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Die aktuellen Regeln für den Umgang mit Elektroschrott

ARAG Experten zur neuen Recyclingquote für Elektroschrott

Die aktuellen Regeln für den Umgang mit Elektroschrott

Um eine Recycelingquote von 45 Prozent zu erreichen, wurden Händler 2016 zur Rücknahme von Elektroschrott verpflichtet. Das heißt, es musste fast die Hälfte der Menge an Elektroartikeln wieder eingesammelt werden, die seitdem in Umlauf gebracht wurde. Die von der EU festgelegte Quote wurde laut Bundesumweltamt knapp erreicht. Doch seit 1. Mai gilt eine Recycelingquote von 65 Prozent. Immerhin: Die Liste der Geräte, die zum Elektroschrott gehören, wurde erweitert. Was alles zum elektronischen Müll gehört und wo man ihn entsorgt, verraten die ARAG Experten.

Was ist Elektroschrott?
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehört Elektroschrott nicht in den Hausmüll, sondern muss recycelt oder umweltfreundlich entsorgt werden. Dazu gehören fast alle Geräte, die Strom benötigen – egal ob aus der Steckdose, dem Akku oder per Batterie. Seit dem 1. Mai müssen auch so genannte passive Geräte – also beispielsweise Kabel, Steckdosen und Antennen – in den Elektromüll. Alle Teile, die ein Symbol mit durchgestrichener Mülltonne tragen, gehören dazu.

Wo werde ich Elektroschrott los?
Wer ein neues Gerät kauft – ob online oder direkt im Geschäft – kann sein altes Gerät meist tauschen – gerade bei großen Artikeln wie z. B. einer Waschmaschine. Händler mit einer Verkaufsfläche ab 400 Quadratmetern müssen Elektrokleingeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 25 Zentimetern kostenfrei zurücknehmen, ohne dass neu gekauft wird. Größere Altgeräte müssen kostenfrei zurückgenommen werden, wenn ein vergleichbares neues Gerät erworben wird. Zudem hat jede Kommune Sammelstellen für elektronischen Müll.

Electroreturn eingestellt
Bis vor kurzem konnten Verbraucher ihren Elektroschrott einfach kostenfrei per Post verschicken – diesen Service hat die Deutsche Post 2019 aber eingestellt. Die großen Versandhändler bieten aber in der Regel weiterhin eine kostenlose Rücknahme von Elektrogeräten per Paketdienstleister an. Auf den Webseiten gibt es meist die Möglichkeit, ein Rücksendelabel zu bestellen. Kostenlos ist das allerdings nur, wenn diese eine Kantenlänge von maximal 25 cm haben. Für größere Geräte gibt es nur bei Kauf eines neuen Gerätes ein kostenloses Versandlabel.

Was muss bei Handys beachtet werden?
Wer ausgediente Handys verschickt, sollte darauf achten, dass alle Daten vom Gerät gelöscht sind. Akkus dürfen nicht einzeln oder lose als Elektroschrott verschickt werden, sondern müssen im Gerät bleiben. Falls das Fach dafür nicht mehr richtig schließt, muss man den Akku zusätzlich mit einem Klebeband sichern.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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