Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Straßenverkehrsrecht

Irritationen durch Zusatz-Verkehrsschild „Schneeflocke“

Wird zusätzlich zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung ein Verkehrszeichen mit einer stilisierten Schneeflocke verwendet, bedeutet das nicht, dass das Tempolimit nur bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt. Nach Mitteilung der D.A.S. bestätigte das OLG Hamm ein Bußgeld und ein Fahrverbot gegen einen Autofahrer, der eine solche Begrenzung nicht eingehalten hatte.
OLG Hamm, Az. 1 RBs 125/14

Hintergrundinformation:
Manchmal sind Verkehrszeichen zwar gut gemeint, sorgen beim Verkehrsteilnehmer aber für Fehlinterpretationen. 2009 hat der Gesetzgeber bereits einige Verkehrsschilder abgeschafft, die als überflüssig angesehen wurden – zum Beispiel die „Schneeflocke“, ein entsprechendes schwarzes Symbol auf weißem Grund in einem roten Dreieck. Das Schild sollte vor winterlichen Straßenverhältnissen warnen. Aber: Als Zusatzzeichen (auf einem weißen Schild mit schwarzem Rand) gibt es die „Schneeflocke“ noch. Sie kann als ein sogenanntes Sinnbild in Verbindung mit anderen Verkehrszeichen auf Schnee- und Eisglätte hinweisen. Der Fall: Ein Autofahrer war im Januar 2014 auf der B 54 unterwegs. Dort begegnete er einem elektronisch gesteuerten Verkehrsschild, das eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h verordnete – in Verbindung mit dem Zusatzschild „Schneeflocke“. Der Mann nahm an, dass das Tempolimit nur bei Schneefall gelten sollte. Es herrschten aber gerade keine winterlichen Straßenverhältnisse. Daher drückte er aufs Gas und wurde prompt geblitzt – mit 125 km/h. Die Folge: 160 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Der Autofahrer ging gegen den Bescheid vor. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte Bußgeld und Fahrverbot. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilte, erklärte das Gericht, dass sich die „Schneeflocke“ hier nicht mit dem Zusatzschild „bei Nässe“ vergleichen ließe. Bei letzterem gelte eine Geschwindigkeitsbegrenzung tatsächlich nur, wenn die Straße feucht sei. Das Zusatzschild „Schneeflocke“ solle lediglich die Akzeptanz der Geschwindigkeitsbegrenzung erhöhen. Diese sei unabhängig von der Wetterlage und ohne zeitliche Begrenzung einzuhalten.
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 04.09.2014, Az. 1 RBs 125/14

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die „D.A.S. Rechtsschutzversicherung“ als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Dr. Monika Stobrawe
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-5570
Monika.Stobrawe@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 37 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert