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Die Gerichtsstandklausel – branchen-local-com

Branchen-Local.com macht darauf aufmerksam, dass viele Allgemeine Geschäftsbedingungen bezüglich des Gerichtsstandes gegen Treu und Glauben verstoßen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen spielen für die Unternehmen eine wichtige Rolle. Denn durch diese werden Geschäftsbedingungen und Vertragsbedingungen standardisiert. Allerdings macht branchen-local.com darauf aufmerksam, dass viele Allgemeine Geschäftsbedingungen bezüglich des Gerichtsstandes gegen Treu und Glauben verstoßen. Daher sind diese meist unwirksam. Daher sollten Unternehmen bei der Klausel „Gerichtsstand und Erfüllungsort ist xx“ aufpassen. Denn durch diese Klausel besteht die Gefahr, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt werden.
Branchen-Local.com klärt die Unternehmen auf, dass dies daran liegt, da bei dem sogenannten Verbrauchsgüterkauf rein rechtlich gesehen eine Bringschuld vorliegt. Wenn der Händler nun Ware an den Kunden liefert, ist das Geschäft erst erfüllt, wenn die Ware am Wohnort des Verkäufers angekommen ist. Erst beim Ankommen der Ware beim Kunden ist der Gefahrenübergang erfolgt. Aufgrund dessen kann der Kunde, das Unternehmen wegen Nicht-oder Schlechterfüllung anklagen. Das zuständige Gericht befindet sich nun beim Kunden, also beim Verbraucher. Wenn die Unternehmen nun die „falsche“ Gerichtsklausel angeben, besteht die Gefahr, dass die Klage beim falschen Gericht eingereicht wird. Daher sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmen durch diese Klausel abmahngefährdet.
Branchen-Local.com rät den Unternehmen daher zu trennen, sollten diese Geschäftskunden als auch Endkunden beliefern. Für die Endkunden sollten Sie keine Regelung bezüglich des Gerichtsstandes treffen. Bei Juristischen Personen des öffentlichen Rechts und bei Kaufleuten kann vereinbart werden, dass Gerichtsstand „xx“ ist. Somit sind die Unternehmen auf jeden Fall bezüglich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgesichert.

600 Millionen Menschen nutzen regelmäßig das Internet, um sich Informationen zu beschaffen. Ein Unternehmen, das auf einen Internetauftritt verzichtet, scheint in Angesicht dieser Tatsache gerade zu fahrlässig zu handeln. Doch muss ein Internetauftritt einigen Anforderungen gerecht werden: ein angemessenes Design, Vermittlung aller wichtigen Daten, Kontaktmöglichkeiten. Schließlich sollte der Internetauftritt eine Initiative sein, die der Werbung für das Unternehmen dient.

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Lexfati S.R.L.
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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