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Die Kosten einer Kündigungsschutzklage

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, sollten sich Arbeitnehmer regelmäßig mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehren. Auch wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr zu retten ist, eine Abfindung (Regelabfindung ein halbes bis ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr) ist regelmäßig drin. Arbeitnehmer, die keine Rechtschutzversicherung haben, scheuen oft das Kostenrisiko. In der Regel ist das unberechtigt. Wer wirklich kein Geld hat, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Alle anderen sollten in der Regel das Geld investieren. Doch wie hoch sind die Kosten für eine Kündigungsschutzklage?

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage bemessen sich nach dem Streitwert. Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage wird nach dem Bruttomonatsgehalt des klagenden Arbeitnehmers berechnet. Wer also regelmäßig mehr verdient, hat auch höhere Kosten. Hier sind allerdings auch die Abfindungen entsprechend der oben aufgeführten Berechnung deutlich höher.

Zu Grunde gelegt wird der dreifache Bruttomonatslohns des gekündigten Arbeitnehmers.

Rechenbeispiele für den Streitwert und die dadurch entstehenden Anwaltskosten:

Bruttomonatsgehalt 2000 EUR = Streitwert einer Kündigungsschutzklage in Höhe von 6000 EUR. Dabei entstehenden Anwaltskosten in Höhe von 1005,55 EUR (inklusive 19 % MwSt.). Hinzu kommen Gerichtskosten in Höhe von 272 EUR. Kostenrisiko gesamt: 1397,55 EUR.

Bruttomonatsgehalt 4000 EUR = Streitwert einer Kündigungsschutzklage in Höhe von 12.000 EUR und die Kosten des Anwalts nach der Gebührentabelle 1588,65 EUR. Hinzu kommen Gerichtskosten in Höhe von 392 EUR. Kostenrisiko gesamt 1980,65 EUR.

Muss das Arbeitsgericht Zeugen vernehmen (sehr selten), sind diese Kosten (Reisekosten des Zeugen etc.) von der unterlegenen Seite zu zahlen. Das gilt auch für Kosten eines Sachverständigengutachtens (noch seltener).

Sollten die Parteien den Kündigungsschutzprozess durch einen Abfindungsvergleich beenden, erhöhen sich hierdurch die Anwaltsgebühren weiter. Die Gerichtskosten entfallen in diesem Fall. Ein Vergleich wird regelmäßig nur dann geschlossen, wenn er sich finanziell lohnt. Das kann man sich vorher ausrechnen.

Fazit:

Da die Höhe der erzielten Abfindung regelmäßig ein Vielfaches des Bruttomonatsgehalts beträgt, lohnt sich eine Kündigungsschutzklage nahezu immer.

Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind die Autoren des Ratgebers „Arbeitsrecht“ der Stiftung Warentest.

27.1.2016

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