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Deutsches Kindergeld für 1. Kind in Frankreich möglich !

Deutsche Rente fliesst nach Frankreich – Kindergeldbezug aus Deutschland !

Deutsches Kindergeld für 1. Kind in Frankreich möglich !

(NL/2291038754) Kindergeld aus Deutschland erhalten auch europäische Rentner bei Rentenbezug aus Deutschland für das erste KInd in Frankreich !

Viele in Frankreich lebende deutschstämmige Rentner werden derzeit vom Finanzamt Neubrandenburg mit hohen Steuernachzahlungen überrascht.

Das Finanzamt Neubrandenburg versendet Steuerbescheide mit Steuernachzahlungen an Rentner, die aus einer deutschen Rentenversicherungsanstalt Einkünfte ( Altersrente, Erwerbsunfähigkeitsrente und Pensionen) beziehen.

Hohe Steuernachzahlungen sind die Folge.

Ebenso haben deutsche Rentner, die in Frankreich leben, oft Nachteile, wenn Ihre unter 25- jährigen Kinder in Frankeich leben, da sie für das 1. Kind kein Kindergeld erhalten.
Diesem Nachteil kann jedoch abgeholfen werden.

Mit der Abgabe einer deutschen Steuererklärung können die Voraussetzungen für einen Anspruch auf deutsches Kindergeld für das 1. Kind geschaffen werden.

Es ist möglich, Kindergeld bis in das Jahr 2008 rückwirkend zu beantragen.
Das bedeutet, dass man pro Jahr ca. 2.000 ,- Kindergeld aus Deutschland für das 1. Kind, welches aber in Frankreich aufgewachsen ist, bekommen kann.

Nach Aussagen des deutschen Steuerberaters Steffen Reum sind also für die Jahre 2008 2012 10.000,- -12.000,- (incl. Zinsen) möglich, und werden nach Beantragung von der zuständigen Behörde an die Betroffenen ausgezahlt.

Um eine Beantragung des Kindergeldes durchführen zu können, müssen folgende Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.

– Alter des 1. Kindes unter 25 Jahre (2008 – 2012)
– kein Anspruch auf Kindergeld oder andere Zuschüsse in Frankreich (ggf.Anrechnung)
– Kind über 18 Jahre (Nachweis einer Schul- oder Berufsausbildung)

Verschenken Sie kein Geld lassen Sie Ihren Anspruch auf Kindergeld überprüfen. Wir helfen Ihnen gerne.

Meine Empfehlung:

Wenn Sie zu den Betroffenen gehören, wenden Sie sich unbedingt an einen Steuerberater. Dieser wird nach eingehender Prüfung feststellen können, für welche Jahre Sie auch rückwirkend noch Einkommensteuererklärungen abgeben müssen und können. Außerdem wird IHnen in Sachen Kindergeld geholfen werden.

http://steuererklaerung-fuer-rentner.de/wp/index.php/steuertipp-49-deutsches-kindergeld-fuer-auslandsrentner-in-europa/

—————————————————————————————————————–
Bei solcherart Steuerproblemen und Chancen wird angeboten :

– Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
– Soforthilfe für deutsche Rentner bundesweit/europaweit/weltweit
– Garantierte Reaktionszeit werktags innerhalb von 24 Stunden mit Lösungsvorschlägen
– Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
– Erstellung von Einkommensteuererklärungen nebst Prüfung der Bescheide
– Beantragung deutsches KIndergeld für europäische Rentner

Kontakt:

Steuerkanzlei Steffen Reum
Diplom-Wirtschaftsingenieur Steuerberater Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
Tel.: 036961-70933
Fax: 036961-70934

Eltern erhalten in Frankreich für das erste Kind kein KIndergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen wird jedoch deutsches KIndergeld nach FRankreich ausbezahlt.

Kontakt:
Steuerkanzlei Steffen Reum
Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
036961-70933
anfrage@steuererklaerung-fuer-rentner.de
http://www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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