Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Sozialrecht

VG Stuttgart-Urteil: Anspruch auf Kita-Platz

Seit August 2013 müssen die Gemeinden Kindern, die das erste Lebensjahr vollendet haben, einen Platz in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist, dass die Eltern Betreuungsbedarf haben. Gibt es in der Gemeinde nicht genug Plätze, haben Eltern Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten, die in einer privaten Einrichtung entstehen. Dies geht der D.A.S. zufolge aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor.
VG Stuttgart, Az. 7 K 3274/14

Hintergrundinformation:
Seit August 2013 ist im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt, dass Kinder mit vollendetem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf Betreuung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege haben. Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind dafür zuständig, für genügend Plätze zu sorgen. Ein Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Der Fall: Ein zweijähriges Kind hatte in Stuttgart keinen Platz in einer Kita bekommen. Beide Eltern waren berufstätig. Sie mussten ihr Kind in einer privaten Kinderbetreuungsstätte unterbringen. Die Kosten für die städtische Kita hätten 300 Euro im Monat betragen, für die private fielen 680 Euro an. Die Eltern verlangten von der Gemeinde die Erstattung der Mehrkosten. Diese lehnte mit der Begründung ab, dass sie trotz aller Bemühungen weder ausreichend Kita-Plätze noch ausreichend Fachpersonal zur Verfügung habe. Das Urteil: Nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung gewährte das Verwaltungsgericht den Eltern die Kostenerstattung. Die Einwände der Gemeinde seien politisch verständlich, änderten aber nichts am gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz. Kümmerten die Eltern sich selbst um einen Platz, weil die Gemeinde ihnen keinen zur Verfügung stellen könne, hätten sie Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten. Laut Gericht gibt es dafür drei Voraussetzungen: Die Eltern müssen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor der Selbstbeschaffung über den Hilfebedarf in Kenntnis gesetzt haben, die Voraussetzungen für den Anspruch auf einen Kita-Platz müssen vorgelegen haben und die Angelegenheit darf keinen zeitlichen Aufschub geduldet haben. Diese Voraussetzungen seien erfüllt, insbesondere hätten die Eltern die Gemeinde rechtzeitig über den bestehenden Betreuungsbedarf informiert. Der Kostenerstattungsanspruch sei auch nicht – wie die Gemeinde behauptet hatte – dadurch erloschen, dass die Eltern sich selbst um einen Platz gekümmert hätten.
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 28. November 2014, Az. 7 K 3274/14

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die „D.A.S. Rechtsschutzversicherung“ als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Dr. Monika Stobrawe
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-5570
Monika.Stobrawe@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 26 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert