Categories: Allgemein

Die Frist für die Steueramnestie in Spanien endet am kommenden 30. November 2012

Wer seine Einnahmen aus Einkommens-, Körperschafts- oder Einkommenssteuererklärungen für Nichtresidenten in Spanien für die noch nicht verjährten Veranlagungszeiträume bis zum Steuerjahr 2010 bislang noch nicht angegeben hat, verfügt über eine Frist bis zum kommenden 30. November 2012, um seine steuerliche Situation zu bereinigen.

Für die spanische Steueramnestie sind grundlegend drei Voraussetzungen zu erfüllen: Zum einen müssen die interessierten Steuerpflichtigen am 31. Dezember 2010 Eigentümer von nicht deklarierten Gütern oder aber von Rechten gewesen sein, welche mittels der nicht versteuerten Einkünfte finanziert wurden. Weiterhin müssen die Interessenten bis zum 30. November 2012 telematisch eine „Sonder-Steuererklärung“ einreichen und einen Betrag einzahlen, der 10% des nicht deklarierten Betrages oder des Erwerbswertes der betroffenen Güter oder sonstigen Rechte entspricht. Dritte und letzte Voraussetzung ist, dass diese „Sonder-Steuererklärung“ eingereicht wird, bevor entsprechende Steuerprüfungsmaßnahmen bzgl. der besagten Steuerarten und Steuerjahre eingeleitet werden.

Sind die vorbenannten Voraussetzungen erfüllt, wird nicht nur die Steuersituation hinsichtlich der nicht veranlagten Einnahmen, sondern auch die Existenz der verborgenen Vermögenswerte an sich bereinigt. Hierdurch wird vermieden, dass Letztere als „nicht rechtmäßige Vermögensgewinne“ eingestuft werden, was anderenfalls steuerlich zu gravierenden Auswirkungen führen würde.

Seit der Verabschiedung dieser Maßnahme mittels der Ersten Zusatzbestimmung der Königlichen Gesetzesverordnung 12/2012 (Staatsanzeiger „BOE“ vom 31. März) bis in die Gegenwart, wurden verschiedene Maßnahmen veröffentlicht, um die bestehenden Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. So werden durch die Königliche Gesetzesverordnung 19/2012 (BOE vom 26. Mai) zwei Absätze in die erste Zusatzbestimmung und Verordnung HAP/1182/2012, der Königlichen Gesetzesverordnung 12/2012 (BOE vom 4. Juni) eingeführt, wodurch nicht nur das Steuerformular (Modell 750) bestätigt, sondern auch Klarheit hinsichtlich verschiedener Fragestellungen, wie Regelungen im Falle von Bargeldbesitz, geschaffen wird. Maßgebend ist auch die Veröffentlichung eines Berichtes der sog. Generaldirektion für Steuern vom 27. Juni 2012, in dem eine sehr positive Haltung gegenüber der Steuerregulierung zu erkennen ist.

Gustavo Yanes, Rechtsanwalt der spanischen Wirtschaftskanzlei Monereo Meyer Marinel-lo Abogados, sagt: „Daher empfehlen wir den Steuerpflichtigen, die noch Steuerausstände zu deklarieren haben, dringend die entsprechenden Möglichkeiten zur Einreichung der besagten „Sonder-Steuererklärung“ zu eruieren“, vor allem angesichts der Tatsache, dass der derzeit dem Parlament vorliegende Gesetzesentwurf zum verstärkten Vorgehen gegen Steuerhinterziehungen ab dem Jahr 2013 dazu verpflichtet, über Vermögenswerte und sonstige im Ausland befindliche Rechte zu informieren, wobei im Falle einer Nichterfüllung mit empfindlichen Geldbußen zu rechnen ist“.

Für weitere und vertiefende Informationen: www.mmmm.net

Gustavo Yanes gyanes@mmmm.es
Jose Blasi jblasi@mmmm.es
Victor Manzanares vmanzanares@mmmm.es

Über Monereo Meyer Marinel-lo Abogados
Monereo Meyer Marinel-lo ist eine multidisziplinäre, interkulturelle spanische Rechtsanwaltskanzlei mit besonderem internationalen Schwerpunkt, die im Jahre 1989 gegründet wurde. Die Kanzlei ist auf die Beratung ausländischer Unternehmen, vor allem solcher aus deutschsprachigen Ländern mit Geschäftstätigkeit in Spanien, sowie spanischer Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, spezialisiert. Mit vier Standorten – Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und Berlin – und mehr als 50 Anwälten stellt Monereo Meyer Marinel-lo eine der führenden Sozietäten in ihrem Tätigkeitsfeld dar, die rechtliche Beratung in den verschiedensten Rechtsgebieten, unter anderen, Immobilien- und Städtebaurecht, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Wettbewerbs-, Verbraucherschutz- und Handelsrecht, Arbeits- und Steuerrecht, Recht der erneuerbaren Energien sowie Unternehmensneustrukturierungen und Insolvenzrecht, anbietet.

Kontakt:
Monereo Meyer Marinel-lo Abogados
Estela Requena
Alfonso XII, 30 – 5ª planta
28014 Madrid
+34913199686
erequena@mmmm.es
http://www.mmmm.es

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

Zaptec und Sonepar schließen strategische Partnerschaft im Bereich Elektromobilität

Zaptec-Technologie trifft Sonepar-Vertriebsstärke: gemeinsame Lösungen für die Ladeinfrastruktur von morgen Planung und Umsetzung moderner Ladeinfrastruktur…

8 Minuten ago

Versa und noris network verkünden Zusammenarbeit für souveräne Cloud-Sicherheit in Deutschland

Vollständig in Deutschland betriebene Sovereign-SASE-Lösung von Versa auf Basis der noris Sovereign Cloud Plattform (nSC)…

23 Minuten ago

Rheingas erhält DtGV-Service-Award 2026 für Telefon-Kundendienst

Rheingas branchenübergreifend zu den Top-Unternehmen im Telefon-Kundendienst Brühl, 15.06.2026 Rheingas (https://www.rheingas.de) zählt zu den Unternehmen…

24 Minuten ago

Hotelbetreibergesellschaft Hotel Investments AG sucht Stadthotels zur Pacht, Übernahme und Expansion

Hotel Investments AG: Hotelbetreibergesellschaft mit aktivem Suchprofil für Hotelpacht und Betreiberübernahmen in Deutschland, Österreich und…

24 Minuten ago

Produktivitätsmythen im KI-Zeitalter

KI verändert, wie Unternehmen über Produktivität nachdenken sollten Mareike Busche, Senior Director DACH & CEE…

3 Stunden ago

Airport Nürnberg und Leitner Reisen eröffnen Schule in Peru

Bessere Bildungschancen für Kinder in Isuyama Schuleröffnung in Peru 2026Der Airport Nürnberg und Leitner Reisen…

14 Stunden ago