Neuigkeiten Timeline

Handel, Dienstleistungen
Juni 12, 2026

Carolinen und Teutoburger Wald Tourismus nehmen besondere Naturhighlights in den Fokus

Immobilien
Juni 12, 2026

Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 12, 2026

Algo Grande: Neues Bohrprogramm nimmt jetzt umfassendes Kupfersystem ins Visier

Tourismus, Reisen
Juni 12, 2026

Taxi Akbulut Tübingen: 40 Jahre persönlicher Fahrdienst

Politik, Recht, Gesellschaft
Juni 12, 2026

Hilfe für Senioren im Alltag

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 12, 2026

Manfred Schenk – Komplexe Projekte aus Pirmasens transparent gesteuert

Familie, Kinder, Zuhause
Juni 12, 2026

Familienfreundlichkeit als Teil der Unternehmenskultur: GEBRA-IT wird Mitglied im Kompetenznetzwerk Region Aachen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 12, 2026

Drag Brunch, Queeraoke und ein offenes Lebensgefühl

Kunst, Kultur
Juni 12, 2026

Bewegende Lebensgeschichte zwischen Deutschland und Mexiko: „Zwischen Kontinenten“ von Irmgard Rehaag erschienen

Immobilien
Juni 12, 2026

Grundstückskauf im Enzkreis: Worauf Käufer wirklich achten sollten

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 12, 2026

Hybri Monitor von HANNspree mit Eye-Care-Technologie

Tourismus, Reisen
Juni 12, 2026

Sommer 2026: Neue Regeln für Urlauber

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 12, 2026

Von der Idee zur fertigen Markenwelt: Regensburger Agentur entwickelt FUX® und sucht den passenden Unternehmer

Vereine, Verbände
Juni 12, 2026

Baustart für die neue Eisweinhalle

Der Urlaub – Gewährung der Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers

Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin

Der Urlaub – Gewährung der Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers. Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch eines Arbeitnehmers beträgt nach der Wartezeit nach § 4 BUrlG 24 Werktage pro Jahr, bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bezüglich einer 5-Tage-Woche verringert sich der Anspruch auf 20 Werktage. Grundsätzlich sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, wenn nicht dringende betriebliche Gründe oder die Urlaubswünsche andere Mitarbeiter dem entgegenstehen. Der Urlaub von zusammenhängend, mindestens jedoch für 12 Tage gewährt werden, § 7 Abs. 1 Satz 2 BUrlG.

Für betriebliche Gründe, die der Urlaubsgewährung entgegenstehen, sind strenge Voraussetzungen zu erfüllen. Nur massive Beeinträchtigungen – wie bei dauerhafter Unterbesetzung, einem besonders hohen Krankenstand oder besonders arbeitsintensive Zeiten bestimmter Branchen – gelten als zulässige Gründe. Bei der Kollision der Urlaubswünsche verschiedener Arbeitnehmer müssen zusätzlich dringende betriebliche Gründe vorliegen, die der Urlaubsgewährung entgegenstehen. Ist dies der Fall, so ist der Urlaub dem Arbeitnehmer zu gewähren, der unter sozialen Gesichtspunkten urlaubsrechtlich zu bevorzugen ist. Anhaltspunkten sind dabei die Urlaubsmöglichkeiten des Partners und der Kinder, der bereits gewährte Urlaub sowie die Erholungsbedürftigkeit.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Zulässig und juristisch empfehlenswert ist die Urlaubsgewährung nach einer Urlaubsliste. Auch die Anordnung von Betriebsurlaub ist denkbar. Bei der Ablehnung der Urlaubswünsche eines Arbeitnehmers muss eine sorgfältige Prüfung und Begründung durchgeführt werden. Die Beweislast trägt der Arbeitgeber. Falls der Nachweis nicht gelingt, entstehen unter Umständen Schadensersatzansprüche.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Will der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch möglichst vollständig nach seinen Wünschen realisieren, empfiehlt sich eine frühzeitige Stellung eines Urlaubsantrages. Dieser Urlaubsantrag sollte die Urlaubssituation im Betrieb wie auch gegebenenfalls saisonale Schwankungen berücksichtigen. Ein Recht auf Selbstbeurlaubung hat der Arbeitnehmer nicht; eine solche Selbstbeurlaubung kann ein Kündigungsgrund sein. Eine frühzeitige Urlaubsplanung ist daher notwendig, um den Urlaub gegebenenfalls auch noch durchsetzen zu können.

09.08.2013

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 19 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert