Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Familienrecht

BAföG wird bei Kindesunterhalt angerechnet

Volljährige Studierende haben keinen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern, soweit sie ihren Unterhaltsbedarf durch BAföG-Leistungen decken können. Dies entschied nach Mitteilung der D.A.S. das Oberlandesgericht Hamm. Auch dass das BAföG teilweise als Darlehen gewährt wird, gibt dem Kind keinen Unterhaltsanspruch.
OLG Hamm, Az. 2 WF 161/13

Hintergrundinformation:
Die Ausbildungsförderung BAföG soll dafür sorgen, dass Jugendliche und junge Erwachsene unabhängig von ihrer Herkunft eine Ausbildung bekommen, die sowohl ihren Fähigkeiten als auch ihren Neigungen entspricht. Schülerinnen und Schüler erhalten BAföG als nicht zurückzahlbaren Zuschuss. Studierende an höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen bekommen die Förderung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Das Darlehen ist nur bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro zurückzuzahlen. Der Fall: Eine 21-jährige Studentin lebte bei ihrer Mutter und deren Ehemann. Der leibliche Vater der Studentin lebte in einer anderen Stadt und zahlte freiwillig einen Kindesunterhalt in Höhe von 212 Euro. Die Studentin verlangte nun die Anhebung des Unterhalts auf 378 Euro zur Finanzierung ihres Studiums bzw. ihres Lebensunterhalts. BAföG hatte sie nicht beantragt – weil sie sich nicht gleich zu Beginn ihres Berufslebens verschulden wollte. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Hamm gestand ihr den erhöhten Unterhalt nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung nicht zu. Ein Unterhaltsanspruch setze voraus, dass die Klägerin unterhaltsbedürftig sei. Sie müsse also auf den Unterhalt tatsächlich angewiesen sein. Im Rahmen des Zumutbaren könne verlangt werden, dass sie einen Kredit aufnehme. Wie das Gericht erläuterte, hätte die Studentin hier zunächst BAföG beantragen müssen. Der Darlehensteil des BAföG sei erst fünf Jahre nach Förderungsende zurückzuzahlen, die BAföG-Bedingungen seien so günstig, dass eine Kreditaufnahme im Rahmen des Zumutbaren sei. Sie selbst sei beweispflichtig dafür, dass ihr bei rechtzeitiger Antragstellung kein BAföG gewährt worden wäre. Dass sie zu Anfang ihres Berufslebens nicht mit einem Darlehen belastet werden wollte, reiche nicht aus, um ihren Vater auf höheren Unterhalt zu verklagen.
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27.09.2013, Az. 2 WF 161/13

Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutzversicherung als Quelle an.

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Kontakt
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613
das@hartzkom.de
http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 15 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert