Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Zivilrecht

Cannabisplantage ohne Stromzähler: 50.000 Euro Nachzahlung

Wer seinen Stromzähler derart manipuliert, dass er unbegrenzt Strom ohne Berechnung abzapfen kann, muss bei einer Entdeckung nachzahlen. Wie das OLG Hamm nach Mitteilung der D.A.S. betonte, darf der Stromanbieter den Verbrauch schätzen. Für die aufwändige Technik einer illegalen Cannabisplantage wurden für drei Jahre mehr als 50.000 Euro veranschlagt.
OLG Hamm, Az. 19 U 69/11

Hintergrundinformation:
Immer wieder ist in Meldungen von Stromdieben die Rede, die anderer Leute Leitungen anzapfen, um so kostenlos an die begehrte Energie für den heimischen Kühlschrank oder Fernseher zu kommen. Dabei geht es rechtlich gesehen um einen Diebstahl – laut § 248c Strafgesetzbuch „Entziehung elektrischer Energie“ – und der Geschädigte kann Schadenersatz wegen einer unerlaubten Handlung geltend machen. Anders liegt der Fall jedoch, wenn jemand einen ordnungsgemäßen Vertrag mit dem Stromversorger abschließt – und dann seinen Zähler manipuliert. Der Fall: Ein Mann hatte im Jahr 2007 eine Wohnung gemietet, die er nur für einen einzigen Zweck benötigte: Er richtete dort eine Cannabisplantage ein. Die wertvollen Pflanzen aber brauchten angenehmes Klima und spezielle Beleuchtung. Dafür war Strom vonnöten – vermutlich zu viel, um eine normale Wohnnutzung vortäuschen zu können. Der Mann manipulierte den Stromzähler. 2009 flog das florierende Unternehmen dann auf – die Polizei stand vor der Tür. Und beschlagnahmte nicht nur die illegalen Pflanzen, sondern legte auch eine Liste der stromverbrauchenden Geräte an. Der Stromanbieter schickte dem Mieter daraufhin eine Rechnung in Höhe von rund 50.000 Euro. Das Urteil: Im Streit um die Stromrechnung stellte sich das Oberlandesgericht Hamm nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung auf die Seite des Stromanbieters. Laut Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sei der Stromanbieter berechtigt gewesen, den Verbrauch zu schätzen. Der Kunde könne dann nachweisen, dass er tatsächlich weniger Strom verbraucht habe. Dies sei ihm hier nicht gelungen. Für die Schätzung des Stromanbieters sprächen die Geräteliste der Polizei und ein Sachverständigengutachten. Auch nicht gemessener Strom gelte als im Rahmen des Stromlieferungsvertrages gekauft.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 07.12.2012, Az. 19 U 69/11

Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutzversicherung als Quelle an.

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Kontakt
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613
das@hartzkom.de
http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 18 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert