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Die 5 häufigsten Datenschutz-Irrtümer im Online-Handel

Datenschutz ist im Online-Handel ein entscheidendes Thema, und das nicht erst seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Verbraucher sind für das Thema sensibilisiert und Abmahnanwälte reiben sich die Hände, wenn sie Fehler in Online-Shops entdecken. Wir stellen die fünf häufigsten Datenschutz-Irrtümer im Online-Handel vor.

1. Eine Datenschutzerklärung für den Webshop reicht
Falsch! Eine Datenschutzerklärung nur für den Webshop reicht nicht aus. Online-Händler benötigen eine für jeden Verkaufskanal ihres Unternehems, also auch für eBay, Amazon Marketplace, etc.

2. Es genügt, wenn der Datenschutzbeauftragte sich auskennt
Falsch! Alle Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, benötigen eine Datenschutz-Unterweisung. Laut einer weltweiten Studie im Auftrag von IBM werden 52 Prozent aller datenschutzrechtlichen Vorfälle durch Mitarbeiter verursacht. Diese Vorfälle können sehr teuer werden, denn im Schnitt kostet jeder entwendete Datensatz ein Unternehmen 130 Euro. Die Teilnahme an der Unterweisung sollten Online-Händler zudem protokollieren, um gegenüber den Aufsichtsbehörden jederzeit nachweisen zu können, dass sie ihrer Pflicht nachgekommen sind.

3. Das Thema DSGVO ist doch jetzt abgehakt
Falsch! Leider nicht. Google musste in Frankreich wegen eines DSGVO-Verstoßes 50 Millionen hinblättern und ein kleines Versandunternehmenaus Deutschland bekam 5.000 Euro Bußgeld aufgrund eines fehlenden Auftragsverarbeitungsvertrags aufgebrummt.

4. Kleinere Datenpannen brauche ich niemandem zu melden
Falsch! Gemäß DSGVO müssen Shopbetreiber ihre zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden über Datenpannen informieren, ganz gleich ob kleine oder große. Erstellen die deshalb schon jetzt einen Reaktionsplan, welche Prozesse im Ernstfall im Unternehmen greifen.

5. Es reicht, Datenschutz-Maßnahmen erst auf Anfrage zu belegen
Falsch! Es reicht nicht aus, Datenschutz lediglich korrekt zu praktizieren, sondern überdies müssen laut DSGVO alle Prozesse, bei denen personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden, genauestens dokumentiert werden. Dies geschieht am besten in einem Verarbeitungsverzeichnis. Es genügt nicht, das Verzeichnis erst dann zu erstellen, wenn die Aufsichtsbehörden danach fragen. Händler benötigen grundsätzlich eine lückenlose Dokumentation über ihre Prozesse mit persönlichen Daten.

Fünf Irrtümer, eine Lösung
Es gibt im Datenschutzdschungel so manch einen Ast, über den Online-Händler stolpern. Damit man nicht ins Straucheln gerät, gibt es den Datenschutz 360. Eine Datenschutz-Flat, die den Online-Shop bequem mit einem intuitiv zu bedienenden Verarbeitungsverzeichnis, Musterverträgen und Live-Webinaren auf dem neuesten Stand hält: https://shop.trustedshops.com|datenschutz-360

Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein „Rundum-sicher-Paket“ bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt „Locatrust“ verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert.

Kontakt
Trusted Shops GmbH
Mustafa Ucar
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln
0221/77536-7531
mustafa.ucar@trustedshops.de
http://trustedshops.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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