Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Straßenverkehrsrecht

Dashcam: Kein Beweismittel!

Bilder einer im Auto installierten Dashcam, die permanent den Bereich vor oder hinter dem eigenen Auto filmt, sind vor Gericht als Beweismittel nicht verwendbar. Dies entschied nach Angaben der D.A.S. das Amtsgericht München. Derartige Aufnahmen stellen dem Gericht zufolge einen erheblichen Verstoß gegen fremde Persönlichkeitsrechte dar.
AG München, Az. 345 C 5551/14

Hintergrundinformation:
Mit Hilfe einer sogenannten Dashcam oder Car-Cam können Autofahrer den Bereich vor beziehungsweise hinter dem eigenen PKW ständig filmen. Mancher verspricht sich davon eine bessere Beweislage im Fall eines Unfalls. Der Trend „Dashcam“ stammt aus Russland. Dort werden private Filmaufnahmen aus dem Straßenverkehr auch fleißig ins Internet gestellt. In Deutschland jedoch sieht die Rechtslage anders aus. Der Fall: In München waren zwei PKW kollidiert, als ein Fahrer aus einem Grundstück auf eine Straße einbog. Beide Fahrer gaben unterschiedliche Unfallschilderungen ab und waren der Meinung, dass der andere schuld sei. Zeugen gab es nicht. Üblicherweise hätte man die Schuld beim Einbiegenden gesucht – schließlich hätte er den Durchgangsverkehr erst durchlassen müssen. Dieser Fahrer wollte nun mit den Aufzeichnungen seiner Dashcam beweisen, dass der andere schuld sei. Das Urteil: Das Amtsgericht München beschäftigte sich ausführlich mit der Frage, ob Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zulässig seien – und verneinte dies. Nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung war das Gericht der Ansicht, dass das ständige, anlasslose Filmen fremder Personen ein Verstoß gegen deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gegen das Bundesdatenschutzgesetz sei. Die Überwachung öffentlicher Bereiche mit Videokameras sei nur zulässig, wenn es dafür einen konkreten Grund gebe. Die theoretische Möglichkeit eines Unfalls sei jedoch kein ausreichender Grund, um schutzwürdige Rechte Dritter zu verletzen. Die Verbreitung oder Veröffentlichung solcher Aufnahmen sei ferner nach dem Kunsturheberrechtsgesetz unzulässig, solange nicht jede gefilmte Person ihr Einverständnis gegeben habe („Recht am eigenen Bild“). Das Gericht fügte hinzu, dass ein gegenteiliges Urteil dazu führen würde, dass jeder von uns im öffentlichen Raum permanent ohne Zustimmung gefilmt werde, ohne dass es irgendeine Kontrollmöglichkeit hinsichtlich der Verwendung der Videos gebe. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei dann hinfällig.
Amtsgericht München, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 345 C 5551/14

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die „D.A.S. Rechtsschutzversicherung“ als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Frau Dorina Linssen
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
dorina.k.linssen@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Frau Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 21 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert