Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
Juni 2, 2026

Ascott zeigt, was Rooftops können

Logistik, Transport
Juni 2, 2026

Vierkammer Abrollcontainer für höchste Wirtschaftlichkeit

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

Frequentis mit Global Player Award der Wirtschaftskammer Österreich ausgezeichnet

Elektro, Elektronik
Juni 2, 2026

Battery Show 2026: BURGER GROUP zeigt flexible Aktuator-Plattformen und Lösungen für Thermo- und Batterielademanagement

Handel, Dienstleistungen
Juni 2, 2026

DIHK zu Besuch bei Kustermann:

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 2, 2026

GOTS fordert Aufnahme von sportlichen Leistungsanforderungen in die Schulpläne

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 2, 2026

Prävention beginnt im Mund

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 2, 2026

Hyland stellt nächste Generation von KI-Plattforminnovationen für das Agentic Enterprise vor

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 2, 2026

Teilnehmende für Studie zur Verbesserung der Bioabfalltrennung gesucht

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 2, 2026

Orient Art Studio wächst: Neuer Standort in Kreuzberg

Maschinenbau
Juni 2, 2026

Weltneuheit von FUJI: Auto Kitting Station automatisiert erstmals das Bestücken von Feedern mit Gurtrollen

Auto, Verkehr
Juni 2, 2026

Beliebt, gepflegt und gehegt: Oldtimer

IT, NewMedia, Software
Juni 2, 2026

Komplexe Zeichnungsteile für die Luftfahrt: Becker Avionics hebt Beschaffung mit FACTUREE auf neue Flughöhe

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

Mit gelebter Partnerschaft zu mehr Sicherheit: Avacon zu Gast bei DENIOS

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Mietrecht

Wohnen und Arbeiten unter einem Dach

Die rechtlichen Vorgaben für gewerblich genutzte Räume und Wohnräume sind unterschiedlich – dies betrifft z. B. die Regeln für die Kündigung. Wie die D.A.S. mitteilte, berücksichtigt der Bundesgerichtshof bei den anwendbaren Vorschriften besonders die Art des Vertragsformulars, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist und ob zur Miete Umsatzsteuer hinzukommt. Lässt sich nicht feststellen, welche Nutzung überwiegt, ist ein Wohnraummietvertrag anzunehmen.
BGH, Az. VIII ZR 376/13

Hintergrundinformation:
Für Wohnungsmieter gibt es viele gesetzliche Schutzvorschriften. Für Mieter von Gewerberäumen gelten diese nicht. In einem Gewerbemietvertrag kann viel freier vereinbart werden, was die Parteien für wichtig halten. Nun gibt es immer wieder Fälle, in denen sich beide Bereiche überschneiden. Denn mancher arbeitet heute zuhause oder nutzt einen Teil der Räume zur Ausübung eines Gewerbes. Schnell stellt sich dann die Frage, welche Vorschriften für den Vertrag gelten. Der Fall: Die Mieter eines mehrstöckigen Hauses in Berlin hatten im Erdgeschoss eine Hypnosepraxis betrieben und im Rest des Hauses gewohnt. Der Vermieter kündigte nun das Mietverhältnis für das Haus – ohne Angabe von Gründen. Er sah das Mietverhältnis als gewerblichen Mietvertrag an; die Angabe von rechtlich wasserdichten Kündigungsgründen ist jedoch nur beim Wohnraummietvertrag Pflicht. Die Mieter wehrten sich gegen die Kündigung. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, dass der Mietvertrag hier als Wohnraummietvertrag zu behandeln sei. Zwar seien die Flächen von Praxisräumen und Wohnung in etwa gleich groß. Es wären aber auch andere Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Hier sei ein Vertragsformular für Wohnräume verwendet worden. Der Vertrag sei unbefristet, was für Gewerberäume untypisch sei. Die Mieter müssten auch keine Umsatzsteuer zahlen. All dies spreche für einen Wohnraummietvertrag. Generell gelte: Sei nicht feststellbar, dass die gewerbliche Nutzung überwiege, müsse man einen Wohnraummietvertrag annehmen, da sonst der Schutz für Wohnraummieter allzu leicht ausgehebelt werde. Die Kündigung war hier damit unwirksam.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09. Juli 2014, Az. VIII ZR 376/13

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die „D.A.S. Rechtsschutzversicherung“ als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!
Bildquelle: 

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Dorina Linssen
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
dorina.k.linssen@ergo.de
http://www.ergo.com

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 24 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert