Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Kfz-Recht

Werkstatt: Bei Streit über Bezahlung Pfandrecht am Auto?

Bei Streitigkeiten über durchgeführte Arbeiten und deren Bezahlung kann eine Autowerkstatt ein Pfandrecht am Fahrzeug geltend machen – aber nur, wenn der Auftraggeber auch dessen Eigentümer ist. Wie die D.A.S. unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe mitteilt, muss das Auto an den Eigentümer ohne Bezahlung herausgegeben werden, wenn dessen Ehepartner der Auftraggeber war.
OLG Karlsruhe, Az. 9 U 168/11

Hintergrundinformation:
Wird ein Auto zur Reparatur gegeben, schließt der Kunde mit der Werkstatt einen Werkvertrag ab. Dessen Einzelheiten regelt das Bürgerliche Gesetzbuch. Dazu gehört auch, dass die Werkstatt für ihre Forderungen aufgrund der durchgeführten Arbeiten ein Pfandrecht an allem hat, was ihr zwecks Reparatur übergeben wurde (§ 647 BGB). Der Fall: Ein Mann brachte einen Oldtimer der Marke „Riley“ Baujahr 1948 zu einer Autolackiererei. Diese sollte Rostschäden ausbessern und das Auto neu lackieren. Die Werkstatt erteilte einen Kostenvoranschlag, schickte dem Kunden jedoch später einen zweiten – mit höherer Summe und dem Hinweis auf eine „Verkaufslackierung ohne Garantie“. Der Kunde lehnte dies ab, da eine „Verkaufslackierung“ minderwertig sei und nicht seinen Wünschen entspreche. Die Werkstatt stellte die Arbeiten am Fahrzeug ein und schickte für die bisher geleisteten Tätigkeiten eine Rechnung von rund 1.200 Euro. Das Auto wollte man nur gegen Bezahlung der Arbeit herausgeben. Nun war jedoch die Ehefrau des Kunden Eigentümerin des Autos. Diese klagte auf Herausgabe. Das Urteil: Das OLG Karlsruhe wies nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung darauf hin, dass ein Unternehmerpfandrecht nur an Sachen des Auftraggebers geltend gemacht werden könne. Bringe dieser ein Auto zur Reparatur, das jemand anderem gehöre, so könne der Eigentümer das Auto jederzeit zurückverlangen. Der Anspruch auf Bezahlung der Rechnung gelte nur gegenüber dem, der den Auftrag erteilt habe. Die Ehefrau sei nicht Vertragspartnerin der Werkstatt geworden; deshalb könne diese ihr gegenüber keine Rechte geltend machen. Ob die Eigentumsverhältnisse bei Erteilung des Auftrags bekannt gewesen wären, sei nicht entscheidend.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.02.2012, Az. 9 U 168/11

Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutzversicherung als Quelle an.

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Kontakt
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613
das@hartzkom.de
http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 27 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert