Neuigkeiten Timeline

Elektro, Elektronik
September 1, 2026

Hier droht Gefahr: Die häufig übersehene Sicherheitslücke im Produktionsprozess

Wissenschaft, Forschung, Technik
September 1, 2026

NavVis stellt CLX vor: Das erste agile Hand-Capture-Device für zuverlässige, tägliche Dokumentation im großen Maßstab

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Neues kostenloses Online-Tool kalkuliert die realen Kosten eines Cyberangriffs

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Rockstone News – Wenn Silica zu Technologie wird: Homeruns hochreiner Silica-Sand findet seinen Weg in Siliziumkarbid, Photonik und den Ausbau der KI-Infrastruktur

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Neue Hürden für Windkraft im Heckberger Wald

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 1, 2026

Pressemeldung – Fluorid unter Beschuss: Experten warnen vor Fehlinformation

Allgemein
September 1, 2026

Die Q4-Uhr tickt: Wie E-Commerce-Brands mit ganzheitlichem Performance Marketing das vierte Quartal erobern

Bildung, Karriere, Schulungen
September 1, 2026

Zwölf neue Auszubildende starten bei BURKHARDT 2026

Essen, Trinken
September 1, 2026

Kartoffelernte in Deutschland: Regionale Vermarktung braucht passende Verpackungen

Essen, Trinken
September 1, 2026

Wolff Weine ist 2026 Weinpartner von Hamburgs Sterne by OPEN MOUTH.

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Rheingas wird Namenssponsor der Elephants Grevenbroich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Tag des Goldes 2026: GOLD.DE lädt zur zweiten Auflage des Aktionstags

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Engagement für die IT-Fachkräfte von morgen

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

SAGA entwickelt sich vom Scan-Spezialisten zum Anbieter für Agentic Operations

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Straßenverkehrsrecht

An Elektro-Ladesäulen darf Parken für Autos mit Verbrennungsmotor verboten werden

An Aufladesäulen für Autos mit Elektroantrieb darf das Parken für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor untersagt werden – auch wenn die entsprechende Beschilderung in der StVO nicht vorgesehen ist. Dies entschied nach D.A.S. Angaben das Oberlandesgericht Hamm. Autofahrer, die derartige Verbote missachten, müssen demnach künftig mit einem Bußgeld oder gar einer Abschleppaktion rechnen.
OLG Hamm, Az. 5 RBs 13/14

Hintergrundinformation:
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält einen kompletten Katalog aller deutschen Verkehrsschilder – so denkt man. Andere Regelungen sind allenfalls auf Privatgrund möglich. In letzter Zeit hat es bereits Rechtsstreitigkeiten um eine Beschilderung gegeben, die nicht in der StVO enthalten ist: Ein Parkverbotsschild mit dem Zusatz „Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.“ Solche oder ähnliche Schilder finden sich auf öffentlichen Parkflächen vor Aufladesäulen für Elektroautos. Einige Gerichte hielten bisher nicht viel von derartigen „Fantasieschildern“ – so blieben Gemeinden bereits zum Teil auf ihren Abschleppkosten sitzen (z.B. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Az. 17 K 4293/12). Der Fall: An einer Ladestation am Straßenrand in Essen war ein Parkplatzschild mit dem Hinweis „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ angebracht. Ein Autofahrer parkte dort trotzdem seinen herkömmlichen VW Golf mit Verbrennungsmotor. Daraufhin erhielt er einen Bußgeldbescheid über zehn Euro. Er verweigerte die Zahlung, weil er keine Rechtsgrundlage dafür sah, das Parken an bestimmten Stellen nur für Elektroautos zu gestatten. Die Entscheidung: Nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung entschied das Oberlandesgericht Hamm in zweiter Instanz, dass das Schild ein rechtmäßiges Parkverbot beinhalte. Die Beschilderung stelle einen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung dar. Die Gemeinde dürfe eine solche Verfügung treffen. Nichtig sei diese nur dann, wenn sie offensichtlich fehlerhaft oder undurchführbar sei. Dies sei hier nicht der Fall. Im Übrigen hätten Verkehrsteilnehmer nicht selbst zu entscheiden, ob sie ein behördlich aufgestelltes Verkehrszeichen befolgen wollten. Das Bußgeld war hier also zu Recht verhängt worden.
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27. Mai 2014, Az. 5 RBs 13/14

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die „D.A.S. Rechtsschutzversicherung“ als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Dorina Linssen
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
dorina.k.linssen@ergo.de
http://www.ergo.com

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 43 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert