Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 10, 2026

Erbrecht: Ausland, Erbe, Anwaltskanzlei KSR – Erbauseinandersetzung – Unternehmensnachfolge

Sport, Events
Juli 10, 2026

Stärker werden, ohne sich auszupowern: Warum Pilates jetzt neu gedacht wird

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 10, 2026

Oldtimer rollen für den guten Zweck: Vollack Klassik setzt sich gegen Kinderarmut in Karlsruhe ein

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 10, 2026

Philia Intensiv erreicht die Jurystufe beim „Großen Preis des Mittelstandes 2026“

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 10, 2026

Eigenverantwortung statt Schlafwagenmentalität: Warum finanzielle Vorsorge jetzt zur Bürgerpflicht wird

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 10, 2026

Bauantrag für Ausbildungszentrum der rnv in Ludwigshafen eingereicht

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 10, 2026

NACH DER FIRMENPLEITE BEGINNT OFT DER EIGENTLICHE ALBTRAUM

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 10, 2026

Podologie und Diabetes: Warum medizinische Fußpflege für Risikopatienten unverzichtbar ist

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juli 10, 2026

Zwischen Wahrheit und Wahnsinn

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 10, 2026

ZIM-Förderung sichern

Auto, Verkehr
Juli 10, 2026

VMF-Studie: Vermarktung gebrauchter E-Fahrzeuge wird zum strategischen Erfolgsfaktor

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juli 10, 2026

Gut informiert, sicher und nachhaltig leben

Auto, Verkehr
Juli 10, 2026

Automechanika 2026: Tunap präsentiert erweiterte Human+Technology Linie und innovative Werkstattlösungen

IT, NewMedia, Software
Juli 10, 2026

Dominik Hartmann führt Softengine in die nächste Wachstumsphase

Die Höhe der Abfindung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zur Höhe der Abfindung im Zusammenhang mit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen und zur Frage, wann sich die Erhebung einer Kündigungsschutzklage lohnt.

Nach einer Umfrage des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) über die Höhe von Abfindungen erhielten die meisten Befragten eine Abfindung in Höhe von 5.000,00 EUR bis 10.000,00 EUR. Es kann sich also für Sie lohnen, um eine Abfindung zu kämpfen.

Leider hat man nicht automatisch mit einer Kündigung einen Anspruch darauf, eine Abfindung zu bekommen. Zwar hat der Gesetzgeber geregelt, dass ein Arbeitgeber im Kündigungsschreiben gleich eine Abfindung anbieten kann, wenn der gekündigte Arbeitnehmer dafür auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Davon machen aber die wenigsten Arbeitgeber Gebrauch. Eine angemessene Abfindung ist in der Regel nur im Kündigungsschutzprozess zu erstreiten oder besser: zu verhandeln! Denn in der Regel werden Abfindungen durch einen Vergleich vereinbart und dieser ist eben Verhandlungssache.

Die meisten Kündigungen sind rechtlich angreifbar. Die Gerichte stellen sehr hohe Anforderungen an die Wirksamkeit von Kündigungen. Die Kündigungsschutzklage ist dann Ihr einziges Druckmittel: Stellt das Gericht nämlich fest, dass die Kündigung unwirksam war, muss der Arbeitgeber Sie weiter beschäftigen. Um dies zu umgehen, bieten die Arbeitgeber lieber Abfindungen an. Der Arbeitgeber kauft sich quasi von seiner Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung frei.

Als „Faustformel“ für die Abfindungshöhe gilt ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Mit Verhandlungsgeschick ist auch eine weitaus höhere Abfindungssumme möglich.

Das Prozedere bis zum Vergleichsabschluss und zur Vereinbarung über die endgültige Abfindungssumme lässt sich am besten mit dem Wort „Verhandlungspoker“ beschreiben. Um eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen, sollte man sich daher an professionelle Pokerspieler, z.B. Fachanwälte für Arbeitsrecht, wenden. Dies muss unverzüglich, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, geschehen. Ihr einziges Druckmittel, die Kündigungsschutzklage, können Sie nur innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erheben. Danach gilt die Kündigung als akzeptiert und die Chance auf eine mögliche Abfindung ist vertan.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 17 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert