus sind Rentner erst dann interessant, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird. Diese heißt jährlicher Grundfreibetrag und liegt im Jahr 2023 bei 10.908 Euro pro Person bzw. bei 21.816 Euro für Zusammenveranlagte. Der Freibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, zu dem neben der gesetzlichen Rente auch Einkünfte aus privaten Altersvorsorgemaßnahmen, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte und Einnahmen aus einem Nebenjob zählen. Aufgrund der Rentenerhöhung kann das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag erstmals übersteigen. Doch auch dieser stieg gegenüber dem Vorjahr um 561 Euro bzw. 5,42 Prozent an. Bei geringen Renten ändert sich steuerlich gesehen also nichts.

Weiterhin wird ein Rentenfreibetrag berücksichtigt, was bedeutet, dass nur ein Teil der Rente steuerlich relevant ist. Für Renteneinsteiger liegt der Freibetrag in diesem Jahr bei 17 Prozent. Dieser Anteil an der Altersrente wird steuerlich nicht betrachtet. Der Prozentsatz richtet sich nach dem Renteneintrittsjahr und wird vom Finanzamt von der ersten Bruttorente in einen Euro-Betrag umgerechnet. Dieser Betrag bleibt für den Rest des Ruhestands unverändert gültig. Rentenerhöhungen wie zum 1. Juli dieses Jahres sind demnach nicht inkludiert und werden in voller Höhe dem zu versteuernden Einkommen angerechnet. Mit jedem künftigen Jahr fällt der Rentenfreibetrag um einen Prozentpunkt bis auf null ab. Ab dem Jahr 2040 gibt es somit für Neurentner keinen Freibetrag mehr.

Damit können Rentner ihre Steuerlast drücken

Neben dem Rentenfreibetrag zieht das Finanzamt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der zu versteuernden Rente ab. Ruheständler können aber weitere Posten mit einer Steuererklärung in Abzug bringen. Dazu gehören Ausgaben für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen, z.B. für eine Haushaltshilfe oder Waschmaschinenreparatur. Wer zur Miete wohnt, findet bei den Mietnebenkosten Positionen, wie den Schornsteinfeger oder die Treppenhausreinigung, in der Abrechnung. Oft können Senioren mit Krankheitskosten bei der Steuer punkten. Ausgaben für Medikamente, Zahnersatz, Brillen, Prothesen, Kur- oder Krankenhausaufenthalte können die Steuerlast mindern. Darüber hinaus auch Spenden. Wer einen Behinderungsgrad nachweisen kann, profitiert von einem Behinderten-Pauschbetrag, der bei 384 Euro beginnt und bis zu 7.400 Euro betragen kann.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Tobias Gerauer
Riesstr. 17
80992 München
089 27813178
www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 5040147
www.lohi.de

(Visited 16 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert